
Eine Plenarsitzung ist die Sitzung des gesamten Parlaments, also aller Abgeordneten, im Plenarsaal. Dort beraten und beschließen sie Gesetze, stimmen über Anträge ab und befragen die Regierung. Die Plenarsitzungen des Bundestages sind öffentlich: Besucher verfolgen sie von den Tribünen aus, das Parlamentsfernsehen überträgt sie live.
Davon zu unterscheiden sind die nicht öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und Fraktionen, in denen die Entscheidungen des PlenumsDer Begriff Plenum bezeichnet im politischen Kontext die Gesamtheit aller Abgeordneten eines Parlaments, etwa des Deutschen Bundestags oder eines Landtags. Wenn das Plenum tagt, kommen alle gewählten Mitglieder zusammen, um öffentlich über politische Themen zu debattieren, Gesetze zu beraten und Entscheidungen zu treffen. vorbereitet werden.
Einberufung und Tagesordnung
Wann der Bundestag tagt, bestimmt er selbst. Nach Art. 39 Abs. 3 GG legt er Schluss und Wiederbeginn seiner Sitzungen fest. Der Bundestagspräsident kann ihn früher einberufen und muss es tun, wenn ein Drittel der Abgeordneten, der BundespräsidentDer Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt in der Bundesrepublik Deutschland und steht über dem Bundeskanzler. Sein Aufgabengebiet umfasst in erster Linie repräsentative und integrative Aufgaben sowie wichtige verfassungsrechtliche Funktionen, wie beispielsweise die Ernennung des Bundeskanzlers. oder der Bundeskanzler es verlangen. Termin und Tagesordnung jeder Sitzung werden im Ältestenrat vereinbart, so sieht es die Geschäftsordnung des Bundestages vor (§ 20 GO-BT). Die Tagesordnung gilt als festgestellt, sobald der erste Punkt aufgerufen ist und niemand widerspricht. Eine Änderung kann jeder Abgeordnete beantragen, wenn sein Antrag bis 18 Uhr des Vortages beim Präsidenten vorliegt.
Die Sitzungstermine stehen lange im Voraus fest. Für 2026 hat der Bundestag 22 Sitzungswochen beschlossen, im August keine. In einer SitzungswocheIm Bundestag gibt es mindestens 20 Sitzungswochen, während denen die Abgeordneten nach Berlin kommen. An Sitzungstagen besteht gemäß Paragraph 14 des Abgeordnetengesetzes Anwesenheitspflicht. Aus diesem Grund müssen sich die Bundestagsabgeordneten in eine Anwesenheitsliste eintragen. Während der Sitzungswochen gibt es eine Art Stundenplan für die Abgeordneten, der einem recht starren Ablauf folgt. tritt das Plenum in aller Regel von Mittwoch bis Freitag zusammen. Jeder Sitzungstag zählt als eigene, fortlaufend nummerierte Plenarsitzung.
Ablauf und Leitung
Der Bundestagspräsident oder ein Vizepräsident eröffnet, leitet und schließt die Sitzung (§ 22 GO-BT), erteilt das Wort und übt das Hausrecht aus. Die Dauer der Aussprache und die Verteilung der Redezeit vereinbart der ÄltestenratDer Ältestenrat ist ein Gremium in deutschen Parlamenten und kommunalen Vertretungskörperschaften. Üblicherweise setzt sich der Rat aus Vertretern der Fraktionen zusammen, wird vom Parlamentspräsidenten geleitet und unterstützt die Parlamentsführung bei der Organisation sowie Durchführung der Parlamentsarbeit. Entgegen dem Namen besteht der Ältestenrat nicht aus den ältesten Mitgliedern des Parlaments. Die Bezeichnung rührt daher, dass die Mitarbeit im Ältestenrat tiefergehende Erfahrungen.... Kommt keine Vereinbarung zustande, entscheidet der Präsident. Dann soll die Aussprache nicht länger als 60 Minuten dauern und die Redezeit sich am Stärkeverhältnis der FraktionenEine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten innerhalb eines Parlaments, die derselben Partei oder politisch nahestehenden Parteien angehören. Sie ermöglichen eine koordinierte parlamentarische Arbeit und bündeln politische Positionen, um den Einfluss im parlamentarischen Prozess zu stärken. orientieren (§ 35 GO-BT). Ein Sitzungstag setzt sich aus festen Bausteinen zusammen:
- Regierungsbefragung und Fragestunde in jeder Sitzungswoche, üblicherweise am Mittwochnachmittag: Die Abgeordneten befragen Minister zu aktuellen Themen und stellen kurze Einzelfragen an die Bundesregierung (§ 105 und § 106 GO-BT)
- Aktuelle Stunde zu einem Thema von allgemeinem aktuellen Interesse, in Kurzbeiträgen von fünf Minuten
- Beratungen von Gesetzentwürfen in bis zu drei Lesungen, wie die Beratungsrunden im Plenum heißen, sowie von Anträgen und Regierungserklärungen. Die wichtigsten Debatten liegen in der Kernzeit am Donnerstagvormittag, der Zeit mit der größten Aufmerksamkeit
- Abstimmungen, bei unklarem Ergebnis per Hammelsprung, auf Verlangen einer Fraktion namentlich
Wie oft finden Plenarsitzungen statt?
