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Aufgaben des Bundestags: Die Funktion des Parlaments erläutert.

Der Bundestag bildet die Legislative der Bundesrepublik Deutschland, ist also das gesetzgebende Organ. Die Gesetzgebung ist jedoch nur eine Funktion des Bundestags. Welche Aufgaben die Abgeordneten im Parlament noch haben, erfahren Sie von uns in diesem Artikel.

Übersicht

Der Bundestag ist zwar gesetzgebendes Organ. Die Gesetzgebung ist jedoch nicht die einzige Funktion des Parlaments. Zusammenfassend lassen sich die Tätigkeiten des Bundestags in folgende Bereiche untergliedern:

Wahlfunktion

  • Wahl des Bundeskanzlers
  • Möglichkeit zur Entlassung des Kanzlers durch Misstrauensvotum

Gesetzgebungsfunktion

  • Beschluss von Gesetzen
  • Initiativrecht zur Einbringung von Gesetzesentwürfen

Kontrollfunktion

  • Kontrolle der Regierung und Verwaltung
  • Beispielsweise durch schriftliche Anfragen, Gremien, Ausschüsse, Petitionen, Budgetrecht

Willensbildungsfunktion

  • Teilnahme an der politischen Willensbildung als “Forum der Nation”

Regierungsbildung (Wahlfunktion)

Die Abgeordneten im Bundestag werden direkt durch die Bevölkerung gewählt. Im Interesse der Bevölkerung haben sie daher die Regierung zu bilden und einen Bundeskanzler zu wählen. Ebenso haben die Parlamentarier die Möglichkeit zur Abwahl des Kanzlers, indem sie kollektiv ihr Misstrauen aussprechen.

Wahl des Bundeskanzlers

Artikel 63 des Grundgesetzes regelt die Wahl des Bundeskanzlers. Auch wenn der Kanzler durch den Bundespräsidenten ernannt wird, muss er zunächst durch den Bundestag gewählt werden. Dazu benötigt der Kandidat die absolute Mehrheit der Abgeordneten-Stimmen.

Bisher ist der Bundeskanzler immer im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit gewählt worden. Grund hierfür ist, dass die Abgeordneten mit Ihrer Wahl den Willen des Wählers ausführen und bereits vor der Bundeskanzlerwahl festgelegt wird, welcher Kanzler zu wählen ist und zumeist auch, in welcher Koalition er regieren soll.

Wäre die erste Wahl nicht erfolgreich, können bis zu zwei weitere Durchgänge (mit neuen Kandidaten) durchgeführt werden.

Konstruktives Misstrauensvotum

Der Bundestag wählt nicht nur den Bundeskanzler, sondern kann auch ein Misstrauensvotum durchführen. Spricht die Mehrheit der Abgeordneten ihr Misstrauen aus und wählt einen neuen Bundeskanzler als Nachfolger, kann nach Artikel 67 Grundgesetz der Bundespräsident ersucht werden, der den Kanzler entlässt.

Auf diese Weise wurde in der Geschichte der BRD nur einmal der Kanzler aus dem Amt enthoben. Infolge eines kollektiven Misstrauensvotums kam 1982 Helmut Kohl als Nachfolger von Helmut Schmidt in das Amt des Bundeskanzlers.

Lesen Sie mehr zur Wahl des Bundeskanzlers hier: Wer kann Bundeskanzler werden? – Voraussetzungen. Ablauf der Wahl. Amtsdauer.

Gesetzgebung (Gesetzgebungsfunktion)

Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung handelt es sich bei dem Bundestag um das gesetzgebende Organ (Legislative). Die Gesetzgebung gehört somit zu dem Aufgabenspektrum des Parlaments. Der Bundestag beschließt unter Beteiligung des Bundesrats sämtliche Gesetze auf Landesebene. Darüber hinaus kann der Bundestag, so wie Bundesrat und Bundesregierung, Gesetzesentwürfe in den Bundestag zur Abstimmung einbringen.

