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Fraktionsgeschäftsführer: Voraussetzungen. Aufgaben. Gehalt. Jobs.

Wird in den Medien über Politik berichtet, ist ab und an etwas vom Fraktionsgeschäftsführer zu hören. Auch werden des Öfteren Stellenausschreibungen mit dieser Bezeichnung veröffentlicht. Doch was steckt hinter der Jobbezeichnung? Welche Aufgaben gehen mit der Stelle einher und welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen? Diese und alle weitere Fragen zum Fraktionsgeschäftsführer, etwa zum Gehalt, beantworten wir Ihnen in diesem Artikel.

Übersicht

Der Fraktionsgeschäftsführer, auch als “Leiter des Fraktionsbüros” oder “Verwaltungsleiter” bezeichnet, regelt die Geschäfte einer Fraktion im Verhältnis zum Parlament und anderen Fraktionen. Er ist erster Mitarbeiter des Fraktionsvorsitzenden und damit Ansprechpartner für die Abgeordneten der Fraktion.

Die Tätigkeiten, welche hiermit einhergehen, sind vielfältig und anspruchsvoll. Einerseits ist der Geschäftsführer mit organisatorischen Tätigkeiten betraut und bildet die Schnittstelle zwischen Fraktionsmitarbeitern sowie Abgeordneten. Darüber hinaus sind die parlamentarischen Geschäftsführer Teil des Ältestenrats. Dort legen Sie beispielsweise gemeinsam die Tagesordnung für folgende Sitzungswochen fest.

Um Fraktionsgeschäftsführer zu werden, sollten Sie Erfahrungen im politischen sowie parlamentarischen Betrieb besitzen. Auch werden ein Hochschulabschluss in geeigneter Fachrichtung sowie Erfahrung in Personalführung gefordert. Kenntnisse über politische Prozesse und politische Kommunikation sind ebenso unabdingbar. Gleiches gilt für die Identifikation und Vertrautheit mit der Fraktion sowie deren Politik.

Aufgaben als Fraktionsgeschäftsführer

  • Mitarbeit im Ältestenrat

  • Kommunikation mit Mitarbeitern der Fraktion, Abgeordneten und anderen Fraktionen
  • Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion
  • Rechnungslegung und Überwachung der Finanzen
  • Vertretung der Fraktion nach außen
  • Strategieentwicklung

Gehalt als Fraktionsgeschäftsführer

~ ca. 50.000 € bis 100.000 € p. a.

Abhängig von:

  • Tätigkeitsebene (Stadt, Land, Bund)
  • Größe der Fraktion
  • Dauer der Anstellung
  • Personalverantwortung
  • Arbeitdauer

Was ist ein Fraktionsgeschäftsführer?

Jede Fraktion im Parlament hat mindestens einen Fraktionsgeschäftsführer bzw. eine Fraktionsgeschäftsführerin. Dessen Tätigkeitsbereich beschränkt sich ausschließlich auf das jeweilige Parlament, also den Landtag auf Landesebene bzw. den Bundestag auf Bundesebene. Dort ist er der Leiter der Fraktionsverwaltung.

Der Fraktionsgeschäftsführer ist dafür zuständig, die Geschäfte der eigenen Fraktion im Verhältnis zum Parlament, aber auch den anderen Fraktionen zu regeln. Dazu ist er vor allem mit organisatorischen Aufgaben betraut und ist erster Mitarbeiter des Fraktionsvorsitzenden. Der Fraktionsgeschäftsführer ist demnach kein Mitglied der Fraktion, sondern ein Angestellter.

In einigen Fraktionen wird der Fraktionsgeschäftsführer auch als “Leiter des Fraktionsbüros” oder “Verwaltungsleiter” bezeichnet.

Welche Aufgaben hat ein Fraktionsgeschäftsführer?

Der Fraktionsgeschäftsführer ist damit betraut, die Geschäfte einer Fraktion zu leiten. Die Tätigkeit, welche hiermit einhergehen, sind vielfältig und anspruchsvoll.

Einerseits ist der Geschäftsführer mit organisatorischen Tätigkeiten betraut. Etwa ist er für die Verwaltung der Fraktion sowie ihrer Mitarbeiter zuständig und regelt beispielsweise Personalfragen oder übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit.

Ebenso sind die Fraktionsgeschäftsführer erster Ansprechpartner der Abgeordneten. Sie bilden somit eine Schnittstelle zwischen Fraktionsmitarbeitern und den Parlamentariern. Gleichermaßen nehmen sie hierbei eine beratende Rolle ein.

Darüber hinaus sind die parlamentarischen Geschäftsführer Teil des Ältestenrats. Dort legen Sie beispielsweise gemeinsam die Tagesordnung für folgende Sitzungswochen fest.