In der 20. WahlperiodeEin Parlament wird in demokratischen Staaten für einen bestimmten Zeitraum gewählt. Diesen Zeitraum nennt man eine Legislaturperiode. Landtage in Deutschland werden beispielsweise für eine Periode von fünf Jahren gewählt und der Deutsche Bundestag für vier Jahre. von 2021 bis 2025 kam der Bundestag zu 214 Plenarsitzungen zusammen, in der 19. Wahlperiode waren es 239. Wir haben die Werte aus dem Datenhandbuch des Bundestages für die letzten sechs Wahlperioden zusammengestellt:
Wahlperiode | Plenarsitzungen | Gesamtsitzungszeit (Std.:Min.) | Durchschnitt je Sitzung |
15. WP (2002–2005) | 187 | 1.353:40 Std. | 7:01 Std. |
16. WP (2005–2009) | 233 | 1.806:10 Std. | 7:36 Std. |
17. WP (2009–2013) | 253 | 2.009:54 Std. | 7:46 Std. |
18. WP (2013–2017) | 245 | 1.861:15 Std. | 7:27 Std. |
19. WP (2017–2021) | 239 | 2.150:43 Std. | 8:53 Std. |
20. WP (2021–2025) | 214 | 1.889:59 Std. | 8:41 Std. |
Quelle: Datenhandbuch des Deutschen Bundestages, Kapitel 7.3 Plenarsitzungsstatistik, Stand 10/2025
Auffällig ist, dass die einzelnen Sitzungen länger geworden sind: In der 19. und 20. Wahlperiode dauerte eine Plenarsitzung im Durchschnitt fast neun Stunden, in den vier Wahlperioden davor zwischen sieben und knapp acht Stunden. Die niedrige Sitzungszahl der 20. Wahlperiode erklärt sich aus ihrer Dauer von nur 3,4 Jahren, weil die Bundestagswahl 2025 vorgezogen wurde.
Funktion und Bedeutung
In der Plenarsitzung übt das Parlament seine Kernaufgaben öffentlich aus: Es beschließt Gesetze und den Haushalt, kontrolliert die Bundesregierung durch Befragungen und Debatten und macht die Positionen der Fraktionen für die Wähler sichtbar. Die Vorarbeit leisten AusschüsseEin Ausschuss ist eine Arbeitsgruppe für die Beratung von Fachthemen, die nicht vom gesamten Parlament bearbeitet werden können. Bei den Mitgliedern der Ausschüsse handelt es sich um Abgeordnete des jeweiligen Parlaments, z. B. des Bundestags. Innerhalb der Ausschüsse werden Gesetze für die Einbringung ins Plenum vorbereitet, aber auch Kompromisse zwischen den unterschiedlichen Meinungen der Parteien verhandelt.... und Fraktionen. Welche Aufgaben die Gesamtheit der Abgeordneten darüber hinaus hat, erklärt unser Eintrag zum Plenum.
Wer nimmt an einer Plenarsitzung teil?
Teilnehmer sind zunächst die 630 Abgeordneten des 21. Bundestages. Für jeden Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste geführt. Wer sich nicht einträgt, dem werden 200 € von der Kostenpauschale einbehalten, der steuerfreien Pauschale für die Kosten des Mandats. An Plenarsitzungstagen ohne Entschuldigung sind es 300 € (§ 14 AbgG). Die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrates haben zu allen Sitzungen Zutritt und müssen jederzeit gehört werden. Umgekehrt kann der Bundestag die Anwesenheit jedes Regierungsmitglieds verlangen (Art. 43 GG). Ausschließen lässt sich die Öffentlichkeit nur in engen Grenzen:
„(1) Der Bundestag verhandelt öffentlich. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder auf Antrag der Bundesregierung kann mit ZweidrittelmehrheitUnter einer Zweidrittelmehrheit (auch: qualifizierte Mehrheit) versteht man das Erreichen einer Mehrheit mit einem Quorum von zwei Dritteln bei einer Abstimmung. Abhängig von der Grundmenge für die Berechnung wird zwischen einfacher und absoluter Zweidrittelmehrheit unterschieden. die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Über den Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden.“ (Art. 42 Abs. 1 GG)
Seit 1990 ist das in keiner einzigen Plenarsitzung geschehen.

Newsletter
Keine Stellenangebote mehr verpassen mit unserem Newsletter.
Alle 14 Tage. Jederzeit kündbar. Keine Werbung.