Gesetzesbeschluss

Als gesetzgebendes Organ beschließt der Bundestag mit Beteiligung des Bundesrats sämtliche Gesetze im Kompetenzbereich des Bundes. Insgesamt gibt es 17 Gebiete, in denen der Bundestag alleinig die Gesetzgebungsrechte hat. Das betrifft etwa die Verteidigung, die Staatsangehörigkeit, die Währung oder auswärtige Angelegenheiten.

In anderen Bereichen gibt es sowohl Rechte zur Gesetzgebung bei Bund und Ländern, wobei Gesetze der Länder der Bundesgesetzgebung nicht widersprechen dürfen. In einigen Bereichen liegt die Gesetzgebung sogar alleine bei den Ländern. Doch auch hier bekommt der Bundestag sämtliche Gesetzentwürfe zur Abstimmung vorgelegt und kann sie in bestimmten Fällen sogar scheitern lassen.

Initiativrecht

Abgeordnete und Fraktionen im Bundestag verfügen, wie der Bundesrat und die Bundesregierung, über das Initiativrecht. Das heißt, sie dürfen Gesetzesentwürfe in den Bundestag einbringen. Dieses Recht gilt sowohl für neue Gesetze als auch für die Änderung bestehender Gesetze. Im Bundestag werden die Entwürfe in einem festgelegten debattiert, beraten und abgestimmt.

Kontrolle von Regierung (Kontrollfunktion)

Üblicherweise hat das gesamte Parlament die Aufgabe, die Regierung sowie deren Verwaltung zu kontrollieren. In einer parlamentarischen Demokratie wird die Gewaltenteilung in dieser Hinsicht etwas anders umgesetzt. Hier erfolgt die Kontrolle der Regierung und Verwaltung in erster Linie durch die Opposition im Parlament. Die Mehrheitsfraktionen hingegen kritisieren die Regierung nur in seltenen Fällen öffentlich. Stattdessen stimmt die Regierung ihr Vorgehen mit den Mehrheitsfraktionen vorher ab, um Konflikte mit diesen zu verhindern.

Zur Kontrolle der Regierung stehen zum Beispiel folgende Instrumente zur Verfügung:

  • Kleine und große Anfrage
  • Aktuelle Stunde
  • Regierungsbefragungen
  • Schriftliche Fragen und Fragestunden
  • Gremien
  • Ausschüsse
  • Budgetrecht
  • Petitionen

Damit Sie ein besseres Verständnis von diesen bekommen, möchten wir Ihnen einige davon näher erläutern.

Kleine und große Anfrage

Mithilfe der kleinen Anfrage haben Fraktionen und Abgeordnete in Fraktionsgröße die Möglichkeit, eine schriftliche Auskunft von der Bundesregierung zu einem bestimmten Sachverhalt zu bekommen. Die Antwort auf die Anfrage hat zeitnah zu erfolgen und wird veröffentlicht. Inhaltlich sind kleine Anfragen auf wenige Punkte begrenzt. Außerdem wird ihr Inhalt nicht im Bundestag besprochen.

Die große Anfrage hingegen ist, wie der Name bereits vermuten lässt, von größerem Umfang. So erfordert sie einen größeren Aufwand seitens der Regierung für die Beantwortung. Außerdem können die Antworten auf große Anfragen während einer Fragerunde im Parlament diskutiert werden.

Gremien und Ausschüsse

Gremien, ständige Ausschüsse sowie Untersuchungsausschüsse bieten den Abgeordneten des Bundestags ein weiteres Mittel, um die Bundesregierung zu kontrollieren.

Gremien dienen der Überwachung bestimmter Bereiche der Regierungsarbeit. Etwa gibt es Gremien zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des Bundes. Hierbei haben die Gremien das Recht auf Akteneinblicke, dürfen Kontrollbesuche durchführen oder Mitarbeiter befragen.

Ständige Ausschüsse kontrollieren die Arbeit eines bestimmten Geschäftsbereichs der Regierung. In der Regel steht ein Ausschuss dazu einem Bundesministerium gegenüber. Auf dieses kann der Ausschuss indirekt über Gesetzesvorschläge, aber auch direkte Kontrolle ausüben. Etwa kann der Ausschuss Empfehlungen an das Ministerium aussprechen oder eine Berichterstattung zu aktuellen Gesetzesentwürfen verlangen.

