Konstituierende Sitzung

Die konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung eines neu gewählten Parlaments oder Gremiums. Sich konstituieren heißt, zur Gründung zusammenzutreten. Die Mitglieder wählen dort ihre Leitung und legen mit der Geschäftsordnung fest, nach welchen Regeln sie arbeiten.

Die konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung eines neu gewählten Parlaments oder Gremiums. Sich konstituieren heißt, zur Gründung zusammenzutreten. Die Mitglieder wählen dort ihre Leitung und legen mit der Geschäftsordnung fest, nach welchen Regeln sie arbeiten.

Beim Bundestag hat diese Sitzung eine weitere Folge: Mit ihr endet die Wahlperiode des alten Bundestages, also seine Amtszeit. Auch die Ämter von Bundeskanzler und Bundesministern enden an diesem Tag.

Wann findet die konstituierende Sitzung statt?

Der Bundestag tritt laut Grundgesetz spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammen (Art. 39 Abs. 2 GG). Einberufen wird er vom bisherigen Präsidenten des Bundestages (§ 1 der Geschäftsordnung des Bundestages, kurz GO-BT). Seit 2005 tagte der neue Bundestag sechsmal in Folge erst an diesem letztmöglichen Tag. Von 1990 bis 2002 lagen zwischen Wahl und erster Sitzung 18 bis 29 Tage, wie unsere Zusammenstellung zeigt:

Wahlperiode

Wahltag

Erste Sitzung

Alterspräsident

Präsident (Ja-Stimmen)

12.

02.12.1990

20.12.1990
(18 Tage)

Willy Brandt (SPD)

Rita Süssmuth (525)

13.

16.10.1994

10.11.1994
(25 Tage)

Stefan Heym (PDS)

Rita Süssmuth (555)

14.

27.09.1998

26.10.1998
(29 Tage)

Fred Gebhardt (PDS)

Wolfgang Thierse (512)

15.

22.09.2002

17.10.2002
(25 Tage)

Otto Schily (SPD)

Wolfgang Thierse (357)

16.

18.09.2005

18.10.2005
(30 Tage)

Otto Schily (SPD)

Norbert Lammert (564)

17.

27.09.2009

27.10.2009
(30 Tage)

Heinz Riesenhuber (CDU)

Norbert Lammert (522)

18.

22.09.2013

22.10.2013
(30 Tage)

Heinz Riesenhuber (CDU)

Norbert Lammert (591)

19.

24.09.2017

24.10.2017
(30 Tage)

Hermann Otto Solms (FDP)

Wolfgang Schäuble (501)

20.

26.09.2021

26.10.2021
(30 Tage)

Wolfgang Schäuble (CDU)

Bärbel Bas (576)

21.

23.02.2025

25.03.2025
(30 Tage)

Gregor Gysi (Die Linke)

Julia Klöckner (382)

Quelle: Datenhandbuch des Deutschen Bundestages, Kapitel 1.19, 4.1 und 4.7, Plenarprotokoll 21/1, eigene Zusammenstellung, Stand 11/2026

Bis zu diesem Tag bleibt der alte Bundestag im Amt, denn seine Wahlperiode endet erst mit dem Zusammentritt des neuen (Art. 39 Abs. 1 GG). So beschloss der 20. Bundestag am 18. März 2025, gut drei Wochen nach der Wahl, noch eine Grundgesetzänderung (Plenarprotokoll 20/214).

Auf Bitte des Bundespräsidenten müssen Bundeskanzler und Bundesminister die Geschäfte weiterführen, bis Nachfolger ernannt sind (Art. 69 GG). Die Regierung ist dann nur noch geschäftsführend im Amt. Die Kanzlerwahl gehört nicht zur konstituierenden Sitzung: 2025 fand sie erst in der zweiten Sitzung am 6. Mai statt, sechs Wochen später (Plenarprotokoll 21/2).

Wie läuft die konstituierende Sitzung des Bundestages ab?

Die Reihenfolge steht in der Geschäftsordnung des Bundestages. Den Vorsitz führt zunächst der Alterspräsident. Der Name führt inzwischen in die Irre, denn auf das Lebensalter kommt es nur noch im Ausnahmefall an (§ 1 Abs. 2 GO-BT):

„Bis der neugewählte Präsident oder einer der Vizepräsidenten das Amt übernimmt, führt das am längsten dem Bundestag angehörende Mitglied, das hierzu bereit ist, den Vorsitz (Alterspräsident); bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit zum Bundestag entscheidet das höhere Lebensalter.“

Bis zum 1. Juni 2017 kam es auf das Lebensalter an. Dann änderte der Bundestag die Regel, weil sonst ein neu gewählter Abgeordneter „ohne jegliche Erfahrungen“ die Sitzung leiten könnte (Drucksache 18/12376).

