Urnenwahl

Urnenwahl ist die persönliche Stimmabgabe am Wahltag im Wahlraum: Der Wähler erhält dort seinen Stimmzettel, kennzeichnet ihn in der Wahlkabine und wirft ihn in die Wahlurne. Das Gegenstück ist die Briefwahl, bei der die Unterlagen vorab zugeschickt werden.

Urnenwahl ist die persönliche Stimmabgabe am Wahltag im Wahlraum: Der Wähler erhält dort seinen Stimmzettel, kennzeichnet ihn in der Wahlkabine und wirft ihn in die Wahlurne. Das Gegenstück ist die Briefwahl, bei der die Unterlagen vorab zugeschickt werden.

Das Bundeswahlgesetz sieht beide Wege vor. Wer im Wählerverzeichnis steht, wählt in seinem Wahlbezirk. Wer einen Wahlschein hat, also die Bescheinigung, mit der man außerhalb des eigenen Wahlbezirks wählen darf, kann in jedem Wahlbezirk seines Wahlkreises an die Urne gehen oder per Brief wählen.

Bei welchen Wahlen wird an der Urne gewählt?

Die Urnenwahl ist der Regelfall bei allen Wahlen, in denen die Bürger ihre Vertreter unmittelbar bestimmen: bei der Bundestagswahl, der Europawahl, den Landtagswahlen und den Kommunalwahlen zu Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten. Für die Europawahl gelten die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes zur Wahlhandlung entsprechend (§ 4 EuWG). Für Länder, Kreise und Gemeinden schreibt das Grundgesetz dieselben Wahlgrundsätze vor (Art. 28 GG), die Einzelheiten stehen in den Wahlgesetzen der Länder. Nicht an der Urne wählen die Bürger den Bundespräsidenten und den Bundeskanzler: Der eine wird von der Bundesversammlung gewählt (Art. 54 GG), der andere vom Bundestag (Art. 63 GG). Ohne Urne kommt auch die Sozialwahl aus, bei der die Versicherten die Selbstverwaltung von Rentenversicherung und Krankenkassen wählen: Sie ist eine reine Briefwahl, ergänzt um die Online-Wahl (§ 54 SGB IV).

Durchführung

Den Wahltag bestimmt der Bundespräsident. Es muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein, so steht es im Bundeswahlgesetz (§ 16 BWahlG). Gewählt wird von 8 bis 18 Uhr (§ 47 BWO). Für jeden Wahlbezirk bestimmt die Gemeinde einen Wahlraum, und für jeden Wahlraum gibt es einen Wahlvorstand aus Wahlvorsteher, Stellvertreter und drei bis sieben Beisitzern (§ 9 BWahlG). Bei der Bundestagswahl 2025 waren das rund 90.000 Urnen- und Briefwahlbezirke und etwa 675.000 ehrenamtliche Wahlhelfer. Die Stimmabgabe selbst läuft in fünf Schritten ab (§ 56 BWO):

  1. Der Wähler betritt den Wahlraum und erhält den amtlichen Stimmzettel. Der Wahlvorstand kann verlangen, dass er dafür seine Wahlbenachrichtigung vorzeigt.
  2. In der Wahlkabine kennzeichnet er den Stimmzettel und faltet ihn so, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
  3. Am Tisch des Wahlvorstands gibt er auf Verlangen die Wahlbenachrichtigung ab und weist sich aus, vor allem wenn er keine Wahlbenachrichtigung dabeihat.
  4. Der Schriftführer, das Mitglied des Wahlvorstands, das das Wählerverzeichnis führt, sucht seinen Namen. Ist die Wahlberechtigung festgestellt, gibt der Wahlvorsteher die Wahlurne frei.
  5. Der Wähler wirft den gefalteten Stimmzettel ein, der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.

Zurückgewiesen wird, wer nicht im Wählerverzeichnis steht und keinen Wahlschein hat, wer sich auf Verlangen nicht ausweisen kann oder wer bereits gewählt hat.

Auszählung am Wahlabend

Um 18 Uhr endet die Wahlhandlung. Danach stellt der Wahlvorstand fest, wie viele Stimmen im Wahlbezirk auf die einzelnen Wahlkreisbewerber (Erststimme) und auf die Landeslisten der Parteien (Zweitstimme) entfallen (§ 37 BWahlG). Die Auszählung ist öffentlich: Während der Wahlhandlung und der Ermittlung des Ergebnisses hat jedermann Zutritt zum Wahlraum, soweit er den Ablauf nicht stört (§ 54 BWO). Das Ergebnis meldet der Wahlvorstand an die Gemeinde, die alle Wahlbezirke zusammenfasst und an die Kreiswahlleitung weitergibt. Über die Landeswahlleitung und die Bundeswahlleiterin entsteht daraus noch in der Wahlnacht das vorläufige Ergebnis. Das endgültige Ergebnis stellt der Bundeswahlausschuss fest (§ 42 BWahlG).

Urnenwahl und Briefwahl in Zahlen

Die Urnenwahl ist der Regelfall, verliert aber seit Jahrzehnten Anteile an die Briefwahl. Wir haben die Zahlen der letzten fünf Bundestagswahlen aus den amtlichen Endergebnissen zusammengestellt:

Bundestagswahl

Wählende insgesamt

Urnenwähler

Briefwähler

Briefwahlanteil

2009

44.005.575

34.584.169

9.421.406

21,4 %

2013

44.309.925

33.551.248

10.758.677

24,3 %

2017

46.976.341

33.545.873

13.430.468

28,6 %

2021 ¹

46.707.343

24.632.301

22.075.042

47,3 %

2025

49.928.653

31.430.857

18.497.796

37,0 %

Quelle: Bundeswahlleiterin, Ergebnisse früherer Bundestagswahlen, Anteil der Briefwählenden, Stand 06/2025; Urnenwähler = Wählende abzüglich Briefwähler. ¹ einschließlich der Wiederholungswahl in Teilen Berlins am 11. Februar 2024

2009 wählten noch knapp vier von fünf Wählern an der Urne. Bei der Bundestagswahl 2021, mitten in der Corona-Pandemie, war es nur noch gut die Hälfte: 24,6 Millionen Urnenwählern standen 22,1 Millionen Briefwähler gegenüber. 2025 kehrte sich der Trend erstmals seit 1990 um. 31,4 Millionen Menschen oder 63 Prozent gaben ihre Stimme im Wahlraum ab, der Briefwahlanteil fiel um gut zehn Punkte auf 37 Prozent.

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