
Ein Ausschuss ist eine Arbeitsgruppe für die Beratung von Fachthemen, die nicht vom gesamten Parlament bearbeitet werden können. Bei den Mitgliedern der Ausschüsse handelt es sich um Abgeordnete des jeweiligen Parlaments, z. B. des Bundestags. Innerhalb der Ausschüsse werden Gesetze für die Einbringung ins Plenum vorbereitet, aber auch Kompromisse zwischen den unterschiedlichen Meinungen der Parteien verhandelt.
Bundestagsausschüsse
Die Anzahl der ständigen Ausschüsse und deren Mitglieder wird für die Dauer einer WahlperiodeEin Parlament wird in demokratischen Staaten für einen bestimmten Zeitraum gewählt. Diesen Zeitraum nennt man eine Legislaturperiode. Landtage in Deutschland werden beispielsweise für eine Periode von fünf Jahren gewählt und der Deutsche Bundestag für vier Jahre. vom jeweiligen Bundestag anhand der fachlichen Schwerpunkte während der Wahlperiode festgelegt. Gemäß Grundgesetz muss jeder Bundestag einen Verteidigungsausschuss und einen Auswärtigen Ausschuss (Art. 45a), einen Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (Art. 45) sowie einen Petitionsausschuss (Art. 45c) einrichten.
Die fachliche Zuständigkeit für die Ausschüsse entspricht in der Regel denen der Bundesministerien. Themen des Verteidigungsministeriums werden beispielsweise im Verteidigungsausschuss bearbeitet. Ausnahmen von dieser Regel sind unter anderem der Petitionsausschuss und der Ausschuss für humanitäre Hilfe.
Die Sitze der Bundestagsausschüsse werden von den FraktionenEine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten innerhalb eines Parlaments, die derselben Partei oder politisch nahestehenden Parteien angehören. Sie ermöglichen eine koordinierte parlamentarische Arbeit und bündeln politische Positionen, um den Einfluss im parlamentarischen Prozess zu stärken. anteilig derer Größe im Parlament besetzt.
Ständige Ausschüsse des 21. Deutschen Bundestages
Die ständigen Ausschüsse des 21. Bundestags wurden noch nicht beschlossen. Sobald der Beschluss erfolgt ist, werden die ständigen Ausschüsse mitsamt den zugehörigen Themenschwerpunkten hier aufgelistet und erläutert.
Ausschuss für Arbeit und Soziales
(42 Mitglieder)
Vorsitz: N.N.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasst sich mit Renten, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenförderung und der Inklusion von Menschen mit Behinderung. Er arbeitet daran, soziale Sicherungssysteme weiterzuentwickeln und die Teilhabe aller Menschen in einer sich wandelnden Arbeitswelt zu sichern.
Auswärtiger Ausschuss
(42 Mitglieder)
Vorsitz: Armin Laschet (CDU)
Der Auswärtige Ausschuss begleitet die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung und berät über zentrale außenpolitische Entscheidungen. Dazu gehört auch die Mitwirkung bei der Entsendung deutscher Soldaten ins Ausland. Seine Arbeit ist oft sicherheitsrelevant und von besonderer Bedeutung für die internationale Rolle Deutschlands.
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(38 Mitglieder)
Vorsitz: Saskia Esken (SPD)
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend befasst sich mit der Stärkung von Familien, Kindern und Jugendlichen sowie mit Bildungspolitik und Gleichstellung. Er arbeitet daran, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und gute Lebensbedingungen für ältere Menschen zu schaffen.
Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung
(30 Mitglieder)
Vorsitz: Hansjörg Durz (CSU)
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung befasst sich mit Digitalisierung, digitaler Infrastruktur, Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau. Er diskutiert fachübergreifend über zentrale Fragen der Netzpolitik und versteht sich als Impulsgeber für den digitalen Wandel in Staat und Gesellschaft.
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(34 Mitglieder)
Vorsitz: Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen)
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ist das zentrale Gremium für europapolitische Fragen im Bundestag. Er befasst sich mit der europäischen Integration, institutionellen Entwicklungen, der EU-Finanzplanung und Erweiterungsfragen. Zudem arbeitet er eng mit europäischen Institutionen und anderen nationalen Parlamenten zusammen.
Finanzausschuss
(42 Mitglieder)
Vorsitz: N.N.
Der Finanzausschuss berät über Gesetze und AnträgeEin Antrag ist im parlamentarischen Verständnis ein Vorschlag, mit dem Ziel eine Maßnahme zu ergreifen, eine Entscheidung herbeizuführen oder auch eine Diskussion anzustoßen. Ein Antrag ist ein zentrales Mittel für die Arbeit im Parlament, das vor allem durch die Opposition genutzt wird. zu Steuerpolitik, Finanzmarktregulierung, Zollwesen und anderen Aufgaben des Finanzministeriums. Dabei ist er oft das führende Gremium für finanzpolitische Entscheidungen außerhalb des Haushalts.
Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung
(30 Mitglieder)
Vorsitz: Karl Lauterbach (SPD)
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung befasst sich mit der Förderung von Wissenschaft und technologischer Innovation in Deutschland. Er berät über Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz oder Quantentechnologie und wird dabei vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung wissenschaftlich unterstützt.
Ausschuss für Gesundheit
(38 Mitglieder)
Vorsitz: Tanja Machalet (SPD)
Der Ausschuss für Gesundheit befasst sich mit der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Finanzierung des Gesundheitssystems. Er behandelt Themen wie Pflegequalität, flächendeckende Versorgung und Digitalisierung, um das Gesundheitssystem zukunftssicher zu gestalten.
Haushaltsausschuss
(42 Mitglieder)
Vorsitz: N.N.
Der Haushaltsausschuss entscheidet darüber, wie viel Geld der Bund wofür ausgeben darf. Er prüft den Bundeshaushalt, kontrolliert die Ausgaben der Regierung und überwacht Finanzhilfen, zum Beispiel zur Stabilisierung des Euro.
Innenausschuss
(42 Mitglieder)
Vorsitz: N.N.
Der Innenausschuss befasst sich mit Themen wie Asylpolitik, innerer Sicherheit, Katastrophenschutz und dem Schutz der Bürgerrechte. Er kontrolliert das Innenministerium, bereitet Gesetze vor und führt Anhörungen mit Fachleuten durch.
Ausschuss für Kultur und Medien
(18 Mitglieder)
Vorsitz: Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Der Ausschuss für Kultur und Medien befasst sich mit der Kulturförderung, der Medienpolitik und dem Erhalt kultureller Einrichtungen. Er kontrolliert die Förderpolitik der Bundesregierung und berät über Themen wie die Deutsche Welle, nationale Filmförderung und geschichtliche Gedenkorte.
Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
(30 Mitglieder)
Vorsitz: Hermann Färber (CDU)
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat befasst sich mit gesunder Ernährung, Verbraucherschutz, Tierwohl sowie den Rahmenbedingungen für Land- und Forstwirtschaft. Zudem behandelt er Themen wie Umwelt- und Klimaschutz und die Stärkung ländlicher Räume.
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
(14 Mitglieder)
Vorsitz: Mechthild Heil (CDU)
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe setzt sich für den weltweiten Schutz der Menschenrechte ein. Er behandelt Fragen der Menschenwürde, Gleichbehandlung und internationalen humanitären Hilfe bei Krisen und Konflikten.
Petitionsausschuss
(26 Mitglieder)
Vorsitz: N.N.
Der Petitionsausschuss ist die direkte Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Bitten, Beschwerden oder Anregungen an den Bundestag wenden möchten. Er prüft diese Anliegen sorgfältig und spiegelt so die Stimmung und Sorgen in der Bevölkerung wider.
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
(38 Mitglieder)
Vorsitz: N.N.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz berät über Gesetze im Familien-, Straf- und Urheberrecht sowie über Fragen des Verbraucherschutzes, etwa bei Internetgeschäften oder Bankangelegenheiten. Er befasst sich auch mit europäischer Rechtspolitik und der Beteiligung des Bundestags in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Ausschuss für Sport und Ehrenamt
(14 Mitglieder)
Vorsitz: Aydan Özoğuz (SPD)
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt fördert den Spitzensport, setzt sich für Sport für Menschen mit Behinderung ein und bekämpft Doping sowie Manipulation. Er behandelt zudem die gesellschaftliche Bedeutung des Sports und arbeitet an besseren Bedingungen für freiwilliges Engagement in Deutschland.
Ausschuss für Tourismus
(14 Mitglieder)
Vorsitz: Anja Karliczek (CDU)
Der Ausschuss für Tourismus befasst sich mit der Förderung und Weiterentwicklung des Tourismusstandorts Deutschland. Er setzt sich für gute Rahmenbedingungen der Branche ein und begleitet aktuelle Trends, die für Wirtschaft und Image des Landes wichtig sind.
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(38 Mitglieder)
Vorsitz: Lorenz Gösta Beutin (Die Linke)
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit befasst sich mit Maßnahmen gegen den Klimawandel, den Schutz der Natur und den Umgang mit Ressourcen. Er behandelt auch Fragen zur Endlagerung von Atommüll und zur Reaktion auf Extremwetterereignisse.
Verkehrsausschuss
(30 Mitglieder)
Vorsitz: Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen)
Der Verkehrsausschuss befasst sich mit dem Ausbau und der Sicherheit der Verkehrswege für Personen und Güter in Deutschland und Europa. Er berät Gesetze zur Verkehrsinfrastruktur und holt dazu auch Stellungnahmen von Fachleuten ein.
Verteidigungsausschuss
(38 Mitglieder)
Vorsitz: Boris Pistorius (SPD)
Der Verteidigungsausschuss kontrolliert das Verteidigungsministerium und begleitet sicherheits- und verteidigungspolitische Entscheidungen. Er berät über Auslandseinsätze, das Verteidigungsbudget sowie die Ausrüstung und Ausstattung der Bundeswehr.
