Der Haushaltsplan bildet als zentrales Steuerungsinstrument staatlicher Finanzpolitik die Grundlage für die Finanzierung der staatlichen Aufgaben. In dem Haushaltsplan sind sämtliche Einnahmen und Ausgaben sowie die Verwendung öffentlicher Mittel, von der Bildung über Sozialleistungen bis hin zu Infrastrukturprojekten, festgeschrieben. Haushaltspläne gibt es auf verschiedenen politischen Ebenen. Sowohl der Bund als auch Länder und Kommunen besitzen eigene Haushaltspläne, die deren Finanzpolitik festhalten.
Aufbau und Inhalte eines Haushaltsplans
In einem Haushaltsplan sind sämtliche finanzpolitischen Elemente einer bestimmten staatlichen Ebene wie dem Bund oder einer Kommune aufgeführt. Dabei folgt der Haushaltsplan einer strukturierten Gliederung, welche unter anderem folgende Punkte enthält:
- Einnahmen – z. B. Steuern, Gebühren, Zuschüsse der EU
- Ausgaben – z. B. Gehälter, Investitionen, Sozialleistungen
- Veranschlagungen nach Einzelplänen – Verteilung nach Ministerien und AusschüssenEin Ausschuss ist eine Arbeitsgruppe für die Beratung von Fachthemen, die nicht vom gesamten Parlament bearbeitet werden können. Bei den Mitgliedern der Ausschüsse handelt es sich um Abgeordnete des jeweiligen Parlaments, z. B. des Bundestags. Innerhalb der Ausschüsse werden Gesetze für die Einbringung ins Plenum vorbereitet, aber auch Kompromisse zwischen den unterschiedlichen Meinungen der Parteien verhandelt....
- Haushaltsreste – offene Mittel aus Vorjahren
- Kredite und Tilgungen – aufzunehmende und abzuzahlende Schulden
- Zuweisungen und Umlagen – Gelder, die zwischen staatlichen Ebenen wie Bund und Gemeinden fließen
- Mittelfristige Finanzplanung – Gelder, die über den Geltungszeitraum des Haushaltsplanes eingeplant werden müssen
Planung und Verabschiedung des Bundeshaushaltes
Die Erstellung des Bundeshaushalts ist eine zentrale Aufgabe, die jährlich durch das Bundesministerium der Finanzen erfolgt. Nach der Aufstellung des Haushaltsplanes durch die Finanzverwaltung wird der Plan im Deutschen Bundestag beraten und anschließend beschlossen. Das Verfahren folgt dabei einem festgelegten Ablauf:
- Aufstellung durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF)
- Einbringung des Entwurfes durch den Finanzminister in den Bundestag
- Beratung des Planes in mehreren Fachausschüssen
- Erste Lesung als sogenannte Grundsatzdebatte
- Zweite und dritte Lesung als Einzelplanberatung und Gesamtabstimmung
- Verabschiedung des Haushaltsgesetzes bei Zustimmung
Politische Bedeutung des Haushaltsplanes
Der Haushalt ist in einer parlamentarischen Demokratie von zentraler Bedeutung, da kein Euro ohne Zustimmung des Bundestages ausgegeben werden darf. Somit sichert der Haushaltsplan die Kontrolle durch das Parlament und die finanzielle Ordnung der Verwaltung. Gleichzeitig spiegelt der Haushaltsplan die Prioritäten und die Zielsetzung der Verwaltung wider, indem Fragen nach der Finanzierung von Großprojekten, die Verteilung der Gelder auf Ministerien und die Einsparungen in bestimmten Bereichen beschrieben werden.
Um die wirtschaftliche und sachgemäße Umsetzung des Haushaltsplanes sicherzustellen, existiert der Bundesrechnungshof. Er prüft den Haushaltsvollzug des Bundes.
Dynamik im Haushaltsvollzug
Durch die jährliche Aufstellung des Haushaltsplanes ergibt sich für den Staat eine grundsätzliche Planungssicherheit. Dennoch kann sich im Laufe eines Jahres durch unvorhersehbare Ereignisse, wie eine Naturkatastrophe oder einen Krieg, die Notwendigkeit der Änderung des Haushaltes ergeben. Dies kann durch eine direkte Anpassung des Haushaltes oder durch die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes erfolgen.