So läuft die konstituierende Sitzung des Bundestages ab

  1. Alterspräsident

    Eröffnung

    Das dienstälteste Mitglied, das dazu bereit ist, übernimmt den Vorsitz und ernennt vorläufige Schriftführer, die ihn unterstützen.

    § 1 GO-BT
  2. Plenum

    Geschäftsordnung

    Der neue Bundestag gibt sich eine Geschäftsordnung. 2025 übernahm er per Beschluss die bisherige.

    Art. 40 GG§ 1 GO-BT
  3. Plenum

    Wahl des Präsidenten

    Nach Namensaufruf und Feststellung der Beschlussfähigkeit wird geheim mit Stimmzetteln gewählt. Nötig ist die Mehrheit aller Mitglieder.

    § 2 GO-BT316 von 630
  4. Neue Leitung

    Amtsübernahme

    Der gewählte Präsident übernimmt die Sitzungsleitung vom Alterspräsidenten und hält eine Ansprache.

    § 1 GO-BT
  5. Plenum

    Wahl der Vizepräsidenten

    Der Bundestag legt ihre Zahl fest und wählt sie geheim. Jede Fraktion darf für mindestens ein Amt jemanden vorschlagen.

    § 2a GO-BT
  6. Plenum

    Abschluss

    2025 endete die Sitzung mit der Nationalhymne. Die Kanzlerwahl folgte erst in der zweiten Sitzung am 6. Mai.

Quelle: Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Plenarprotokolle 21/1 und 21/2, Stand 11/2026

Vorschläge für das Präsidentenamt dürfen nur Fraktionen machen. Gewählt ist, wer die Mehrheit aller Mitglieder erreicht, bei 630 Abgeordneten also mindestens 316 Stimmen. Erst im dritten Wahlgang genügt weniger (§ 2 GO-BT). Julia Klöckner erhielt 2025 im ersten Wahlgang 382 Ja-Stimmen (Plenarprotokoll 21/1).

Für die Vizepräsidenten gelten dieselben Mehrheiten. Jede Fraktion darf für mindestens ein Amt jemanden vorschlagen, gewählt werden muss die Person aber trotzdem (§ 2a GO-BT). 2025 scheiterte in dieser Sitzung der Bewerber der AfD-Fraktion in drei Wahlgängen.

Konstituierende Sitzungen in Landtagen, Kommunen und Ausschüssen

Auch andere Gremien treten nach ihrer Wahl oder Einsetzung zu einer ersten Sitzung zusammen. Drei Beispiele:

Landtage: Beispiel Thüringen

Im Thüringer Landtag leitet heute das Mitglied die erste Sitzung, das dem Landtag am längsten angehört (§ 1 der Geschäftsordnung). Im September 2024 kam es dort noch auf das Lebensalter an. Der damalige Alterspräsident lehnte eine Abstimmung über die Tagesordnung ab, weil sich der Landtag erst mit der Wahl des Präsidenten konstituiere. Die Sitzung wurde unterbrochen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof verpflichtete ihn, die Tagesordnung schon vor der Wahl zur Abstimmung zu stellen (Beschluss abgedruckt im Plenarprotokoll 8/1). Am 28. September wählte der Landtag dann Thadäus König (CDU) zum Präsidenten.

Stadt- und Gemeinderäte: Beispiel Nordrhein-Westfalen

Nach einer Kommunalwahl beruft in Nordrhein-Westfalen der Bürgermeister den Rat ein. Die erste Sitzung muss innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Wahlperiode stattfinden, spätestens aber drei Monate nach der Wahl (§ 47 der Gemeindeordnung).

Ausschüsse des Bundestages

Auch die Ausschüsse kommen zu einer konstituierenden Sitzung zusammen. Dort soll der Ausschuss erstmals seinen Vorsitz wählen (§ 58 GO-BT).

Ein solches erstes Treffen gibt es auch außerhalb der Politik, etwa beim Betriebsrat: Der Wahlvorstand lädt innerhalb einer Woche nach dem Wahltag ein, damit der Vorsitz gewählt wird (§ 29 Betriebsverfassungsgesetz).

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