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Wer kann Bundeskanzler werden? – Voraussetzungen. Ablauf der Wahl. Amtsdauer.

Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland ist der Regierungschef und bekleidet entsprechend eine sehr wichtige Position in der Politik. Doch wer darf überhaupt Bundeskanzler werden? Wie läuft die Wahl ab? Und wie lange ist die Amtsdauer? All diese Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Artikel.

Wer kann Bundeskanzler werden?

Formal kann nahezu jeder Bundeskanzler bzw. Bundeskanzlerin werden. Für das Amt werden im Grundgesetz keine gesonderten Voraussetzungen genannt. Aus dem Grund geht man im Allgemeinen von den gleichen Voraussetzungen wie für Bundestagsabgeordnete aus: Man muss mindestens 18 Jahre alt und Deutscher gemäß Grundgesetz sein.

Eine Mitgliedschaft im Bundestag hingegen ist optional, aber nicht verpflichtend.

Um Bundeskanzler zu werden, muss man jedoch nicht nur die formalen Voraussetzungen erfüllen. Schließlich wird der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin durch den Bundestag gewählt. Um hier eine Mehrheit zu erhalten, benötigt man einerseits den Rückhalt der Partei und zum anderen die Unterstützung der Bevölkerung. Diese kann man in aller Regel nur erhalten, wenn man bereits jahrelang das eigene Können in der Spitzenpolitik gezeigt hat. Entsprechend ist es wenig verwunderlich, dass sämtliche bisherige Kanzler bei Amtsantritt mindestens 50 Jahre alt gewesen sind.

Jüngste Amtsinhaberin war im Übrigen Angela Merkel mit 51 Jahren und 4 Monaten beim Amtsantritt am 22.11.2005.

Lesen Sie mehr zum Amt des Kanzlers hier: Bundeskanzler: Voraussetzungen. Aufgaben. Bezahlung. Gehalt nach Ausscheiden.

Wahl des Bundeskanzlers

Die Wahl des Bundeskanzlers ist im Artikel 63 des Grundgesetzes geregelt. Demnach verläuft die Wahl in bis zu drei Phasen.

In der ersten Wahlphase schlägt der Bundespräsident einen Bundeskanzler vor. Anschließend erfolgt die Wahl durch den Bundestag. Dabei muss der Kandidat eine absolute Mehrheit, also mehr als 50 % aller Stimmen der Angeordneten erhalten. Ist das der Fall, wird er durch den Bundespräsidenten zum Bundeskanzler ernannt.

Wird bei der ersten Wahl jedoch keine absolute Mehrheit erreicht, kommt es zu einer zweiten Wahlphase. Nun hat der Bundestag 14 Tage Zeit, um einen Bundeskanzler bzw. eine Bundeskanzlerin vorzuschlagen und zu wählen. Der Vorschlag muss hierbei jeweils von mindestens 1/4 des Bundestages kommen. Die Anzahl der Wahlgänge ist in der zweiten Phase nicht begrenzt. Jedoch muss der Bundeskanzler ebenfalls mit absoluter Mehrheit gewählt werden.

Ist auch in der zweiten Phase kein Kanzler erfolgreich gewählt wurden, kommt es zu einer dritten Wahlphase. Jetzt wählen die Bundestagsabgeordneten unverzüglich erneut. Hat einer der Kandidaten eine absolute Mehrheit erhalten, wird er regulär durch den Bundespräsidenten zum Bundeskanzler ernannt. Liegt hingegen keine absolute Mehrheit vor, muss der Bundespräsident entweder den Kandidaten mit den meisten Stimmen innerhalb von 7 Tagen zum Bundeskanzler ernennen (Minderheitenkanzler) oder den Bundestag auflösen. Letzteres führt zu Neuwahlen.

Amtsdauer

Die Amtszeit eines Bundeskanzlers beginnt mit der Überreichung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten. Sie endet regulär mit dem Zusammentritt des nächsten Bundestags. Auf Bitte des Bundespräsidenten führt der Kanzler die Geschäfte jedoch fort, bis ein Nachfolger gewählt wurde. Die Amtsdauer beträgt somit gewöhnlicherweise 4 Jahre.

Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass die Mitglieder des Bundestags ein Misstrauensvotum stellen und den Bundeskanzler abwählen. Das hat zur Folge, dass direkt ein neuer Bundeskanzler zu wählen ist. Auf diese Weise wurde in der Geschichte der BRD nur einmal der Kanzler aus dem Amt enthoben. Infolge eines kollektiven Misstrauensvotums kam 1982 Helmut Kohl als Nachfolger von Helmut Schmidt in das Amt des Bundeskanzlers.

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