
Eine Beschlussempfehlung ist der schriftliche Vorschlag eines Ausschusses an das PlenumDer Begriff Plenum bezeichnet im politischen Kontext die Gesamtheit aller Abgeordneten eines Parlaments, etwa des Deutschen Bundestags oder eines Landtags. Wenn das Plenum tagt, kommen alle gewählten Mitglieder zusammen, um öffentlich über politische Themen zu debattieren, Gesetze zu beraten und Entscheidungen zu treffen., also an die Vollversammlung des Parlaments. Darin steht, wie über eine Vorlage, etwa einen Gesetzentwurf oder einen Antrag, entschieden werden soll: sie anzunehmen, sie in geänderter Fassung anzunehmen oder sie abzulehnen. Im Bundestag erscheint sie als Drucksache, also als nummeriertes Parlamentsdokument, mit dem Titel „Beschlussempfehlung und Bericht“.
Entscheiden muss am Ende das Plenum. Der Ausschuss bereitet die Entscheidung nur vor, abgestimmt wird im Plenum aber auf der Grundlage seiner Empfehlung.
Beschlussempfehlung im Bundestag
Nach der ersten Beratung im Plenum überweist der Bundestag eine Vorlage an einen Ausschuss. Sind mehrere Ausschüsse beteiligt, bestimmt er einen davon als federführend, also hauptverantwortlich, die übrigen beraten mit (§ 80 GO-BT). Die Geschäftsordnung des Bundestages nennt die Ausschüsse „vorbereitende Beschlussorgane des Bundestages“ und verpflichtet sie, ihm „bestimmte Beschlüsse zu empfehlen“ (§ 62 GO-BT). Den Bericht an das Plenum erstattet nur der federführende Ausschuss. Die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse fließen in seine Beschlussempfehlung ein (§ 63 GO-BT).
Für jede Vorlage benennt der Ausschussvorsitzende einen oder mehrere Berichterstatter (§ 65 GO-BT), also Abgeordnete, die die Vorlage im Ausschuss betreuen. Ihr Bericht muss die Beschlussempfehlung mit Begründung enthalten, außerdem die Ansicht der Minderheit, also der im Ausschuss überstimmten AbgeordnetenAbgeordnete sind Vertreter des Volkes in einem Parlament, die durch die Bevölkerung gewählt werden. Als Abgeordnete bezeichnet man sowohl die Mitglieder des Bundes- als auch des Landtages. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Wähler im Parlament zu vertreten. , und die Stellungnahmen der beteiligten Ausschüsse (§ 66 GO-BT). Die zweite Beratung eines Gesetzentwurfs beginnt am zweiten Tag, nachdem Beschlussempfehlung und Bericht verteilt wurden (§ 81 GO-BT). Früher geht es nur, wenn zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten zustimmen.
So entsteht eine Beschlussempfehlung im Bundestag
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Plenum
Erste Beratung und Überweisung
Das Plenum berät den Gesetzentwurf zum ersten Mal und überweist ihn an einen Ausschuss. Sind mehrere Ausschüsse beteiligt, wird einer federführend, die anderen beraten mit.
§ 80 GO-BT -
Mitberatende Ausschüsse
Stellungnahmen
Die mitberatenden Ausschüsse prüfen die Vorlage für ihr Fachgebiet. Ihre Stellungnahmen muss der federführende Ausschuss in seine Beschlussempfehlung einbeziehen.
§ 63 GO-BT -
Federführender Ausschuss
Beratung und Anhörung
Ein oder mehrere Abgeordnete betreuen die Vorlage als Berichterstatter. Verlangt ein Viertel der Ausschussmitglieder eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen, muss der Ausschuss sie durchführen.
§ 65 GO-BT§ 70 GO-BT -
Federführender Ausschuss
Beschluss über die Empfehlung
Der Ausschuss legt fest, was er dem Plenum vorschlägt. Drei Ergebnisse sind möglich:
annehmenmit Änderungenablehnen -
Drucksache
Beschlussempfehlung und Bericht
Empfehlung und Bericht erscheinen als Drucksache. Der Bericht begründet die Empfehlung und enthält die Ansicht der Minderheit und die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse.
§ 66 GO-BT -
Plenum
Zweite und dritte Beratung
Am zweiten Tag nach der Verteilung beginnt die zweite Beratung. Das Plenum stimmt über den Entwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung ab, Änderungsanträge sind möglich. Beschließt es dabei keine Änderungen, folgen dritte Beratung und Schlussabstimmung direkt im Anschluss.
§ 81 GO-BT§ 84 GO-BT§ 86 GO-BT
Gesetzentwürfe durchlaufen drei Beratungen im Plenum. AnträgeEin Antrag ist im parlamentarischen Verständnis ein Vorschlag, mit dem Ziel eine Maßnahme zu ergreifen, eine Entscheidung herbeizuführen oder auch eine Diskussion anzustoßen. Ein Antrag ist ein zentrales Mittel für die Arbeit im Parlament, das vor allem durch die Opposition genutzt wird. und die meisten anderen Vorlagen behandelt der Bundestag grundsätzlich in einer Beratung (§ 78 GO-BT).
Quelle: GeschäftsordnungDie Geschäftsordnung ist ein zentrales Instrument für die Organisation politischer Gremien und Institutionen. Sie regelt verbindlich, wie Sitzungen ablaufen, welche Rechte und Pflichten Mitglieder haben und welche Verfahrensregeln gelten. Geschäftsordnungen gibt es sowohl im Bundestag, in Landtagen, in Gemeinderäten als auch in Ausschüssen. Sie bildet das Fundament für eine demokratisch geordnete Entscheidungsfindung. des Deutschen Bundestages, Neufassung vom 17.10.2025, Stand 10/2026
Wie ist eine Beschlussempfehlung aufgebaut?
