
Um die Diäten, Rentenansprüche und Versicherungen von Politikern ranken sich zahlreiche Mythen. In diesem Artikel möchten wir uns einem Vorurteil widmen – der Krankenversicherung von AbgeordnetenAbgeordnete sind Vertreter des Volkes in einem Parlament, die durch die Bevölkerung gewählt werden. Als Abgeordnete bezeichnet man sowohl die Mitglieder des Bundes- als auch des Landtages. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Wähler im Parlament zu vertreten. und Co. Wir verraten Ihnen in den folgenden Zeilen, welche Krankenversicherung Politiker erhalten und ob die Abgeordneten selbst für ihre Krankenversicherung aufkommen müssen.
Die Antwort
Bei der Krankenversicherung können sich Bundestagsabgeordnete zwischen zwei Modellen entscheiden:
Modell 1 (etwa 40 % der Abgeordneten):
Der Abgeordnete bleibt gesetzlich krankenversichert. In diesem Fall übernimmt der Bundestag die Hälfte der Krankenversicherung. Die zweite Hälfte wird dem Abgeordneten vom Gehalt abgezogen. Demnach ist diese Regelung identisch zu Angestellten in einem Unternehmen. Gesetzlich versicherte Abgeordnete werden somit gleichermaßen von Einschränkungen und Kürzungen der Krankenversicherung betroffen wie ein “normale” Arbeiter.
Modell 2 (etwa 60 % der Abgeordneten):
Der Abgeordnete schließt eine private Kranken- und Pflegeversicherung ab. Die Beiträge hierfür bezahlt er selbst. Da die Versicherung jedoch nicht alle Risiken deckt, werden Politiker zusätzlich über die Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben abgesichert. Entsprechend sind die Abgeordneten auch von Änderungen in diesem Bereich betroffen.
Mehr zu diesen Themenbereichen können Sie in folgenden Artikeln nachlesen:
Verdienst aufgeschlüsselt: Wie werden Politiker in Deutschland bezahlt?
Bundeskanzler, Minister, Abgeordnete und Co.: Zahlen Politiker Steuern?
Zahlen Politiker in die Rentenkasse ein?
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