Kategorien
Blog

Nebeneinkünfte im Bundestag: Diese Regeln gelten. So viel verdienen einzelne Abgeordnete.

Abgeordnete des Bundestags erhalten für ihr Mandat eine monatliche Entschädigung von 11.833,47 €. Viele von ihnen verdienen daneben weiter Geld, als Anwalt, Landwirt, Aufsichtsrat, Redner oder Vermieter. 232 der 630 Abgeordneten meldeten seit Beginn der Wahlperiode Nebeneinkünfte, zusammen mehr als 10,6 Mio. €. Welche Regeln für diese Nebeneinkünfte gelten, wo Sie die Angaben jedes Abgeordneten nachlesen können und wer im Bundestag nebenbei am meisten verdient, erfahren Sie in diesem Artikel.

Übersicht

Nebeneinkünfte sind alle Einkünfte, die ein Bundestagsabgeordneter neben seiner Abgeordnetenentschädigung erzielt, etwa aus einem fortgeführten Beruf, aus Unternehmensbeteiligungen, Aufsichtsratsmandaten, Vorträgen oder Vermietung. Sie sind grundsätzlich erlaubt. Das Abgeordnetengesetz verlangt lediglich, dass das Mandat im Mittelpunkt der Tätigkeit steht.

Seit der Reform von 2021 müssen Abgeordnete jede bezahlte Tätigkeit anzeigen, wenn die Einkünfte 1.000 € im Monat oder 3.000 € im Jahr übersteigen. Die Beträge werden auf Euro und Cent genau auf der Website des Bundestags veröffentlicht. Verboten ist die bezahlte Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung. Verstöße können mit einem Ordnungsgeld von bis zur Hälfte der Jahresentschädigung geahndet werden, derzeit rund 71.000 €.

Eine Auswertung aller veröffentlichten Angaben zeigt für den 21. Bundestag: 37 Prozent der Abgeordneten haben Nebeneinkünfte, in der Unionsfraktion jeder Zweite. Die höchsten Beträge stammen nicht aus Vorträgen, sondern aus Gewinnausschüttungen und eigenen Betrieben. Die Spitzenreiterin meldete Ausschüttungen von mehr als 2,7 Mio. €.

Die Regeln in Kürze

  • Beruf neben dem Mandat ist erlaubt
  • Anzeigepflicht ab 1.000 € im Monat oder 3.000 € im Jahr
  • Veröffentlichung auf Euro und Cent auf bundestag.de
  • Beteiligungen ab 5 Prozent anzeigepflichtig
  • Bezahlte Lobbyarbeit verboten
  • Frist: drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit
  • Ordnungsgeld bis zur Hälfte der Jahresentschädigung

Die Zahlen in Kürze
(21. Bundestag, Stand 06/2026)

232 von 630 Abgeordneten mit Nebeneinkünften

  • Abgeordnetenentschädigung: 11.833,47 € im Monat
  • Gemeldete Nebeneinkünfte: mehr als 10,6 Mio. €
  • Höchster Einzelwert: 2,72 Mio. € aus Gewinnausschüttungen
  • 67 Abgeordnete mit Unternehmensbeteiligungen
Zu den Stellenangeboten bei Fraktionen, Abgeordneten und Parteien.

Was sind Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten?

Als Nebeneinkünfte gelten alle Einkünfte, die ein Mitglied des Bundestages neben der Abgeordnetenentschädigung erzielt. Das freie Mandat nach Art. 38 des Grundgesetzes schließt einen Beruf neben dem Mandat nicht aus. Das Abgeordnetengesetz stellt in § 44a lediglich eine Rangfolge auf:

„Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages. Unbeschadet dieser Verpflichtung bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig.“

Welche Einkünfte das in der Praxis sind, zeigen die veröffentlichten Angaben der Abgeordneten. Die wichtigsten Arten sind:

  • Einkünfte aus einem fortgeführten Beruf, etwa als Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt oder Landwirt
  • Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen an Unternehmen
  • Vergütungen für Aufsichtsrats-, Beirats- und Kuratoriumsmandate
  • Honorare für Vorträge, Moderationen, Podcasts und Bücher
  • Gehälter als Geschäftsführer oder Angestellter eines Unternehmens
  • Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien

Nicht als Nebeneinkünfte im Sinne der Verhaltensregeln zählen die Bezüge aus einem Regierungsamt oder aus parlamentarischen Funktionen. Ein Bundesminister, ein Parlamentarischer Staatssekretär oder ein Fraktionsvorsitzender muss seine Bezüge aus diesem Amt nicht als Nebentätigkeit anzeigen. Ebenso bleiben Kapitalerträge unterhalb der Beteiligungsschwelle außen vor, etwa Dividenden aus einem Aktiendepot.

Welche Regeln gelten für Nebeneinkünfte im Bundestag?

Die Verhaltensregeln für Abgeordnete stehen seit dem 19. Oktober 2021 im Elften Abschnitt des Abgeordnetengesetzes. Vorher waren sie Teil der Geschäftsordnung des Bundestages. Der Kern der Regeln ist die Anzeigepflicht nach § 45 des Abgeordnetengesetzes. Danach muss ein Abgeordneter dem Bundestagspräsidenten anzeigen:

  • den zuletzt vor dem Mandat ausgeübten Beruf sowie Vorstands-, Aufsichtsrats- und Beiratsposten aus den letzten 24 Monaten vor dem Mandat,
  • jede entgeltliche Tätigkeit neben dem Mandat, ob selbstständig oder angestellt, einschließlich Beratungs-, Gutachter-, Vortrags- und publizistischer Tätigkeiten,
  • Funktionen in Vorständen, Aufsichtsräten und Beiräten von Unternehmen, Körperschaften, Vereinen, Verbänden und Stiftungen,
  • Vereinbarungen über Tätigkeiten oder Vermögensvorteile während oder nach dem Mandat,
  • Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn der Anteil mehr als 5 Prozent beträgt, einschließlich indirekter Beteiligungen.

Für jede dieser Tätigkeiten ist auch die Höhe der Einkünfte anzugeben, wenn sie 1.000 € im Monat oder, falls dies nicht der Fall ist, 3.000 € im Kalenderjahr übersteigen. Maßgeblich sind die Bruttobeträge. Bei Einkünften aus Umsatzerlösen, etwa bei einem eigenen Betrieb, ist stattdessen der Gewinn vor Steuern anzugeben. Aktienoptionen, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden, sind Einkünften gleichgestellt. Die Frist für die Anzeige beträgt drei Monate ab Aufnahme der Tätigkeit beziehungsweise ab Zufluss der Einkünfte.

Zwei Ausnahmen sind für das Verständnis der veröffentlichten Angaben wichtig. Erstens müssen Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Berufsgeheimnisträger ihre Mandanten nicht namentlich nennen. Sie geben stattdessen eine Branche an, und selbst diese entfällt, wenn sie den Mandanten identifizieren würde. Zweitens sind Beteiligungen an Personengesellschaften ausgenommen, die ausschließlich der privaten Vermögensverwaltung durch Vermietung und Verpachtung dienen.

Neben der Anzeigepflicht enthält das Gesetz Verbote. Nach § 44a darf ein Abgeordneter für die Ausübung seines Mandats keine anderen als die gesetzlich vorgesehenen Zuwendungen annehmen. Unzulässig sind Zahlungen, die erkennbar für die Vertretung der Interessen des Zahlenden im Bundestag gewährt werden, ebenso Honorare für Vorträge, die im Zusammenhang mit dem Mandat stehen. Verboten ist die entgeltliche Interessenvertretung für Dritte gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung sowie eine entgeltliche Beratung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Mandat steht. Unzulässig angenommene Zuwendungen sind dem Bundeshaushalt zuzuführen. Spenden an Abgeordnete regelt § 48: Sie sind ab 1.000 € im Jahr anzuzeigen und ab 3.000 € zu veröffentlichen, Gastgeschenke sind ab einem Wert von 200 € abzugeben.