Jede Beschlussempfehlung folgt demselben Schema. Wir zeigen es an der Drucksache 21/1634 des Innenausschusses vom 15. September 2025 zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts:
- Im Kopf steht, welcher Ausschuss zu welchen Vorlagen empfiehlt. Eine Drucksache kann mehrere Vorlagen bündeln, hier einen Gesetzentwurf der Bundesregierung und einen Antrag der Fraktion Die Linke.
- Das Vorblatt, eine Zusammenfassung vor dem eigentlichen Text, nennt Problem, Lösung, Alternativen und Kosten. Unter „Lösung“ steht das Ergebnis im Ausschuss: Annahme „mit den Stimmen der FraktionenEine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten innerhalb eines Parlaments, die derselben Partei oder politisch nahestehenden Parteien angehören. Sie ermöglichen eine koordinierte parlamentarische Arbeit und bündeln politische Positionen, um den Einfluss im parlamentarischen Prozess zu stärken. der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke“.
- Die eigentliche Empfehlung beginnt mit „Der Bundestag wolle beschließen“. Hat der Ausschuss den Entwurf geändert, folgen die Änderungen im Wortlaut.
- Zum Schluss kommt der Bericht der Berichterstatter mit Überweisung, Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse, Beratungsverlauf und den Positionen der Fraktionen.
Im Plenum rief die Präsidentin am 8. Oktober 2025 genau diese Empfehlung auf (Plenarprotokoll 21/30). Den Gesetzentwurf nahm der Bundestag „in der Ausschussfassung“ an, also mit den Änderungen des Ausschusses. Beim Antrag der Linken stimmte er über die Beschlussempfehlung selbst ab, die eine Ablehnung vorsah. Wer dafür stimmte, stimmte also gegen den Antrag.
Beschlussempfehlungen außerhalb des Bundestages
Auch der Vermittlungsausschuss, in dem Bundestag und BundesratDer Bundesrat ist eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und dient als Vertretung der Bundesländer auf Bundesebene. Er wirkt an der Gesetzgebung mit und ist das föderale Gegengewicht zum Bundestag im parlamentarischen System. Laut Art. 50 GG wirken die Länder über den Bundesrat bei der Gesetzgebung, der Bundesverwaltung und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. bei Streit über ein Gesetz einen Kompromiss suchen, legt seinen Einigungsvorschlag als Beschlussempfehlung vor (§ 90 GO-BT). Im Bundesrat, der Vertretung der Länder, heißen die Vorschläge „Empfehlungen der Ausschüsse“. Zum Gesetzentwurf über das Staatsangehörigkeitsrecht empfahlen dort der Innenausschuss und der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, wie die Länderkammer Stellung nehmen soll (Drucksache 220/1/25).
Beschlussempfehlungen in Zahlen
In der 20. WahlperiodeEin Parlament wird in demokratischen Staaten für einen bestimmten Zeitraum gewählt. Diesen Zeitraum nennt man eine Legislaturperiode. Landtage in Deutschland werden beispielsweise für eine Periode von fünf Jahren gewählt und der Deutsche Bundestag für vier Jahre. von 2021 bis 2025 legten die Ausschüsse des Bundestages 1.939 Beschlussempfehlungen als Drucksache vor. Wir haben sie in der Parlamentsdokumentation des Bundestages nach AusschüssenEin Ausschuss ist eine Arbeitsgruppe für die Beratung von Fachthemen, die nicht vom gesamten Parlament bearbeitet werden können. Bei den Mitgliedern der Ausschüsse handelt es sich um Abgeordnete des jeweiligen Parlaments, z. B. des Bundestags. Innerhalb der Ausschüsse werden Gesetze für die Einbringung ins Plenum vorbereitet, aber auch Kompromisse zwischen den unterschiedlichen Meinungen der Parteien verhandelt.... ausgezählt:
Ausschuss | Beschlussempfehlungen | Anteil |
PetitionsausschussDer Petitionsausschuss ist der Ausschuss eines Parlaments, der die Bitten und Beschwerden der Bürger bearbeitet. Grundlage ist das Petitionsrecht aus Art. 17 des Grundgesetzes. Der Bundestag muss nach Art. 45c GG einen Petitionsausschuss einsetzen, die Landtage haben eigene Ausschüsse nach ihren Landesverfassungen. (Sammelübersichten) | 762 | 39,3 % |
Ausschuss für Inneres und Heimat | 104 | 5,4 % |
Rechtsausschuss | 100 | 5,2 % |
Haushaltsausschuss | 93 | 4,8 % |
Finanzausschuss | 79 | 4,1 % |
Ausschuss für Klimaschutz und Energie | 77 | 4,0 % |
Wirtschaftsausschuss | 77 | 4,0 % |
Auswärtiger Ausschuss | 69 | 3,6 % |
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft | 68 | 3,5 % |
22 weitere Ausschüsse und Gremien | 510 | 26,3 % |
Insgesamt | 1.939 | 100 % |
Quelle: Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP), Drucksachen „Beschlussempfehlung und Bericht“ und „Beschlussempfehlung“ der 20. Wahlperiode, eigene Auszählung, Anteile gerundet, Stand 10/2026
Mit Abstand vorn lag der Petitionsausschuss mit 762 Beschlussempfehlungen, das sind fast 40 Prozent. Er bündelt seine Empfehlungen zu Petitionen in Sammelübersichten, die er in der Regel monatlich vorlegt (§ 112 GO-BT). Unter den Fachausschüssen, die jeweils für ein Politikfeld zuständig sind, legten der Ausschuss für Inneres und Heimat mit 104 und der Rechtsausschuss mit 100 die meisten Beschlussempfehlungen vor.

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