Wie Sie sehen können, lassen sich nur schwer einzelnen Aufgaben nennen, da das Tätigkeitsfeld des Fraktionsgeschäftsführers weit ausgeprägt ist. Damit Sie dennoch ein Bild von dem Arbeitsalltag bekommen, finden Sie hier vier Tätigkeiten näher erläutert:

Geschäfte der Fraktion leiten

Der Fraktionsgeschäftsführer ist für den reibungslosen Geschäftsbetrieb der Fraktionsgeschäftsstelle verantwortlich. Dazu zählt ein vielfältiges Aufgabenfeld, was je nach Fraktion und deren Größe sehr unterschiedlich ausfallen kann. Es reicht von der Überwachung der Finanzen und einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung bis hin zur Strategieentwicklung für die Arbeit der Fraktion bis hin zur Mitarbeiterführung und Personalplanung. Auch vertritt der Geschäftsführer die Fraktion gegenüber Vertragspartnern.

Häufig ist der Fraktionsgeschäftsführer darüber hinaus für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion zuständig, wozu auch die Pflege der Website und Social-Media-Profile gehört.

Schnittstelle zwischen Angeordneten und Mitarbeitern

Fraktionsgeschäftsführer sind die ersten Mitarbeiter der Abgeordneten und ihre direkten Ansprechpartner. Sie bilden damit die Schnittstelle zwischen der Verwaltung der Fraktion und den Parlamentariern. Dabei nimmt der Fraktionsgeschäftsführer eine beratende sowie berichtende und organisatorische Funktion ein. 

So organisieren hält ein Fraktionsgeschäftsführer wichtige Termine im Blick und stellt sicher, dass die Abgeordneten diese wahrnehmen. Auch arbeitet der Geschäftsführer an politischen Themen mit, beispielsweise bei der Erstellung von Anträgen und übernimmt die Kommunikation mit anderen Fraktionen.

Darüber hinaus hält der Fraktionsgeschäftsführer den Abgeordneten den Rücken frei. Er sorgt dafür, dass die Geschäfte der Fraktion reibungslos laufen, sodass sich die Abgeordneten auf ihre politische Arbeit konzentrieren können. Gleichzeitig stellt der Geschäftsführer sicher, dass die Vorgaben und Aufträge der Fraktionsmitglieder durch die Mitarbeiter der Verwaltung umgesetzt werden.

Mitarbeit im Ältestenrat

Der Ältestenrat wird in den Parlamenten aus erfahrenen Angeordneten, dem Präsidenten des Parlaments sowie seinen Vertretern, aber auch aus den parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen gebildet. Die Arbeit der Mitglieder einschließlich der Fraktionsgeschäftsführer umfasst dabei folgende Tätigkeiten in beratender Funktion:

  • Langfristige Planung der Termine für die Sitzungswochen.
  • Laufende Abstimmung zu den Tagesordnungen der Sitzungen im Parlament.
  • Bestimmung der Vorsitze in Ausschüssen.
  • Besprechung und Schlichtung möglicher Streitigkeiten zwischen Fraktionen.

Welche Voraussetzungen muss man als Fraktionsgeschäftsführer erfüllen?

Der Fraktionsgeschäftsführer ist eine wichtige Position innerhalb des Parlaments. Die Fraktionen stellen an die Angestellten entsprechend hohe Anforderungen. In den Stellenausschreibungen werden daher häufig folgende Kriterien genannt:

  • Einschlägige Erfahrung im politischen sowie parlamentarischen Betrieb.
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in einer geeigneten Fachrichtung, etwa Jura, Politikwissenschaften, Verwaltungswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften oder Sozialwissenschaften.
  • Identifikation und Vertrautheit mit der Fraktion sowie deren Politik.
  • Erfahrung in der Personalführung und entsprechende Leitungsverantwortung.
  • Kenntnisse über politische Prozesse und politische Kommunikation.

Auch muss ein Kandidat die richtigen Soft Skills mitbringen. Teilweise werden diese sogar explizit in den Stellenausschreibungen genannt. Auf sie gehen wir im nächsten Abschnitt näher ein.

Welche Soft Skills werden als Fraktionsgeschäftsführer benötigt?

Bei Soft Skills handelt es sich um methodische, persönliche und soziale Kompetenzen, die Job-übergreifend nutzbar sind. Wie bereits erwähnt, werden auch die Soft Skills in vielen Stellenausschreibungen für Fraktionsgeschäftsführer explizit genannt. Verfügen Sie über die gewünschten Kompetenzen, sollten Sie im Bewerbungsgespräch diese auch vorweisen.