Diese Regeln sind das Ergebnis einer Entwicklung über mehr als fünf Jahrzehnte. Jede Verschärfung folgte auf eine Affäre oder einen Rechtsstreit:

Jahr

Regelung

Was seitdem gilt

1972

Erste Verhaltensregeln des Bundestages

Anzeigepflichten für Tätigkeiten neben dem Mandat als Teil der Geschäftsordnung des Bundestages

2005

Reform nach mehreren Nebentätigkeits-Affären

Einkünfte werden erstmals veröffentlicht, allerdings nur in drei Stufen (ab 1.000 €, ab 3.500 €, über 7.000 € im Monat)

2007

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Klage von neun Abgeordneten gegen die Offenlegung bleibt bei Stimmengleichheit von vier zu vier Richtern erfolglos

2013

Zehn-Stufen-Modell

Feinere Staffelung: Stufe 1 ab 1.000 €, Stufen 2 bis 9 zwischen 3.500 € und 250.000 €, Stufe 10 über 250.000 €

2021

Reform nach der Maskenaffäre, in Kraft seit 19. Oktober 2021

Verhaltensregeln stehen im Abgeordnetengesetz, Angaben auf Euro und Cent, Beteiligungen ab 5 Prozent, Verbot bezahlter Interessenvertretung

2022

Ausführungsbestimmungen des Ältestenrats

Details zu Fristen, Form und Umfang der Anzeigen, zuletzt geändert am 11. Juni 2026

Quelle: Deutscher Bundestag, Bundesverfassungsgericht, Stand 09/2026

Die entscheidende Reform beschloss der Bundestag am 11. Juni 2021 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Linken und Grünen bei Enthaltung von AfD und FDP. Anlass waren die Beratertätigkeiten mehrerer Abgeordneter bei der Beschaffung von Corona-Schutzmasken, die als Maskenaffäre bekannt wurden. Seitdem werden Nebeneinkünfte nicht mehr in Stufen, sondern betragsgenau veröffentlicht, die Jahresschwelle sank von 10.000 € auf 3.000 €, und Beteiligungen müssen ab 5 statt ab 25 Prozent angezeigt werden.

Dass Abgeordnete ihre Einkünfte überhaupt offenlegen müssen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2007 gebilligt. Neun Abgeordnete hatten gegen die Mittelpunktregelung und die Offenlegungspflicht geklagt. Die Richter des Zweiten Senats waren mit vier zu vier Stimmen gespalten. Weil bei Stimmengleichheit kein Verfassungsverstoß festgestellt werden kann, blieben die Klagen ohne Erfolg. Die tragende Auffassung lautete, der Bürger habe ein Recht darauf zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen.

Wo werden die Nebeneinkünfte veröffentlicht?

Die angezeigten Angaben werden nach § 47 des Abgeordnetengesetzes auf den Internetseiten des Bundestages veröffentlicht. Sie finden sie in der Biografie jedes Abgeordneten unter der Überschrift „Veröffentlichungspflichtige Angaben“. Dort stehen der frühere Beruf, die Tätigkeiten neben dem Mandat, Funktionen in Unternehmen, Körperschaften, Vereinen und Stiftungen sowie Beteiligungen, jeweils mit Betrag, Jahr und Art der Einkünfte. Die Angaben werden laufend aktualisiert. Die Angaben früherer Wahlperioden liegen seit der 18. Wahlperiode in einem Archiv.

Beim Lesen der Angaben sollten Sie beachten, dass die Beträge nicht ohne Weiteres vergleichbar sind. Ein Anwalt meldet Bruttohonorare, ein Landwirt die Bruttoeinkünfte seines Betriebs je Kunde, ein Gesellschafter die Gewinnausschüttung, ein Vermieter die Jahresmiete je Mietverhältnis. Aufwendungen, die der Auftraggeber erstattet, zählen nicht als Einkünfte. Ob eine Angabe „monatlich“, „jährlich“ oder für ein bestimmtes Jahr gilt, steht jeweils dabei.

