In Berichten über die Arbeit im Bundestag wird immer wieder davon gesprochen, dass eine kleine Anfrage durch eine Fraktion oder einzelne Angeordnete im Bundestag gestellt wurde. Doch was ist eine “kleine Anfrage”? Dies möchten wir Ihnen in kurzer Form erklären. Außerdem verraten wir Ihnen interessante Fakten zur kleinen Anfrage und erläutern die Unterschiede zu einer großen Anfrage, die es ebenfalls im Bundestag gibt.
Die Antwort
Die kleine Anfrage ermöglicht es Fraktionen oder Angeordneten in Fraktionsgröße schriftlich eine Auskunft von der Bundesregierung zu erhalten. Diese Anfragen müssen zeitnah beantwortet und veröffentlicht werden. Im Bundestag werden kleine Anfragen jedoch nicht beraten.
Hauptsächlich werden kleine Anfragen von der Opposition genutzt. Sie verwenden das parlamentarische Instrument, um die Arbeit der Regierung zu kontrollieren und Auskunft über bestimmte Sachverhalte zu erlangen.
Der Inhalt einer kleinen Anfrage ist auf wenige Punkte begrenzt.
Wissenswerte Fakten zur kleinen Anfrage im Bundestag
- Die kleine Anfrage wurde bereits 1912 im Reichstag eingeführt und anschließend im Bundestag beibehalten.
- Neben Fraktionen können Angeordnete unabhängig eine kleine Anfrage stellen, wenn die Anfrage von mindestens 5 % der Bundestagsabgeordneten unterstützt wird.
- Offiziell muss eine kleine Anfrage binnen 14 Tagen beantwortet werden. In der Praxis wird die Frist jedoch häufig verlängert.
- Alle kleinen Anfragen werden in den Bundesdrucksachen veröffentlicht und sind hier einsehbar.
- Bis zum Ende der 19. Legislaturperiode in 2021 wurden insgesamt über alle Legislaturperioden hinweg 32.739 kleinen Anfangen gestellt.
- Während in der ersten Legislaturperiode gerade einmal 96 kleine Anfragen an die Regierung abgegeben wurden, waren es in der 19. Legislaturperiode ganze 11.677 derartige Anfragen (Quelle: statista).
- Die kleine Anfrage kommt nicht nur im Bundestag zum Einsatz. Auch in den deutschen Landtagen kann mithilfe der kleinen Anfrage eine Auskunft von der Landesregierung eingefordert werden.
Was ist der Unterschied zur großen Anfrage?
Neben der kleinen Anfrage gibt es im Bundestag auch die große Anfrage als Instrument der parlamentarischen Kontrolle. Wie der Name bereits erahnen lässt, sind große Anfragen einerseits umfangreicher und erfordern einen größeren Aufwand seitens der Regierung für die Beantwortung. Zum anderen können die Antworten auf große Anfragen während einer Fragerunde im Parlament diskutiert werden.
Auch große Anfragen werden häufig von der Opposition genutzt, um die Regierung zu kontrollieren. Andererseits können die Anfragen auch von Fraktionen der Regierung eingesetzt werden, um in der Antwort Ergebnisse aus der Arbeit der Ministerien und daraus resultierende Erfolge präsentieren zu können.
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