Untersuchungsausschüsse hingegen werden nur aus aktuellem Anlass eingesetzt, wenn dem mindestens 25 % der Bundestagsmitglieder zustimmen. Diese Ausschüsse untersuchen akute Missstände in der Regierung, in der Verwaltung oder im Bundestag und klären diese auf.

Budgetrecht

Das Budgetrecht räumt dem Bundestag die Möglichkeit ein, Steuern und Ausgaben der Regierung zu bewilligen.

Die Bundesregierung legt für jedes Jahr einen Haushaltsplan vor. Dieser enthält die prognostizierten Einnahmen und Ausgaben für das Jahr. 

Der Haushaltsplan wird im Haushaltsausschuss beraten, ehe er vom Bundestag als Gesetz beschlossen wird.

Der Handlungsspielraum dieses Kontrollinstruments ist jedoch begrenzt. Grund hierfür ist, dass 80 bis 90 % der Ausgaben gesetzlich festgelegt sind und die übrigen Ausgaben in aller Regel mit den Mitgliedern der Regierungsfraktionen, welche Mehrheit im Ausschuss haben, und der Regierung abgestimmt sind.

Petitionen

Mittels Petitionen hat jeder deutscher Bürger das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Bitten meinen hier Vorschläge zur Änderung oder Aufhebung von Gesetzen. Beschwerden hingegen richten sich an das Handeln der Verwaltung.

Petitionen werden in einem besonderen Ausschuss, dem Bundesausschuss beraten. Um eine Entscheidung zu treffen, kann der Ausschuss Mitglieder der Bundesregierung befragen und Auskunft verlangen. Ebenso hat er Akteneinsicht. Nach der Ermittlung fasst der Ausschuss seine Meinung in einem Abschlussbericht zusammen. Dieser stellt eine Empfehlung an die Bundesregierung dar und kann beinhalten, dass bestimmte Petitionen gegenüber der Bundesregierung zu unterstützen sind.

Teilnahme an der politischen Willensbildung (Willensbildungsfunktion)

Das Parlament auf Bundesebene soll ein “Forum der Nation” sein. Dort sollen politisch wichtige Themen diskutiert werden. Auch sollen Lösungen für eben diese Probleme gefunden werden. Die verschiedenen politischen Lager sollen dabei ihre Standpunkte vortragen und erklären, wie sie zu ihrer Entscheidung gekommen sind. Das geschieht immerhin in den großen Plenardebatten.

Häufig erhalten diese jedoch nicht die öffentliche Aufmerksamkeit, die sie verdienen. Dass die informierende Funktion bzw. die Willensbildung nicht ausreichend erfüllt wird, ist daher häufig ein Kritikpunkt an der Arbeit des Bundestags.

Heute findet die politische Meinungsbildung stattdessen in erster Linie über die Massenmedien statt. (Spitzen-)Politiker werden etwa in Talkshows eingeladen oder geben Zeitungsinterviews. In den letzten Jahren haben sich zudem Internetmedien, etwa Podcasts oder YouTube-Videos als Mittel zur politischen Meinungsbildung etabliert.

Dabei fehlt häufig jedoch der Diskussionscharakter, da nur einzelne oder wenige Politiker zur Sprache kommen. Direkte Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Opposition finden dabei nur selten statt.

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Fazit – Aufgaben des Bundestags

Auch wenn der Bundestag Teil der gesetzgebenden Gewalt ist, nimmt er darüber hinaus zahlreiche weitere Funktionen wahr. Beispielsweise kontrolliert der Bundestag die Regierung sowie Verwaltung, wählt den Bundeskanzler und nimmt an der politischen Willensbildung teil. Welche Aufgaben ihm dabei zufallen, haben wir Ihnen in diesem Artikel übersichtlich und in einfacher Sprache gezeigt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

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