Mithilfe einer Wahlbenachrichtigung werden in Deutschland alle wahlberechtigten Bürger offiziell über anstehende Wahlen informiert. Sie ist ein zentrales Element einer demokratischen Wahl und enthält wichtige Informationen zur Stimmabgabe, wie den Wahlort und das Datum.
Was ist eine Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung ist ein behördliches Schreiben, das allen Personen aus dem Wählerverzeichnis zugesandt wird. Es informiert über alle wichtigen Informationen rund um eine anstehende Wahl. Eine Wahlbenachrichtigung gibt es für sämtliche Wahlen, wie die Bundestagswahl, Kommunalwahlen, aber auch die Europawahl oder Bürgerentscheide.
Was steht in einer Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung dient der Information über alle wichtigen Daten rund um eine anstehende Wahl. Im Detail enthält eine Wahlbenachrichtigung folgende Angaben:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum der wahlberechtigten Person
- Wahltermin (Datum und Uhrzeit)
- Anschrift des Wahllokals
- Hinweise zur Barrierefreiheit des Wahllokals
- Angaben zur Wahlnummer und zum Wahlbezirk
- Hinweise zur BriefwahlAls Briefwahl wird eine besondere Form der Stimmabgabe bei einer Wahl bezeichnet, wobei die Stimme nicht im Wahllokal, sondern per Brief abgegeben wird. Die Briefwahl ist ein im Bundeswahlgesetz sowie in der Bundeswahlordnung festgelegtes Verfahren zur Stimmenabgabe. Es bietet die Möglichkeit, ortsunabhängig und flexibel an einer Wahl teilzunehmen. und deren Beantragung
Wer erhält eine Wahlbenachrichtigung?
Eine amtliche Wahlbenachrichtigung erhalten alle Personen, die:
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen),
- das Mindestalter für die jeweilige Wahl erreicht haben (z. B. 18 Jahre bei Bundestagswahlen),
- im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Das Wählerverzeichnis basiert auf den amtlichen Meldedaten. Nach einem Umzug sollten Sie somit rechtzeitig Ihre neue Meldeadresse beim Einwohnermeldeamt aktualisieren.
Wann wird die Wahlbenachrichtigung verschickt?
Die Wahlbenachrichtigung erhalten alle wahlberechtigten Bürger automatisch im Vorfeld einer Wahl. In der Regel wird die Benachrichtigung drei bis vier Wochen vor dem Wahltermin versandt. Je nach Bundesland kann dies jedoch etwas variieren. Haben Sie zwei Wochen vor der Wahl noch keine Benachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei dem zuständigen Wahlamt melden.
Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren, können Sie dennoch an der Wahl teilnehmen. Hierfür müssen Sie lediglich das Ihnen zugewiesene Wahllokal aufsuchen und sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen. Jedes Wahlbüro besitzt ein Wählerverzeichnis, welches alle berechtigten Bürger beinhaltet.
Kann ich mit der Wahlbenachrichtigung eine Briefwahl beantragen?
Neben der klassischen Stimmabgabe in einem Wahllokal gibt es in Deutschland auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Diese kann genutzt werden, wenn es einem am Wahltag nicht möglich ist, das Wahllokal aufzusuchen. Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Briefwahl im Vorfeld beantragt werden muss. Dies gelingt ganz einfach mithilfe der Wahlbenachrichtigung. Diese beinhaltet auf der Rückseite alle wichtigen Informationen, zur Beantragung der Briefwahl. In der Regel findet sich dort ein formloser AntragEin Antrag ist im parlamentarischen Verständnis ein Vorschlag, mit dem Ziel eine Maßnahme zu ergreifen, eine Entscheidung herbeizuführen oder auch eine Diskussion anzustoßen. Ein Antrag ist ein zentrales Mittel für die Arbeit im Parlament, das vor allem durch die Opposition genutzt wird. oder ein QR-Code zur Beantragung. Ebenfalls kann die Briefwahl persönlich oder gegebenenfalls auch digital beim Wahlamt beantragt werden.