
Eine Grundgesetzänderung ist ein Bundesgesetz, das den Wortlaut der deutschen Verfassung ändert oder ergänzt. Dafür braucht es die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
Einige Grundsätze, etwa die Menschenwürde und die Gliederung des Bundes in Länder, dürfen auch mit diesen Mehrheiten nicht angetastet werden. Seit 1949 wurde das Grundgesetz durch 69 Gesetze geändert, zuletzt im März 2025.
Welche Mehrheiten braucht eine Grundgesetzänderung?
Die Hürde liegt deutlich höher als bei einem normalen Gesetz, für das im Bundestag die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt (Art. 42 Abs. 2 GG). Für eine Änderung schreibt das Grundgesetz in Art. 79 Abs. 2 GG vor:
„Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.“
Bei 630 AbgeordnetenAbgeordnete sind Vertreter des Volkes in einem Parlament, die durch die Bevölkerung gewählt werden. Als Abgeordnete bezeichnet man sowohl die Mitglieder des Bundes- als auch des Landtages. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Wähler im Parlament zu vertreten. sind das mindestens 420 Ja-Stimmen, im Bundesrat 46 von 69 Stimmen. Entscheidend ist die Zahl aller Mitglieder und nicht die der Anwesenden. Fehlen und Enthaltung wirken deshalb wie eine Nein-Stimme. Diese Form heißt absolute Zweidrittelmehrheit. Eine Volksabstimmung, wie sie andere Staaten bei Verfassungsänderungen kennen (Referendum), ist nicht vorgesehen.
Nach der Bundestagswahl 2025 kamen CDU/CSU (208 Sitze), SPD (120) und Grüne (85) zusammen auf 413 Sitze, also sieben weniger als nötig. AfD (152) und Linke (64) erhielten zusammen 216 Sitze und damit mehr als das Drittel, mit dem sich eine Änderung verhindern lässt, die sogenannte Sperrminorität (Endgültiges Ergebnis der Wahl). Ohne Stimmen aus einer dieser beiden FraktionenEine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten innerhalb eines Parlaments, die derselben Partei oder politisch nahestehenden Parteien angehören. Sie ermöglichen eine koordinierte parlamentarische Arbeit und bündeln politische Positionen, um den Einfluss im parlamentarischen Prozess zu stärken. kommt derzeit also keine Grundgesetzänderung zustande.
Wie läuft eine Grundgesetzänderung ab?
Der Weg entspricht im Grundsatz dem eines Zustimmungsgesetzes, das ohne den BundesratDer Bundesrat ist eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und dient als Vertretung der Bundesländer auf Bundesebene. Er wirkt an der Gesetzgebung mit und ist das föderale Gegengewicht zum Bundestag im parlamentarischen System. Laut Art. 50 GG wirken die Länder über den Bundesrat bei der Gesetzgebung, der Bundesverwaltung und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. nicht zustande kommt. Besonders sind die Zweidrittelhürde in Bundestag und Bundesrat und das Gebot, den Text ausdrücklich zu ändern: Das Grundgesetz kann „nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt“ (Art. 79 Abs. 1 GG). Ein normales Gesetz, das dem Grundgesetz widerspricht, ändert es also nicht.
So läuft eine Grundgesetzänderung ab
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Regierung, Bundestag, Bundesrat
Einbringung
Alle drei können einen Entwurf einbringen. Regierungsentwürfe gehen zuerst an den Bundesrat, der hier neun statt sechs Wochen für eine Stellungnahme hat.
Art. 76 GG -
Bundestag
Erste Beratung und AusschüsseEin Ausschuss ist eine Arbeitsgruppe für die Beratung von Fachthemen, die nicht vom gesamten Parlament bearbeitet werden können. Bei den Mitgliedern der Ausschüsse handelt es sich um Abgeordnete des jeweiligen Parlaments, z. B. des Bundestags. Innerhalb der Ausschüsse werden Gesetze für die Einbringung ins Plenum vorbereitet, aber auch Kompromisse zwischen den unterschiedlichen Meinungen der Parteien verhandelt....
