Antrag

Ein Antrag ist im parlamentarischen Verständnis ein Vorschlag, mit dem Ziel eine Maßnahme zu ergreifen, eine Entscheidung herbeizuführen oder auch eine Diskussion anzustoßen. Ein Antrag ist ein zentrales Mittel für die Arbeit im Parlament, das vor allem durch die Opposition genutzt wird. 

Ein Antrag ist im parlamentarischen Verständnis ein Vorschlag, mit dem Ziel eine Maßnahme zu ergreifen, eine Entscheidung herbeizuführen oder auch eine Diskussion anzustoßen. Ein Antrag ist ein zentrales Mittel für die Arbeit im Parlament, das vor allem durch die Opposition genutzt wird. 

Bedeutung des Antrags 

Anträge sind eines der wichtigsten parlamentarischen Mittel in Parlamenten wie dem Bundestag oder auch Landtagen. Sie bieten Abgeordneten, Fraktionen oder Ausschüssen die Möglichkeit, politische Prozesse zu beeinflussen oder anzustoßen. Im Detail können Anträge genutzt werden, um Gesetzesinitiativen zu starten, bestehende Gesetze zu ändern, politische Positionen zu verdeutlichen oder eine Aufforderung an die Regierung zu stellen.

Arten von Anträgen im politischen Raum

Je nach Ziel und Kontext gibt es verschiedene Arten von Anträgen, welche in Parlamenten gestellt werden können:

Gesetzesantrag

Vorschlag zur Einführung oder Änderung eines Gesetzes, der meist durch Fraktionen oder Abgeordnete eingebracht wird.

Entschließungsantrag

Nicht bindender Antrag an die Regierung, um eine politische Haltung oder Empfehlung zum Ausdruck zu bringen.

Antrag zur Geschäftsordnung

Dient dem Ablauf der parlamentarischen Arbeit wie Sitzungsunterbrechungen und Änderungen der Tagesordnung.

Prüfauftrag

Richtet sich an Untersuchungsinstanzen oder Ausschüsse, wie den Bundesrechnungshof, und dient der Überprüfung bestimmter Vorgänge.

Kleiner und Großer Antrag

Der Kleine und der Große Antrag sind zentrale Mittel der Opposition und verlangen größtenteils schriftliche Auskünfte oder die Umsetzung politischer Maßnahmen.

Wer darf Anträge stellen und wie sehen diese aus?

Einen Antrag in einem Parlament, wie dem Deutschen Bundestag, können alle Mitglieder des Parlaments und somit jeder Abgeordnete und jede Fraktion stellen. Formal besteht ein Antrag in der Regel aus folgenden Bausteinen:

  • Überschrift / Titel: Prägnante Benennung des Anliegens.
  • Begründung: Erläuterung der Zielsetzung mit politischem und sachlichem Hintergrund.
  • Forderungsteil: Ausführliche Formulierung über das, was beschlossen oder umgesetzt werden soll.

Gesetzliche Grundlagen und Verfahren zur Antragsbehandlung

Das Verfahren zum Umgang mit Anträgen ist in der Geschäftsordnung eines Parlaments festgeschrieben. Darin wird geregelt, durch wen und in welcher Form Anträge in das Parlament eingebracht werden können. Ebenfalls beschrieben ist der Ablauf nach Einreichung eines Antrages. Ein erfolgreich eingereichter Antrag erhält in der Regel eine Drucksachennummer und wird anschließend in erster Lesung im Plenum beraten. Anschließend sind je nach Umfang weitere Lesungen, Beratungen oder Änderungsanträge möglich. Abschließend erfolgt eine Abstimmung über den Antrag, welcher angenommen, abgelehnt oder zur weiteren Bearbeitung verwiesen werden kann.