
Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland ist der Regierungschef und bekleidet entsprechend eine sehr wichtige Position in der Politik. Doch wer darf überhaupt Bundeskanzler werden? Wie läuft die Wahl ab? Und wie lange ist die AmtsdauerDie Amtszeit bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Person ein öffentliches oder politisches Amt innehat. Die Amtszeit beginnt mit der offiziellen Amtsübernahme und endet mit dem Ablauf der festgelegten Dauer oder durch vorzeitigen Rücktritt, Abwahl bzw. Amtsenthebung.? All diese Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Artikel.
Wer kann Bundeskanzler werden?
Formal kann nahezu jeder Bundeskanzler bzw. Bundeskanzlerin werden. Für das Amt werden im Grundgesetz keine gesonderten Voraussetzungen genannt. Aus dem Grund geht man im Allgemeinen von den gleichen Voraussetzungen wie für Bundestagsabgeordnete aus: Man muss mindestens 18 Jahre alt und Deutscher gemäß Grundgesetz sein.
Eine Mitgliedschaft im Bundestag hingegen ist optional, aber nicht verpflichtend.
Um Bundeskanzler zu werden, muss man jedoch nicht nur die formalen Voraussetzungen erfüllen. Schließlich wird der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin durch den Bundestag gewählt. Um hier eine Mehrheit zu erhalten, benötigt man einerseits den Rückhalt der Partei und zum anderen die Unterstützung der Bevölkerung. Diese kann man in aller Regel nur erhalten, wenn man bereits jahrelang das eigene Können in der Spitzenpolitik gezeigt hat. Entsprechend ist es wenig verwunderlich, dass sämtliche bisherigen Kanzler bei Amtsantritt mindestens 50 Jahre alt gewesen sind.
Jüngste Amtsinhaberin war im Übrigen Angela Merkel mit 51 Jahren und 4 Monaten beim Amtsantritt am 22.11.2005.
Lesen Sie mehr zum Amt des Kanzlers hier: Bundeskanzler: Voraussetzungen. Aufgaben. Bezahlung. Gehalt nach Ausscheiden.
Wahl des Bundeskanzlers
Die Wahl des Bundeskanzlers ist im Artikel 63 des Grundgesetzes geregelt. Demnach verläuft die Wahl in bis zu drei Phasen.
In der ersten Wahlphase schlägt der Bundespräsident einen Bundeskanzler vor. Anschließend erfolgt die Wahl durch den Bundestag. Dabei muss der Kandidat eine absolute Mehrheit, also mehr als 50 % aller Stimmen der AbgeordnetenAbgeordnete sind Vertreter des Volkes in einem Parlament, die durch die Bevölkerung gewählt werden. Als Abgeordnete bezeichnet man sowohl die Mitglieder des Bundes- als auch des Landtages. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Wähler im Parlament zu vertreten. erhalten. Ist das der Fall, wird er durch den BundespräsidentenDer Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt in der Bundesrepublik Deutschland und steht über dem Bundeskanzler. Sein Aufgabengebiet umfasst in erster Linie repräsentative und integrative Aufgaben sowie wichtige verfassungsrechtliche Funktionen, wie beispielsweise die Ernennung des Bundeskanzlers. zum Bundeskanzler ernannt.
Wird bei der ersten Wahl jedoch keine absolute Mehrheit erreicht, kommt es zu einer zweiten Wahlphase. Nun hat der Bundestag 14 Tage Zeit, um einen Bundeskanzler bzw. eine Bundeskanzlerin vorzuschlagen und zu wählen. Der Vorschlag muss hierbei jeweils von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages kommen. Die Anzahl der Wahlgänge ist in der zweiten Phase nicht begrenzt. Jedoch muss der Bundeskanzler ebenfalls mit absoluter Mehrheit gewählt werden.