Alle Abgeordneten beraten den Entwurf zum ersten Mal im PlenumDer Begriff Plenum bezeichnet im politischen Kontext die Gesamtheit aller Abgeordneten eines Parlaments, etwa des Deutschen Bundestags oder eines Landtags. Wenn das Plenum tagt, kommen alle gewählten Mitglieder zusammen, um öffentlich über politische Themen zu debattieren, Gesetze zu beraten und Entscheidungen zu treffen. und überweisen ihn an die Ausschüsse. Diese bereiten eine BeschlussempfehlungEine Beschlussempfehlung ist der schriftliche Vorschlag eines Ausschusses an das Plenum, also an die Vollversammlung des Parlaments. Darin steht, wie über eine Vorlage, etwa einen Gesetzentwurf oder einen Antrag, entschieden werden soll: sie anzunehmen, sie in geänderter Fassung anzunehmen oder sie abzulehnen. Im Bundestag erscheint sie als Drucksache, also als nummeriertes Parlamentsdokument, mit dem Titel „Beschlussempfehlung und Bericht“. vor.
§ 79 GO-BT§ 80 GO-BT -
Bundestag
Zweite und dritte Beratung
In der Schlussabstimmung müssen zwei Drittel aller Mitglieder zustimmen, nicht nur zwei Drittel der Anwesenden.
§ 86 GO-BTArt. 79 GG420 von 630 -
Bundestag und Bundesrat
VermittlungsausschussDer Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und Bundesrat. Darin sind beide Verfassungsorgane gleich stark mit jeweils 16 Mitgliedern vertreten. Ziel des Vermittlungsausschusses ist es, bei umstrittenen Gesetzesvorschlägen die unterschiedlichen Vorstellungen von Bundestag und Bundesrat zum Ausgleich zu bringen. (möglich)
Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung können ihn anrufen. Schlägt er eine Änderung vor, muss der Bundestag erneut beschließen.
Art. 77 GG -
Bundesrat
Zustimmung der Länder
Auch hier braucht das Gesetz eine ZweidrittelmehrheitUnter einer Zweidrittelmehrheit (auch: qualifizierte Mehrheit) versteht man das Erreichen einer Mehrheit mit einem Quorum von zwei Dritteln bei einer Abstimmung. Abhängig von der Grundmenge für die Berechnung wird zwischen einfacher und absoluter Zweidrittelmehrheit unterschieden., gezählt werden die Stimmen der Länder.
Art. 79 GG46 von 69 -
BundespräsidentDer Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt in der Bundesrepublik Deutschland und steht über dem Bundeskanzler. Sein Aufgabengebiet umfasst in erster Linie repräsentative und integrative Aufgaben sowie wichtige verfassungsrechtliche Funktionen, wie beispielsweise die Ernennung des Bundeskanzlers.
Ausfertigung und Verkündung
Der Bundespräsident unterzeichnet das Gesetz, nachdem Kanzler oder zuständiger Minister gegengezeichnet haben. Danach wird es im Bundesgesetzblatt verkündet.
Art. 82 GG
Quelle: Grundgesetz, GeschäftsordnungDie Geschäftsordnung ist ein zentrales Instrument für die Organisation politischer Gremien und Institutionen. Sie regelt verbindlich, wie Sitzungen ablaufen, welche Rechte und Pflichten Mitglieder haben und welche Verfahrensregeln gelten. Geschäftsordnungen gibt es sowohl im Bundestag, in Landtagen, in Gemeinderäten als auch in Ausschüssen. Sie bildet das Fundament für eine demokratisch geordnete Entscheidungsfindung. des Deutschen Bundestages, Stand 11/2026
Was darf nicht geändert werden?
