
Die Bezirksversammlung ist die gewählte Vertretung in jedem der sieben Hamburger Bezirke: Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg. Sie kontrolliert das Bezirksamt, also die Verwaltung des Bezirks, und entscheidet über Angelegenheiten des Bezirks mit.
Ein eigenständiges Kommunalparlament wie ein Stadtrat ist sie nicht. Hamburg ist Land und Stadt zugleich, staatliche und gemeindliche Aufgaben werden nicht getrennt. Die Bezirksämter erledigen Aufgaben, die ihnen das Land überträgt, und die Bezirksversammlungen wirken daran mit. So steht es in der Hamburgischen Verfassung. Landesparlament für ganz Hamburg ist die Bürgerschaft.
Aufgaben
Was eine Bezirksversammlung darf, regelt das Bezirksverwaltungsgesetz. Die wichtigsten Rechte:
- Sie kontrolliert die Geschäftsführung des Bezirksamts und kann in allen Angelegenheiten, für die das Amt zuständig ist, bindende Beschlüsse fassen. Über Personal und Organisation des Amts entscheidet sie nicht.
- Sie wählt mit der Mehrheit ihrer Mitglieder die Leitung des Bezirksamts und schlägt sie dem Senat vor, also der Hamburger Landesregierung. Der Senat bestellt die gewählte Person für sechs Jahre.
- Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse setzt sie Ausschüsse mit höchstens 15 Mitgliedern ein, darunter Regionalausschüsse für einzelne Teile des Bezirks.
Die Grenzen sind eng gezogen. Die Bezirksversammlung ist an Recht und Gesetz, an den Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft und an Entscheidungen des Senats gebunden. Der Senat kann den Bezirken außerdem Weisungen erteilen oder eine Angelegenheit selbst erledigen. Dieses Recht, eine Sache an sich zu ziehen, heißt Evokation.
Zusammensetzung
Wie groß eine Bezirksversammlung ist, hängt von der Einwohnerzahl des Bezirks ab: 45 Mitglieder bei bis zu 150.000 Einwohnern, 51 bei bis zu 400.000 und 57 bei mehr als 400.000. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie schließen sich zu Fraktionen zusammen, von denen einige eigene Mitarbeiter beschäftigen.
Gewählt wird nach dem Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen am selben Tag wie das Europäische Parlament, zuletzt im Juni 2024. Wählen dürfen alle Unionsbürger ab 16 Jahren, also Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Staaten, die seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnen. Jeder Wähler hat fünf Stimmen für die WahlkreiseEin Wahlkreis ist ein geografisch abgegrenztes Gebiet, in dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme bei einer Wahl für einen Kandidaten abgegeben. In Deutschland ist der Wahlkreis vor allem bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen relevant. Jeder Wahlkreis entsendet bei einer Wahl eine oder mehrere Personen in das Parlament. Dadurch wird die regionale Vielfalt gesichert und der Wahlkreis im Parlament und... und fünf für die Bezirkslisten. Er darf sie auf einzelne Kandidaten häufen (Kumulieren) oder auf verschiedene Listen verteilen (Panaschieren). Über die Sitze entscheiden die Stimmen für die Bezirkslisten, eine Sperrklausel von drei Prozent hält Kleinstparteien draußen.
Bei der Wahl 2024 wurden in den sieben Bezirken 357 Sitze vergeben:
Bezirk | Sitze | Sitzverteilung |
Hamburg-Mitte | 51 | SPD 14 · Grüne 11 · CDU 8 · Linke 8 · AfD 5 · Volt 3 · FDP 2 |
Altona | 51 | Grüne 14 · SPD 11 · CDU 9 · Linke 7 · FDP 4 · AfD 3 · Volt 3 |
Eimsbüttel | 51 | Grüne 15 · SPD 12 · CDU 10 · Linke 5 · FDP 3 · AfD 3 · Volt 3 |
Hamburg-Nord | 51 | Grüne 15 · SPD 12 · CDU 10 · Linke 4 · FDP 4 · AfD 3 · Volt 3 |
Wandsbek | 57 | SPD 16 · CDU 16 · Grüne 11 · AfD 6 · Linke 4 · FDP 4 |
Bergedorf | 45 | CDU 13 · SPD 12 · Grüne 7 · AfD 7 · Linke 4 · FDP 2 |
Harburg | 51 | SPD 15 · CDU 12 · Grüne 8 · AfD 7 · Linke 4 · Volt 3 · FDP 2 |
Hamburg insgesamt | 357 | SPD 92 · Grüne 81 · CDU 78 · Linke 36 · AfD 34 · FDP 21 · Volt 15 |
Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Endgültiges Ergebnis der Bezirksversammlungswahlen 2024, Stand 06/2024
Hamburgweit stellte die SPD mit 92 Sitzen die meisten Bezirksabgeordneten, vor den Grünen mit 81 und der CDU mit 78. Die Grünen lagen in Altona, Eimsbüttel und Hamburg-Nord vorn, die CDU in Bergedorf. In Wandsbek kamen SPD und CDU auf gleich viele Sitze.
Bezirksversammlung und Bezirksverordnetenversammlung
Vergleichbare Gremien gibt es auch in anderen Ländern. Sie heißen anders und haben teils deutlich mehr Rechte:

Berlin: Bezirksverordnetenversammlung
Jeder der zwölf Bezirke wählt eine Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mit 55 Mitgliedern, und zwar zusammen mit dem Abgeordnetenhaus. Anders als in Hamburg wählt die BVV das gesamte Bezirksamt selbst, also den Bezirksbürgermeister und die Bezirksstadträte, und beschließt den HaushaltsplanDer Haushaltsplan bildet als zentrales Steuerungsinstrument staatlicher Finanzpolitik die Grundlage für die Finanzierung der staatlichen Aufgaben. In dem Haushaltsplan sind sämtliche Einnahmen und Ausgaben sowie die Verwendung öffentlicher Mittel festgeschrieben. Haushaltspläne gibt es auf verschiedenen politischen Ebenen. des Bezirks (Verfassung von Berlin).

Nordrhein-Westfalen: Bezirksvertretung
Die kreisfreien Städte, also Städte, die zu keinem Kreis gehören, sind in Stadtbezirke eingeteilt. Jeder Stadtbezirk wählt eine Bezirksvertretung mit 11 bis 19 Mitgliedern, an ihrer Spitze steht ein Bezirksvorsteher oder Bezirksbürgermeister (§ 36 GO NRW). Sie entscheidet über Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, etwa über die Ausstattung von Schulen, Sportplätzen und Bibliotheken oder über die Grünpflege (§ 37 GO NRW).

Bayern: Bezirkstag
Der Bezirkstag vertritt die Bürger eines bayerischen Bezirks, also einer kommunalen Ebene oberhalb der Landkreise und kreisfreien Städte (Art. 22 Bezirksordnung). Die Bezirke betreiben zum Beispiel Einrichtungen für Psychiatrie und Neurologie (Art. 48 Bezirksordnung). Gewählt wird der Bezirkstag zusammen mit dem Landtag (Art. 1 Bezirkswahlgesetz). Mit den Bezirken einer Großstadt hat er nichts zu tun.

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