Als Fraktionsgeschäftsführer werden beispielsweise folgende Soft Skills benötigt:

  • Eigenverantwortliches Arbeiten
  • Strategisches, zielgerichtetes Denken
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Kontaktfreudiges Auftreten
  • Selbstbewusstsein
  • Rhetorische Fähigkeiten
  • Ehrgeiz
  • Durchhaltevermögen
  • Durchsetzungskraft
  • Flexibilität
  • Organisationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit

Damit Sie eine bessere Vorstellung über die Notwendigkeit der Soft Skills in diesem Beruf bekommen, möchten wir Ihnen auch an dieser Stelle wieder Beispiele vorstellen:

Eigenverantwortung und Verantwortungsbewusstsein

Der Fraktionsgeschäftsführer ist dafür verantwortlich, dass die Geschäfte der Fraktionsverwaltung reibungslos ablaufen. Eine entsprechend hohe Verantwortung geht mit der Stelle einher. Interessieren Sie sich für diesen Job, sollten Sie sich diesem bewusst sein und mit dem einhergehenden Druck umgehen können. Sie werden als Geschäftsführer nicht nur für gute Ergebnisse gelobt, sondern können auch für Versäumnisse und nicht erreichte Ziele verantwortlich gemacht werden.

Kontaktfreudiges, selbstbewusstes Auftreten

Die Aufgaben des Fraktionsgeschäftsführers führen unumgänglich dazu, dass nahezu täglich Kontakt zu Menschen innerhalb und außerhalb der Fraktion besteht. Schließlich sind Sie in dieser Position Ansprechpartner für die Abgeordneten sowie Mitarbeiter der Fraktion, aber auch Kontakt für andere Fraktionen und nehmen an Sitzungen des Ältestenrates teil. Hier ist ein offenes, kontaktfreudiges Auftreten eine sehr wichtige Eigenschaft für Ihre Tätigkeit.

Rhetorische Fähigkeiten

Ebenfalls unumgänglich für diesen Job sind die rhetorischen Fähigkeiten. Einerseits müssen Sie zu überzeugen wissen. Immerhin vertreten Sie die Fraktion nach außen, etwa gegenüber Vertragspartnern, aber auch den anderen Fraktionsgeschäftsführern. Diesen müssen Sie ihre Standpunkte klarmachen können und zu überzeugen wissen.

Zum anderen sollten Sie komplexe Sachverhalte in einfache Worte fassen können, um die Arbeit der Fraktion nach außen zu kommunizieren. Das ist etwa der Fall, wenn Sie Texte für die Website der Fraktion schreiben oder Inhalte in den sozialen Medien veröffentlichen.

Durchhaltevermögen, Ehrgeiz und Durchsetzungskraft

Fraktionsgeschäftsführer ist kein Einstiegsberuf. In aller Regel wird von den Bewerbern eine mehrjährige Berufserfahrung in der Politik und Kenntnisse über die Arbeit einer Fraktion gefordert. Um so weit zu kommen, müssen Sie ein großes Durchhaltevermögen besitzen und sich auch gegen vielzählige andere Bewerber durchsetzen.

Doch auch im Beruf wird von Ihnen Durchsetzungskraft gefordert. Das ist etwa der Fall, wenn Sie die Interessen der Fraktion gegenüber Dritten vertreten.

Wie hoch ist das Gehalt eines Fraktionsgeschäftsführers?

Das Gehalt eines Fraktionsgeschäftsführers wird individuell von der jeweiligen Fraktion festgelegt und richtet sich in aller Regel nach einem öffentlichen Tarifvertrag, etwa dem TVöD oder TV-L. Außerdem spielt es eine Rolle, ob es sich um eine Rathausfraktion, Landtagsfraktion oder gar Bundestagsfraktion handelt. Doch selbst zwischen den einzelnen Parteien deutliche Unterschiede.

Üblicherweise kann man mit einem Gehalt von ca. 50.000 € bis 100.000 € brutto pro Jahr für eine Vollzeitstelle als Fraktionsgeschäftsführer rechnen.

Glücklicherweise werden inzwischen in den meisten Stellenausschreibungen bei Fraktionen Angaben zur Bezahlung gemacht und manchmal sogar konkrete Tarifgruppen genannt. So können Sie schnell herausfinden, wie gut der jeweilige Job bezahlt wird.

Aktuelle Jobs als Fraktionsgeschäftsführer in der Politik

Hier finden Sie aktuelle Stellenanzeigen für Fraktionsgeschäftsführer, die auf unserer Seite veröffentlicht wurden:

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Fazit – Berufsbild Fraktionsgeschäftsführer

Hört man das erste Mal etwas vom Fraktionsgeschäftsführer, kann man sich häufig nichts unter der Bezeichnung vorstellen. Deshalb wollten wir mit diesem Artikel Licht ins Dunkel bringen. Dazu haben wir Ihnen gezeigt, was hinter der Bezeichnung steckt, welche Aufgaben ein Fraktionsgeschäftsführer hat und was ein Kandidat für die Position mitbringen muss. Außerdem haben wir Ihnen Einblicke in das Gehalt gegeben.

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

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