Über die Einhaltung der Regeln wacht der Bundestagspräsident. Das Verfahren bei Verstößen regelt § 51. Bei leichten Verstößen, etwa einer Fristüberschreitung um höchstens drei Monate, bleibt es bei einer Ermahnung. Ansonsten stellt das Präsidium, also die Bundestagspräsidentin und ihre Stellvertreter, nach Anhörung des Abgeordneten den Pflichtverstoß fest und veröffentlicht ihn als Bundestagsdrucksache. Werden Tätigkeiten, Einkünfte oder Beteiligungen nicht angezeigt oder wird gegen die Verbote verstoßen, kann das Präsidium ein Ordnungsgeld festsetzen. Es kann bis zur Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung betragen. Bei der aktuellen Entschädigung von 11.833,47 € im Monat sind das bis zu 71.000,82 €. Die Details zu Form, Fristen und Umfang der Anzeigen legt der Ältestenrat in Ausführungsbestimmungen fest, zuletzt geändert am 11. Juni 2026.

Wie hoch sind die Nebeneinkünfte im 21. Bundestag?

Der Bundestag selbst veröffentlicht keine Gesamtstatistik. Die Transparenzplattform abgeordnetenwatch hat die Angaben aller 630 Abgeordneten des 21. Bundestags gemeinsam mit dem SPIEGEL ausgewertet und die Ergebnisse am 22. Juni 2026 veröffentlicht. Berücksichtigt wurden alle Meldungen mit Stand vom 16. Juni 2026, also die ersten 15 Monate der Wahlperiode:

Kennzahl

Wert

Abgeordnete mit Nebeneinkünften oder geldwerten Vorteilen

232 von 630 (37 Prozent)

Gemeldete Nebeneinkünfte seit Beginn der Wahlperiode im März 2025

mehr als 10,6 Mio. €

Anteil in der CDU/CSU-Fraktion

50 Prozent

Anteil in der AfD-Fraktion

37 Prozent

Anteil in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

36 Prozent

Abgeordnete mit gemeldeten Unternehmensbeteiligungen

67

Abgeordnete mit Funktionen in Unternehmen

39 Prozent

Quelle: abgeordnetenwatch und SPIEGEL, Auswertung der Bundestagsangaben, Stand 16.06.2026

Mehr als jeder dritte Abgeordnete erzielte demnach Einkünfte neben dem Mandat. Zwischen den Fraktionen sind die Unterschiede groß. In der CDU/CSU-Fraktion hatte jeder zweite Abgeordnete bezahlte Nebentätigkeiten, bei AfD und Grünen war es gut ein Drittel. Für SPD und Linke weist die Auswertung niedrigere Anteile aus, ohne sie zu beziffern. Häufiger als Beteiligungen sind Funktionen in Unternehmen: 39 Prozent der Abgeordneten melden Posten als Geschäftsführer, Aufsichtsrat oder Beirat, wobei viele dieser Mandate unvergütet sind.

Die Gesamtsumme von 10,6 Mio. € verteilt sich sehr ungleich. Wenige Abgeordnete mit großen Betrieben oder Beteiligungen stehen für den Großteil der Summe, während die meisten Abgeordneten mit Nebeneinkünften Beträge im vier- oder niedrigen fünfstelligen Bereich melden, etwa für ein Aufsichtsratsmandat, ein Buch oder einige Vorträge im Jahr. Zum Vergleich: Die Entschädigung aller 630 Abgeordneten summiert sich in 15 Monaten auf rund 112 Mio. €. Wie sich die Entschädigung zusammensetzt, erklären wir im Artikel Wie werden Politiker in Deutschland bezahlt?

Welche Abgeordneten haben die höchsten Nebeneinkünfte?