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
(14 Mitglieder)
Vorsitz: Macit Karaahmetoğlu (SPD)
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung regelt die inneren Abläufe des Bundestags und sorgt für einen geordneten parlamentarischen Betrieb. Er prüft Wahleinsprüche, schützt die Immunität der Abgeordneten und ist für die Auslegung sowie Änderung der Geschäftsordnung zuständig.
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
(42 Mitglieder)
Vorsitz: Christian Freiherr von Stetten (CDU)
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie befasst sich mit der Energiewende, dem Ausbau der Netze, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit. Zudem behandelt er Fragen der Industrie-, Mittelstands- und Technologiepolitik sowie des internationalen Wettbewerbs und des EU-Binnenmarkts.
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(18 Mitglieder)
Vorsitz: Wolfgang Stefinger (CSU)
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung befasst sich mit globaler Gerechtigkeit, nachhaltigem Wachstum und sozialer Entwicklung. Er begleitet die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Klimaschutz und überprüft die Umsetzung von Projekten in Partnerländern.
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
(30 Mitglieder)
Vorsitz: Caren Lay (Die Linke
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen befasst sich mit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, der Entwicklung von Städten und der Stärkung ländlicher Regionen. Er berät über Baulandaktivierung, Wohnförderung, Städtebauförderung sowie die finanzielle und organisatorische Ausstattung der Kommunen.
Untersuchungsausschuss
Ein Untersuchungsausschuss (auch Untersuchungskommission) wird gegründet, um Missstände in der Regierung und Verwaltung sowie das Fehlverhalten von Politikern zu untersuchen. Dieser Ausschuss besteht nur für die Zeit der Untersuchung und wird anschließend aufgelöst.
Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und BundesratDer Bundesrat ist eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und dient als Vertretung der Bundesländer auf Bundesebene. Er wirkt an der Gesetzgebung mit und ist das föderale Gegengewicht zum Bundestag im parlamentarischen System. Laut Art. 50 GG wirken die Länder über den Bundesrat bei der Gesetzgebung, der Bundesverwaltung und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.. Darin sind beide Verfassungsorgane gleich stark mit jeweils 16 Mitgliedern vertreten. Ziel des VermittlungsausschussesDer Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und Bundesrat. Darin sind beide Verfassungsorgane gleich stark mit jeweils 16 Mitgliedern vertreten. Ziel des Vermittlungsausschusses ist es, bei umstrittenen Gesetzesvorschlägen die unterschiedlichen Vorstellungen von Bundestag und Bundesrat zum Ausgleich zu bringen. ist es, bei umstrittenen Gesetzesvorschlägen die unterschiedlichen Vorstellungen von Bundestag und Bundesrat zum Ausgleich zu bringen. Der Vermittlungsausschuss wird jeweils für die Dauer der Wahlperiode einberufen.
Petitionsausschuss
Ein Petitionsausschuss bildet die Schnittstelle zwischen dem Parlament und seinen Bürgern. Er bietet Menschen die Möglichkeit, Bitten, Beschwerden und Anregungen einzubringen. Die Einbringungen der Bürger werden vom Ausschuss geprüft und beraten. Das kann beispielsweise zur Folge haben, dass Gesetzesanpassungen noch einmal kritisch betrachtet und geändert werden.
Sonderausschuss
Neben den ständigen Ausschüssen kann das Parlament vorübergehend einen Sonderausschuss einsetzen, um bestimmte Sachverhalte zu beraten. Der letzte Sonderausschuss im Bundestag wurde vor mehr als 20 Jahren einberufen. Der Sonderausschuss „Maßstäbegesetz / Finanzausgleichsgesetz“ wurde während der 14. Wahlperiode am 12. Oktober 2000 vom Bundestag ins Leben gerufen, konstituierte sich am 27. Oktober 2000 und wurde nach Beendigung der Arbeit am 14. Juni 2002 aufgelöst.
Ausschüsse der Landtage
Wie der Bundestag können auch die Landtage ständige Ausschüsse, Untersuchungsausschüsse, Petitionsausschüsse und SonderausschüsseParlamente (z. B. Bundestag, Landtage) können Sonderausschüsse einsetzen, um zeitweise bestimmte Angelegenheiten zu beraten. Ein Sonderausschuss zeichnet sich dadurch aus, dass er nur für einen bestimmten Zeitraum besteht bzw. bis das Thema abschließend beraten wurde. einsetzen. Zudem werden die Landesregierungen durch die 16 Mitglieder des Bundesrates im Vermittlungsausschuss vertreten.
Ausschuss der ständigen Vertreter
Der Ausschuss der ständigen VertreterDer Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) besteht aus den ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Ausschuss werden die Sitzungen des Rats der Europäischen Union vorbereitet. der Mitgliedstaaten (AStV) besteht aus den ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Ausschuss werden unter anderem die Sitzungen des Rats der Europäischen Union vorbereitet. Er wird häufig auch mit der französischen Abkürzung COREPER genannt (Comité des représentants permanents).