Ist auch in der zweiten Phase kein Kanzler erfolgreich gewählt worden, kommt es zu einer dritten Wahlphase. Jetzt wählen die Bundestagsabgeordneten unverzüglich erneut. Hat einer der Kandidaten eine absolute Mehrheit erhalten, wird er regulär durch den Bundespräsidenten zum Bundeskanzler ernannt. Liegt hingegen keine absolute Mehrheit vor, muss der Bundespräsident entweder den Kandidaten mit den meisten Stimmen innerhalb von 7 Tagen zum Bundeskanzler ernennen (Minderheitenkanzler) oder den Bundestag auflösen. Letzteres führt zu Neuwahlen.
In Deutschland wurden bisher alle Bundeskanzler im ersten Wahlgang gewählt. Die erste Ausnahme gab es bei der Wahl von Friedrich Merz. Er erreichte im ersten Wahlgang nicht die KanzlermehrheitDer Bundeskanzler muss in Deutschland mit einer absoluten Mehrheit gewählt werden. Das bedeutet, er muss von mehr als der Hälfte aller Abgeordneten gewählt werden. Die absolute Mehrheit im Parlament nennt man daher auch Kanzlermehrheit. von 316 Stimmen. Erst im zweiten Wahlgang konnte er 325 von 618 Stimmen auf sich vereinen und wurde somit zum Kanzler in der 21. WahlperiodeEin Parlament wird in demokratischen Staaten für einen bestimmten Zeitraum gewählt. Diesen Zeitraum nennt man eine Legislaturperiode. Landtage in Deutschland werden beispielsweise für eine Periode von fünf Jahren gewählt und der Deutsche Bundestag für vier Jahre. gewählt.
Amtsdauer
Die Amtszeit eines Bundeskanzlers beginnt mit der Überreichung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten. Sie endet regulär mit dem Zusammentritt des nächsten Bundestags. Auf Bitte des Bundespräsidenten führt der Kanzler die Geschäfte jedoch fort, bis ein Nachfolger gewählt wurde. Die Amtsdauer beträgt somit gewöhnlicherweise 4 Jahre.
Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass die Mitglieder des Bundestags ein konstruktives MisstrauensvotumBei einem Misstrauensvotum handelt es sich um ein parlamentarisches Verfahren, in dessen Rahmen dem Bundeskanzler oder der gesamten Bundesregierung das Vertrauen entzogen werden kann. aussprechen können und den Bundeskanzler abwählen. Das hat zur Folge, dass direkt ein neuer Bundeskanzler zu wählen ist. Auf diese Weise wurden in der Geschichte der BRD nur zweimal der Kanzler aus dem Amt enthoben: Infolge eines kollektiven Misstrauensvotums kam 1982 Helmut Kohl als Nachfolger von Helmut Schmidt in das Amt des Bundeskanzlers.
Ebenfalls ist ein Rücktritt eines Bundeskanzlers möglich, wenn er infolge der VertrauensfrageDie Vertrauensfrage ist ein parlamentarisches Instrument und steht dem amtierenden Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Es dient der Überprüfung der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und kann entweder zur Bestätigung der Mehrheit oder zur Einleitung von Neuwahlen führen. nicht das Vertrauen der Mehrheit ausgesprochen bekommt. Infolgedessen kann er den Vorschlag machen, den Bundestag aufzulösen, aus seinem Amt zurücktreten oder als MinderheitsregierungEine Minderheitsregierung liegt vor, wenn die Regierung eines Landes nicht über die Mehrheit der Sitze im Parlament verfügt. Anders als bei einer Mehrheitsregierung müssen Minderheitsregierungen bei jeder wichtigen Abstimmung Mehrheiten organisieren, oft durch Absprachen oder wechselnde Koalitionen. fortführen. Ersteres geschah zuletzt im Anschluss an die Vertrauensfrage von Olaf Scholz (SPD) am Montag, den 15. Dezember 2024. Dies hatte das frühzeitige Ende der Wahlperiode und Neuwahlen am 23.02.2025 zur Folge.
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