Eine Grenze zieht Art. 79 Abs. 3 GG, die auch eine Zweidrittelmehrheit nicht überwinden kann. Die Vorschrift heißt deshalb Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Geschützt sind damit drei Dinge:
- die Gliederung des Bundes in Länder
- die grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung
- die Grundsätze aus Art. 1 GG (Menschenwürde, Bindung aller staatlichen Gewalt an die Grundrechte) und Art. 20 GG (demokratischer und sozialer Bundesstaat, Staatsgewalt geht vom Volke aus, Bindung an Gesetz und Recht)
Die übrigen Grundrechte sind nicht pauschal vor Änderungen geschützt. So fasste der Gesetzgeber 1993 das Asylrecht neu und überführte es in Art. 16a GG. Ob eine Änderung die Grenze einhält, kann das Bundesverfassungsgericht prüfen. 2004 entschied es etwa, dass die 1998 eingefügte Regelung zur akustischen Überwachung von Wohnungen, der sogenannte Große Lauschangriff, mit der Ewigkeitsklausel vereinbar ist (Urteil vom 3. März 2004).
Wie oft wurde das Grundgesetz geändert?
Seit 1949 gab es 69 Änderungsgesetze, das letzte stammt vom 22. März 2025 (Datenhandbuch des Bundestages). Von der Wahl 1990 bis zum Ende der 20. WahlperiodeEin Parlament wird in demokratischen Staaten für einen bestimmten Zeitraum gewählt. Diesen Zeitraum nennt man eine Legislaturperiode. Landtage in Deutschland werden beispielsweise für eine Periode von fünf Jahren gewählt und der Deutsche Bundestag für vier Jahre. 2025 wurden im Bundestag 200 Vorlagen zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht und 33 Gesetze verkündet (Statistik). In der 15. Wahlperiode von 2002 bis 2005 kam keines zustande, und auch die laufende 21. Wahlperiode hat bisher keine Änderung hervorgebracht (Stand November 2026).
Die letzte Änderung beschloss noch der 20. Bundestag am 18. März 2025, eine Woche vor seinem Ende: 512 Ja-Stimmen und 206 Nein-Stimmen. Nötig waren mindestens 489 Stimmen, weil dieser Bundestag noch mehr Mitglieder hatte (Plenarprotokoll 20/214). Der Bundesrat stimmte am 21. März mit 53 Stimmen zu (Bundesrat, 1052. Sitzung). Wichtige Änderungen seit 1949 haben wir zusammengestellt:
Jahr | Änderung | Was sich änderte |
1956 | Regeln für die Streitkräfte, darunter der Wehrbeauftragte und Grundrechtsschranken für Soldaten | |
1968 | Regeln für Krisen und den Verteidigungsfall, darunter der Gemeinsame AusschussDer Gemeinsame Ausschuss ist ein Gremium aus Abgeordneten des Bundestages und Mitgliedern des Bundesrates. Im Verteidigungsfall nimmt er die Rechte beider Organe wahr, wenn der Bundestag nicht rechtzeitig zusammentreten kann oder nicht beschlussfähig ist. Er wird deshalb auch als Notparlament bezeichnet. | |
1970 | Wählen ab 18 statt 21 Jahren, gewählt werden ab 21 statt 25 Jahren | |
1990 | Anpassung an die Einheit: neue Präambel, alter Artikel 23 aufgehoben, Artikel 146 geändert | |
1993 | Neuer Artikel 16a mit Regeln zu sicheren Drittstaaten | |
1994 | Förderung der Gleichberechtigung, Benachteiligungsverbot für Behinderte, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen | |
2006 | Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu verteilt, Rahmengesetze des Bundes abgeschafft | |
2009 | Haushalte grundsätzlich ohne Kredite, der Bund darf sich im Normalfall mit höchstens 0,35 % der Wirtschaftsleistung (BIP) im Jahr neu verschulden | |
2024 | Status und Aufbau des Gerichts im Grundgesetz abgesichert, darunter zwei Senate und zwölf Jahre AmtszeitDie Amtszeit bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Person ein öffentliches oder politisches Amt innehat. Die Amtszeit beginnt mit der offiziellen Amtsübernahme und endet mit dem Ablauf der festgelegten Dauer oder durch vorzeitigen Rücktritt, Abwahl bzw. Amtsenthebung. | |
2025 | Ausnahme von der Schuldenbremse für Verteidigung, kreditfinanziertes Sondervermögen von bis zu 500 Mrd. € für Infrastruktur |
Quelle: Bundestagsdrucksachen, Datenhandbuch des Deutschen Bundestages, Kapitel 1.3 und 13.2, eigene Auswahl, Stand 11/2026

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