Wir haben die zehn markantesten Fälle der Auswertung einzeln auf den Biografieseiten des Bundestags nachgelesen und die dort veröffentlichten Beträge zum Stichtag 22. September 2026 zusammengezählt. Da seit der Auswertung im Juni weitere Meldungen hinzugekommen sind, liegen einige Werte inzwischen höher:

Abgeordneter

Fraktion

Woher die Einkünfte stammen

Gemeldete Einkünfte (Stand 22.09.2026)

Ophelia Nick

Grüne

Gewinnausschüttungen aus geerbten Beteiligungen, unter anderem an der Voith-Gruppe

2.723.720,07 € (2025 und 2026)

Alexander Engelhard

CSU

Getreidemühle und Hofladen, Bruttoeinkünfte von rund 60 Kunden

rund 1,76 Mio. € (2025 und 2026)

Sebastian Maack

AfD

Vermietung von Immobilien, 71 Mietverhältnisse

438.616,62 € im Jahr

Enrico Komning

AfD

Rechtsanwalt, 119 anonymisierte Mandate

421.210,07 € (2025 und 2026)

Fritz Güntzler

CDU

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in zwei Kanzleien

monatliche Gewinnausschüttungen von 8.500 € und 8.000 € (2025) zuzüglich 104.000 € Sonderausschüttungen

Gregor Gysi

Linke

70 Vorträge, Moderationen und Podcasts sowie Bücher

262.638,15 € (2025 und 2026)

Armin Laschet

CDU

Kuratorien der RAG-Stiftung, der Krupp-Stiftung und der Brost-Stiftung

115.200 € im Jahr

Tilman Kuban

CDU

Aufsichtsrat der neoshare AG und weitere Aufsichtsräte

40.000 € (2026) zuzüglich 7.500 €

Albert Rupprecht

CSU

Aufsichtsrat der Eckert & Ziegler SE

40.050 € (2025)

Ricarda Lang

Grüne

Buchveröffentlichung bei Ullstein

21.400 € (2025)

Quelle: Deutscher Bundestag, veröffentlichungspflichtige Angaben der Abgeordneten, Stand 22.09.2026

Die Liste zeigt, dass die größten Beträge selten aus einer klassischen Nebentätigkeit stammen. Ophelia Nick, Tierärztin und Abgeordnete der Grünen, meldete Gewinnausschüttungen von 2.723.720,07 €, also ihren Anteil am Gewinn von drei Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist. Diese Gesellschaften halten Anteile an der Voith-Gruppe, einem Hersteller von Papiermaschinen und Wasserkraftturbinen. Die Anteile hat sie geerbt. Sie erklärte gegenüber abgeordnetenwatch, sie sei weder für Voith tätig noch an operativen Entscheidungen beteiligt.

Alexander Engelhard von der CSU führt neben dem Mandat seine Getreidemühle in Attenhofen weiter. Auf seiner Bundestagsseite listet er rund 60 Kunden auf, von der Landbäckerei bis zur Supermarktkette, mit Bruttoeinkünften von zusammen rund 1,76 Mio. € für 2025 und 2026. Da er die Umsätze je Kunde angibt und nicht den Gewinn, sagt die Summe wenig über seinen tatsächlichen Verdienst. Im Bundestag ist Engelhard Obmann, also Sprecher seiner Fraktion, im Landwirtschaftsausschuss.

Der AfD-Abgeordnete Sebastian Maack meldet 71 Mietverhältnisse in Ludwigsfelde, Rüdersdorf, Bischofswerda und Sebnitz mit Jahresmieten von zusammen 438.616,62 €. Sein Fraktionskollege Enrico Komning arbeitet weiter als Rechtsanwalt in Neubrandenburg. Seine 119 Mandate für 2025 und 2026 erscheinen auf der Bundestagsseite nur als Nummer mit Branchenangabe, zusammen 421.210,07 €. Fritz Güntzler von der CDU erhält als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater monatliche Gewinnausschüttungen aus zwei Kanzleien in Kassel und Göttingen, für 2025 kamen Sonderausschüttungen von 104.000 € hinzu.

Gregor Gysi von der Linken ist der bekannteste Fall einer Nebentätigkeit im klassischen Sinn. Seit März 2025 meldete er 70 bezahlte Vorträge, Moderationen, Gespräche und Podcast-Auftritte, dazu Honorare seines Verlags, zusammen 262.638,15 €. Die Auftraggeber reichen von Literaturfestivals über eine Bank bis zu einem Verband der Kühllogistik. Armin Laschet, früher Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, erhält für den Vorsitz des Kuratoriums der RAG-Stiftung 60.000 € im Jahr, für Kuratoriumssitze bei der Krupp-Stiftung und der Brost-Stiftung weitere 55.200 €. Die meisten seiner rund 20 Funktionen in Vereinen und Stiftungen übt er dagegen ehrenamtlich aus.

