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Kanzler, Abgeordnete, Minister und Co.: Zahlen Politiker für ihre Krankenversicherung?

Um die Diäten, Rentenansprüche und Versicherungen von Politikern ranken sich zahlreiche Mythen. Einem Vorurteil möchten wir uns diesem Artikel widmen – der Krankenversicherung von Abgeordneten und Co. Wir verraten Ihnen in den folgenden Zeilen, welche Krankenversicherung Politiker erhalten und ob die Abgeordneten selbst für diese aufkommen müssen.

Die Antwort

Bei der Krankenversicherung können sich Bundestagsabgeordnete zwischen zwei Modellen entscheiden:

Modell 1 (~ 40 % der Abgeordneten):

Der Abgeordnete bleibt gesetzlich krankenversichert. In dem Fall übernimmt der Bundestag die Hälfte der Krankenversicherung. Die zweite Hälfte wird dem Abgeordneten vom Gehalt abgezogen. Demnach ist diese Regelung identisch zu Angestellten in einem Unternehmen. Gesetzlich versicherte Abgeordnete werden somit gleichermaßen von Einschränkungen und Kürzungen der Krankenversicherung betroffen wie der “normale” Arbeiter.

Modell 2 (~ 60 % der Abgeordneten):

Der Abgeordnete schließt eine private Kranken- und Pflegeversicherung ab. Die Beiträge hierfür bezahlt er selbst. Da die Versicherung jedoch nicht alle Risiken deckt, werden die Politiker zusätzlich über die Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben abgesichert. Entsprechend sind die Abgeordneten auch von Änderungen in diesem Bereich betroffen.

Mehr zu diesen Themenbereichen können Sie in folgenden Artikeln nachlesen:

Verdienst aufgeschlüsselt: Wie werden Politiker in Deutschland bezahlt?

Bundeskanzler, Minister, Abgeordnete und Co.: Zahlen Politiker Steuern?

Zahlen Politiker in die Rentenkasse ein?

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