Plenarsitzung

Eine Plenarsitzung ist die Sitzung des gesamten Parlaments, also aller Abgeordneten, im Plenarsaal. Dort beraten und beschließen sie Gesetze, stimmen über Anträge ab und befragen die Regierung. Die Plenarsitzungen des Bundestages sind öffentlich: Besucher verfolgen sie von den Tribünen aus, das Parlamentsfernsehen überträgt sie live.

Eine Plenarsitzung ist die Sitzung des gesamten Parlaments, also aller Abgeordneten, im Plenarsaal. Dort beraten und beschließen sie Gesetze, stimmen über Anträge ab und befragen die Regierung. Die Plenarsitzungen des Bundestages sind öffentlich: Besucher verfolgen sie von den Tribünen aus, das Parlamentsfernsehen überträgt sie live.

Davon zu unterscheiden sind die nicht öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und Fraktionen, in denen die Entscheidungen des Plenums vorbereitet werden.

Einberufung und Tagesordnung

Wann der Bundestag tagt, bestimmt er selbst. Nach Art. 39 Abs. 3 GG legt er Schluss und Wiederbeginn seiner Sitzungen fest. Der Bundestagspräsident kann ihn früher einberufen und muss es tun, wenn ein Drittel der Abgeordneten, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen. Termin und Tagesordnung jeder Sitzung werden im Ältestenrat vereinbart, so sieht es die Geschäftsordnung des Bundestages vor (§ 20 GO-BT). Die Tagesordnung gilt als festgestellt, sobald der erste Punkt aufgerufen ist und niemand widerspricht. Eine Änderung kann jeder Abgeordnete beantragen, wenn sein Antrag bis 18 Uhr des Vortages beim Präsidenten vorliegt.

Die Sitzungstermine stehen lange im Voraus fest. Für 2026 hat der Bundestag 22 Sitzungswochen beschlossen, im August keine. In einer Sitzungswoche tritt das Plenum in aller Regel von Mittwoch bis Freitag zusammen. Jeder Sitzungstag zählt als eigene, fortlaufend nummerierte Plenarsitzung.

Ablauf und Leitung

Der Bundestagspräsident oder ein Vizepräsident eröffnet, leitet und schließt die Sitzung (§ 22 GO-BT), erteilt das Wort und übt das Hausrecht aus. Die Dauer der Aussprache und die Verteilung der Redezeit vereinbart der Ältestenrat. Kommt keine Vereinbarung zustande, entscheidet der Präsident. Dann soll die Aussprache nicht länger als 60 Minuten dauern und die Redezeit sich am Stärkeverhältnis der Fraktionen orientieren (§ 35 GO-BT). Ein Sitzungstag setzt sich aus festen Bausteinen zusammen:

  • Regierungsbefragung und Fragestunde in jeder Sitzungswoche, üblicherweise am Mittwochnachmittag: Die Abgeordneten befragen Minister zu aktuellen Themen und stellen kurze Einzelfragen an die Bundesregierung (§ 105 und § 106 GO-BT)
  • Aktuelle Stunde zu einem Thema von allgemeinem aktuellen Interesse, in Kurzbeiträgen von fünf Minuten
  • Beratungen von Gesetzentwürfen in bis zu drei Lesungen, wie die Beratungsrunden im Plenum heißen, sowie von Anträgen und Regierungserklärungen. Die wichtigsten Debatten liegen in der Kernzeit am Donnerstagvormittag, der Zeit mit der größten Aufmerksamkeit
  • Abstimmungen, bei unklarem Ergebnis per Hammelsprung, auf Verlangen einer Fraktion namentlich

Wie oft finden Plenarsitzungen statt?

In der 20. Wahlperiode von 2021 bis 2025 kam der Bundestag zu 214 Plenarsitzungen zusammen, in der 19. Wahlperiode waren es 239. Wir haben die Werte aus dem Datenhandbuch des Bundestages für die letzten sechs Wahlperioden zusammengestellt:

Wahlperiode

Plenarsitzungen

Gesamtsitzungszeit (Std.:Min.)

Durchschnitt je Sitzung

15. WP (2002–2005)

187

1.353:40 Std.

7:01 Std.

16. WP (2005–2009)

233

1.806:10 Std.

7:36 Std.

17. WP (2009–2013)

253

2.009:54 Std.

7:46 Std.

18. WP (2013–2017)

245

1.861:15 Std.

7:27 Std.

19. WP (2017–2021)

239

2.150:43 Std.

8:53 Std.

20. WP (2021–2025)

214

1.889:59 Std.

8:41 Std.

Quelle: Datenhandbuch des Deutschen Bundestages, Kapitel 7.3 Plenarsitzungsstatistik, Stand 10/2025

Auffällig ist, dass die einzelnen Sitzungen länger geworden sind: In der 19. und 20. Wahlperiode dauerte eine Plenarsitzung im Durchschnitt fast neun Stunden, in den vier Wahlperioden davor zwischen sieben und knapp acht Stunden. Die niedrige Sitzungszahl der 20. Wahlperiode erklärt sich aus ihrer Dauer von nur 3,4 Jahren, weil die Bundestagswahl 2025 vorgezogen wurde.

Funktion und Bedeutung

In der Plenarsitzung übt das Parlament seine Kernaufgaben öffentlich aus: Es beschließt Gesetze und den Haushalt, kontrolliert die Bundesregierung durch Befragungen und Debatten und macht die Positionen der Fraktionen für die Wähler sichtbar. Die Vorarbeit leisten Ausschüsse und Fraktionen. Welche Aufgaben die Gesamtheit der Abgeordneten darüber hinaus hat, erklärt unser Eintrag zum Plenum.

Wer nimmt an einer Plenarsitzung teil?

Teilnehmer sind zunächst die 630 Abgeordneten des 21. Bundestages. Für jeden Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste geführt. Wer sich nicht einträgt, dem werden 200 € von der Kostenpauschale einbehalten, der steuerfreien Pauschale für die Kosten des Mandats. An Plenarsitzungstagen ohne Entschuldigung sind es 300 € (§ 14 AbgG). Die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrates haben zu allen Sitzungen Zutritt und müssen jederzeit gehört werden. Umgekehrt kann der Bundestag die Anwesenheit jedes Regierungsmitglieds verlangen (Art. 43 GG). Ausschließen lässt sich die Öffentlichkeit nur in engen Grenzen:

„(1) Der Bundestag verhandelt öffentlich. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder auf Antrag der Bundesregierung kann mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Über den Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden.“ (Art. 42 Abs. 1 GG)

Seit 1990 ist das in keiner einzigen Plenarsitzung geschehen.

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