
Zustimmungsgesetze (auch: zustimmungsbedürftige GesetzeZustimmungsgesetze sind Bundesgesetze, die nach Abstimmung im Bundestag auch eine Zustimmung mit Mehrheit der Stimmen im Bundesrat benötigen. Wird keine Mehrheit im Bundesrat erreicht, kann dieser das Gesetz ablehnen. Zuvor muss er jedoch den Vermittlungsausschuss einberufen.) sind Bundesgesetze, die nach Abstimmung im Bundestag auch eine Zustimmung mit Mehrheit der Stimmen im Bundesrat benötigen. Wird keine Mehrheit im Bundesrat erreicht, kann dieser das Gesetz ablehnen. Zuvor muss er jedoch den Vermittlungsausschuss einberufen. In dem Fall haben auch der Bundestag und die Bundesregierung die Möglichkeit zur Anrufung.
Gesetzgebungsverfahren Zustimmungsgesetze
In der Praxis wird ein Gesetzesvorschlag auf Bundesebene in den meisten Fällen von der Bundesregierung eingebracht oder als Formulierungshilfe für die Mehrheitsfraktionen erstellt.
Der Gesetzesvorschlag wird in diesem Fall zunächst dem Bundesrat für eine Stellungnahme vorgelegt. Gemeinsam mit der Stellungnahme des Bundesrats und einer Gegenäußerung der Bundesregierung wird der Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Wird der Gesetzesentwurf aus der Mitte des Bundestags oder vom Bundesrat eingebracht, entfallen die Stellungnahme und die Gegenäußerung.
Im Bundestag wird das Gesetz in mehreren Lesungen beraten. Bei einer Ablehnung ist das Gesetz gescheitert. Im Falle eines Gesetzesbeschlusses gelangt das Gesetz zur Entscheidung im Bundesrat.
Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, ist eine Zustimmung durch den Bundesrat mit absoluter Mehrheit der Stimmen notwendig. Bei Verfassungsänderungen ist zusätzlich eine ZweidrittelmehrheitUnter einer Zweidrittelmehrheit (auch: qualifizierte Mehrheit) versteht man das Erreichen einer Mehrheit mit einem Quorum von zwei Dritteln bei einer Abstimmung. Abhängig von der Grundmenge für die Berechnung wird zwischen einfacher und absoluter Zweidrittelmehrheit unterschieden. in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Findet das Gesetz keine Zustimmung in der notwendigen Mehrheit, muss der Vermittlungsausschuss angerufen werden, bevor der Bundesrat die Zustimmung endgültig verweigert.
Gibt es infolge der Arbeit des Vermittlungsausschusses einen Änderungsvorschlag, ist ein erneuter Gesetzesbeschluss im Bundestag notwendig. Unabhängig vom Vermittlungsergebnis findet eine erneute Abstimmung im Bundesrat statt.
Wird dem Ergebnis zugestimmt, wird es von der Bundesregierung gegengezeichnet und dem BundespräsidentenDer Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt in der Bundesrepublik Deutschland und steht über dem Bundeskanzler. Sein Aufgabengebiet umfasst in erster Linie repräsentative und integrative Aufgaben sowie wichtige verfassungsrechtliche Funktionen, wie beispielsweise die Ernennung des Bundeskanzlers. zur Ausfertigung und Verkündigung vorgelegt.
(Anklicken zum Vergrößern)
Zustimmungsbedürftige Gesetze
Das Grundgesetz regelt, welche Gesetze einer Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Dazu zählen unter anderem:
- Verfassungsänderungen (Art. 79 Abs. 2 GG)
- Gesetze mit Auswirkungen auf die Länder (Art. 84 GG und Art. 104a GG)
- Änderungen der Haushaltsgrundsätze (Art. 109 Abs. 3, 4 GG)
- Erweiterung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Verteidigungsfall (Art. 115c Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 GG)
- Gesetze zur Durchführung des Lastenausgleichs (Art. 120a Abs. 1 Satz 1 GG)
Beispiel: Wachstumschancengesetz
Das Wachstumschancengesetz ist ein Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness. Da es sich aufgrund der Inhalte um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, war eine Mehrheit im Bundesrat notwendig, um es zu verabschieden.
Das Gesetz wurde am 30. August 2023 als Regierungsentwurf eingebracht und am 17. November 2023 im Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat in seiner 1038. Sitzung am 24. November 2023 beschlossen, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird, um das Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Nachdem eine Einigung im Vermittlungsausschuss getroffen wurde, stimmen Bundestag (23. Februar 2024) und Bundesrat (22. März 2024) dem angepassten Gesetz zu, sodass es am 27. März 2024 verkündet wurde und am 28. März 2024 in Kraft getreten ist.
Unterschied zum Einspruchsgesetz
Dem Zustimmungsgesetz gegenüber steht das EinspruchsgesetzEinspruchsgesetze bezeichnen in Deutschland Bundesgesetze, die ohne Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten können. Der Bundesrat kann bei Erreichung einer Mehrheit allerdings den Vermittlungsausschuss anrufen. Wird auch im Ausschuss keine Einigung erzielt, kann der Bundesrat Einspruch erheben. Der Bundestag wiederum kann den Einspruch mit einer Mehrheit überstimmen.. Dieses bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Stattdessen kann der Bundesrat mit derselben Mehrheit einen Vermittlungsausschuss anrufen und nach dem Vermittlungsverfahren einen Einspruch einlegen. Der Einspruch kann allerdings vom Bundestag mit einer entsprechenden Mehrheit zurückgewiesen werden.