Aufsichtsratsmandate in Unternehmen sind seltener und meist geringer vergütet. Albert Rupprecht von der CSU meldete für seinen Sitz im Aufsichtsrat des Medizintechnikunternehmens Eckert & Ziegler 40.050 € für 2025, Tilman Kuban von der CDU für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitz bei der neoshare AG 40.000 € für 2026. Am unteren Ende der Liste steht Ricarda Lang von den Grünen mit 21.400 € für ihr Buch bei Ullstein. Das entspricht knapp zwei Monatsentschädigungen.

Welche Kritik gibt es an den Regeln?

Die Reform von 2021 hat die Transparenz deutlich erhöht, schließt aber nicht jede Lücke. Organisationen wie abgeordnetenwatch, LobbyControl und Transparency International weisen auf mehrere Punkte hin:

  • Vermögen und Kapitalerträge bleiben unsichtbar. Beteiligungen sind erst ab 5 Prozent anzeigepflichtig. Bei börsennotierten Konzernen erreicht selbst ein Aktienpaket im Millionenwert diese Schwelle nicht.
  • Mandanten von Anwälten und Steuerberatern bleiben anonym. Ob ein Abgeordneter ein Unternehmen berät, über dessen Branche er im Ausschuss entscheidet, lässt sich aus den Angaben nicht erkennen.
  • Die Bezüge von Fraktionsvorsitzenden und anderen parlamentarischen Funktionen müssen nicht angezeigt werden.
  • Verspätete Meldungen bleiben in aller Regel folgenlos. Nach den Recherchen von abgeordnetenwatch fehlte die Beteiligung eines AfD-Abgeordneten an einer Immobilienfirma monatelang auf seiner Bundestagsseite. Er berief sich darauf, dass die Gesellschaft der privaten Vermögensverwaltung diene und deshalb gar nicht anzeigepflichtig sei.
  • Das Ordnungsgeld wurde nach Angaben von abgeordnetenwatch bislang nur in einem einzigen Fall verhängt, gegen die inzwischen verstorbene CDU-Abgeordnete Karin Strenz. Meist bleibt es bei einer internen Ermahnung.

Ein zweiter Kritikpunkt betrifft Interessenkonflikte, die auch mit vollständiger Offenlegung bestehen bleiben. Zwei Abgeordnete von CDU und SPD sitzen im Aufsichtsrat des Braunkohlekonzerns LEAG und gehören zugleich dem Energieausschuss an, der über Milliardenzahlungen für den Kohleausstieg berät. Das Gesetz begegnet solchen Fällen mit § 49: Wer entgeltlich mit einem Beratungsgegenstand beschäftigt ist, muss die Interessenverknüpfung vor der Ausschussberatung offenlegen. Einer der beiden Abgeordneten hat das nach eigenen Angaben getan, was ein Bundestagsdokument bestätigt. Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Glossareintrag zum Lobbyismus.

Dem steht die Gegenposition gegenüber, die auch vier der acht Verfassungsrichter im Jahr 2007 vertraten. Das freie Mandat schützt den Abgeordneten davor, sein Berufsleben aufgeben zu müssen. Wer als Landwirt, Anwalt oder Unternehmer in den Bundestag geht, bringt Erfahrung aus der Praxis mit und ist nach dem Mandat nicht auf die Politik als Beruf angewiesen. Aus dieser Sicht ist ein Parlament aus Berufspolitikern ohne Nebeneinkünfte kein Gewinn an Unabhängigkeit, sondern ein Verlust an Lebenswirklichkeit.

Nebeneinkünfte und Diät: Wie passt das zusammen?

Die Abgeordnetenentschädigung, umgangssprachlich Diät, beträgt seit dem 1. Juli 2025 nach § 11 des Abgeordnetengesetzes 11.833,47 € im Monat. Sie wird jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung des Nominallohnindex angepasst. Für 2026 hätte das eine Erhöhung um 4,2 Prozent auf 12.330,48 € bedeutet. Der Bundestag beschloss jedoch am 10. Juli 2026 einstimmig, auf diese Erhöhung zu verzichten. Die Koalitionsfraktionen begründeten das mit der angespannten Haushaltslage. Das reguläre Anpassungsverfahren soll zum 1. Juli 2027 wieder greifen.

Nebeneinkünfte werden auf die Entschädigung nicht angerechnet. Ein Abgeordneter, der als Anwalt 100.000 € im Jahr verdient, erhält die Diät ungekürzt. Steuerlich gilt: Die Entschädigung ist als Einkommen zu versteuern, Nebeneinkünfte ebenso. Steuerfrei ist lediglich die Kostenpauschale für Mandatsaufwendungen. Welche Bezüge von Politikern steuerpflichtig sind und welche nicht, haben wir im Artikel Zahlen Politiker Steuern? zusammengestellt. Wie Abgeordnete nach dem Ausscheiden versorgt werden, erfahren Sie im Beitrag über Abgeordnete des Bundestags.

Aktuelle Jobs in der Politik

Sie interessieren sich für die Arbeit im Bundestag? Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote bei Abgeordneten, Fraktionen und Parteien, die auf unserer Seite veröffentlicht wurden:

Nicht den richtigen Job gefunden? Verpassen Sie keine Stellenanzeige mit unserem Newsletter. Alle 14 Tage. Keine Werbung. ↓

Oder nutzen Sie Parlamentjobs PLUS:

Es warten 122 Jobs in der Politik auf Sie.

Wir gehen einen neuen, einzigartigen Ansatz: Wir durchsuchen das Internet täglich nach Jobs bei Parteien, Fraktionen, Parlamenten und Abgeordneten. Die Stellenanzeigen werden händisch geprüft und direkt bei uns im Premium-Bereich Parlamentjobs PLUS eingebunden.

Alle Jobs freischalten

Fazit – Nebeneinkünfte im Bundestag

Bundestagsabgeordnete dürfen neben dem Mandat Geld verdienen, müssen es aber offenlegen. Seit der Reform von 2021 werden Einkünfte ab 1.000 € im Monat oder 3.000 € im Jahr auf Euro und Cent genau auf den Biografieseiten des Bundestags veröffentlicht, bezahlte Lobbyarbeit ist verboten. 37 Prozent der Abgeordneten des 21. Bundestags haben Nebeneinkünfte, die höchsten Beträge stammen aus Gewinnausschüttungen, eigenen Betrieben, Anwaltskanzleien und Vermietung. Welche Regeln im Einzelnen gelten, wo Sie die Angaben nachlesen können, wer am meisten verdient und wo Kritiker Lücken sehen, haben wir Ihnen in diesem Artikel gezeigt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

Quellen

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz), Zehnter und Elfter Abschnitt

Deutscher Bundestag – Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat

Deutscher Bundestag – Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates zum Abgeordnetengesetz vom 12. Mai 2022

Deutscher Bundestag – Biografien der Abgeordneten mit veröffentlichungspflichtigen Angaben

Bundesverfassungsgericht – Pressemitteilung Nr. 73/2007 zum Urteil vom 4. Juli 2007

Deutscher Bundestag – Erweiterte Transparenzregeln für Abgeordnete beschlossen (11. Juni 2021)

Deutscher Bundestag – Zehn Stufen für Nebeneinkünfte von Abgeordneten (21. Februar 2013)

Deutscher Bundestag – Bundestag beschließt Verzicht auf die diesjährige Erhöhung der Diäten (10. Juli 2026)

abgeordnetenwatch – Nebeneinkünfte im Bundestag: Die vollständige Liste aller Abgeordneten (Auswertung mit dem SPIEGEL, 22. Juni 2026)

Newsletter

Keine Stellenangebote mehr verpassen mit unserem Newsletter.
Alle 14 Tage. Jederzeit kündbar. Keine Werbung.