
Als Parlamentsarmee wird die Bundeswehr bezeichnet, weil nicht die Bundesregierung allein, sondern der Bundestag über ihre bewaffneten Einsätze im Ausland entscheidet. Ohne seine Zustimmung darf die Bundesregierung keine Soldaten in einen solchen Einsatz schicken.
Im Grundgesetz steht der Begriff nicht. Er geht auf das Bundesverfassungsgericht zurück, das die Bundeswehr 1994 als „Parlamentsheer“ bezeichnete.
Woher kommt der Grundsatz?
Am 12. Juli 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht über die Beteiligung deutscher Soldaten an Einsätzen in Somalia, in der Adria und über Bosnien-Herzegowina. Bis dahin war umstritten, ob die Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebiets überhaupt eingesetzt werden darf. Das Gericht erklärte solche Einsätze im Rahmen der Vereinten Nationen und der NATO für zulässig. Die Bundesregierung muss aber für jeden Einsatz bewaffneter Streitkräfte die Zustimmung des Bundestages einholen, und zwar grundsätzlich vorher. In einem späteren Urteil fasste das Gericht den Grundsatz so zusammen:
„Die auf die Streitkräfte bezogenen Regelungen des Grundgesetzes sind darauf angelegt, die Bundeswehr nicht als Machtpotential allein der Exekutive zu überlassen, sondern sie als ‚Parlamentsheer‘ in die demokratisch rechtsstaatliche Verfassungsordnung einzufügen.“
Zehn Tage nach dem Urteil, am 22. Juli 1994, stimmte der Bundestag zum ersten Mal über einen bewaffneten Auslandseinsatz ab. Seit 2005 regelt das Parlamentsbeteiligungsgesetz (ParlBG) das Verfahren.
Wie entscheidet der Bundestag über Einsätze?
Die Bundesregierung beantragt die Zustimmung rechtzeitig vor Beginn des Einsatzes. Der AntragEin Antrag ist im parlamentarischen Verständnis ein Vorschlag, mit dem Ziel eine Maßnahme zu ergreifen, eine Entscheidung herbeizuführen oder auch eine Diskussion anzustoßen. Ein Antrag ist ein zentrales Mittel für die Arbeit im Parlament, das vor allem durch die Opposition genutzt wird. nennt unter anderem den Auftrag, das Einsatzgebiet, die Höchstzahl der Soldaten, die geplante Dauer und die Kosten (§ 3 ParlBG). Der Bundestag kann dem Antrag nur zustimmen oder ihn ablehnen, ändern kann er ihn nicht. Für die Zustimmung genügt die einfache Mehrheit, also mehr Ja- als Nein-Stimmen. Der Beschluss wird Mandat genannt. Drei Sonderregeln ergänzen das Verfahren:
- Vereinfachtes Verfahren: Bei Einsätzen von geringer Intensität und Tragweite gilt die Zustimmung als erteilt, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen eine FraktionEine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten innerhalb eines Parlaments, die derselben Partei oder politisch nahestehenden Parteien angehören. Sie ermöglichen eine koordinierte parlamentarische Arbeit und bündeln politische Positionen, um den Einfluss im parlamentarischen Prozess zu stärken. oder fünf Prozent der AbgeordnetenAbgeordnete sind Vertreter des Volkes in einem Parlament, die durch die Bevölkerung gewählt werden. Als Abgeordnete bezeichnet man sowohl die Mitglieder des Bundes- als auch des Landtages. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Wähler im Parlament zu vertreten. eine Befassung des Bundestages verlangen (§ 4 ParlBG).
- Gefahr im Verzug: Duldet ein Einsatz keinen Aufschub, wird die Zustimmung nachträglich eingeholt. Lehnt der Bundestag ab, ist der Einsatz zu beenden (§ 5 ParlBG).
- Rückholrecht: Der Bundestag kann seine Zustimmung zu einem Einsatz widerrufen (§ 8 ParlBG).
Im Juni 2026 liefen neun Einsätze mit einem Mandat des Bundestages. Jedes Mandat legt eine Höchstzahl an Soldaten fest. Zusammen erlaubten die neun MandateEin Mandat ist ein Vertretungsauftrag. Im politischen Sinne beschreibt der Begriff in einer repräsentativen Demokratie den Vertretungsauftrag eines Angeordneten im Parlament, den er durch die wählende Bevölkerung erhält. Er bekommt den Auftrag, die Interessen der Wähler zu vertreten. bis zu 2.854 Soldaten:
Einsatz | Einsatzgebiet | Höchstzahl Soldaten | Mandat läuft bis |
EUNAVFOR Aspides | Rotes Meer | 700 | 31.10.2026 |
Sea Guardian | Mittelmeer | 550 | 30.11.2026 |
Counter Daesh/Capacity Building Iraq und NATO Mission Iraq | Irak und Jordanien | 500 | 31.01.2027 |
KFOR | Kosovo | 400 | unbefristet |
UNIFIL | Libanon | 300 | 30.06.2027 |
EUNAVFOR MED Irini | Mittelmeer | 300 | 30.11.2026 |
EUFOR Althea | Bosnien und Herzegowina | 50 | 30.06.2027 |
UNMISS | Südsudan | 50 | 31.10.2026 |
MINURSO | Westsahara | 4 | unbefristet |
Summe | 2.854 |
Quelle: Deutscher Bundestag, Stand 06/2026
Tatsächlich im Einsatz waren nach Angaben des Bundestages etwa 2.000 Soldaten. Die Mandate gelten in aller Regel für ein Jahr. Soll ein Einsatz länger dauern, muss der Bundestag erneut zustimmen.
Welche Kontrollrechte hat der Bundestag außerdem?
Die Zustimmung zu Auslandseinsätzen ist nicht das einzige Mittel, mit dem das Parlament die Bundeswehr kontrolliert. Vier weitere Rechte stehen im Grundgesetz:

Haushalt
Die zahlenmäßige Stärke der Streitkräfte und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben (Art. 87a GG). Über Größe und Ausstattung der Bundeswehr entscheidet damit der Bundestag, wenn er den Haushalt beschließt.

Verteidigungsausschuss
Der Verteidigungsausschuss hat als einziger Ausschuss von sich aus die Rechte eines Untersuchungsausschusses. Verlangt es ein Viertel seiner Mitglieder, muss er eine Angelegenheit untersuchen (Art. 45a GG).

Wehrbeauftragter
Der Wehrbeauftragte des Bundestages schützt die Grundrechte der Soldaten und unterstützt das Parlament als Hilfsorgan bei der Kontrolle der Bundeswehr (Art. 45b GG).

Verteidigungsfall
Ob das Bundesgebiet angegriffen wird oder ein Angriff unmittelbar droht, stellt der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit und mit Zustimmung des Bundesrates fest (Art. 115a GG). Nur wenn der Bundestag nicht rechtzeitig zusammentreten kann, entscheidet an seiner Stelle der Gemeinsame Ausschuss, ein NotparlamentDer Gemeinsame Ausschuss ist ein Gremium aus Abgeordneten des Bundestages und Mitgliedern des Bundesrates. Im Verteidigungsfall nimmt er die Rechte beider Organe wahr, wenn der Bundestag nicht rechtzeitig zusammentreten kann oder nicht beschlussfähig ist. Er wird deshalb auch als Notparlament bezeichnet. aus Mitgliedern von Bundestag und BundesratDer Bundesrat ist eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und dient als Vertretung der Bundesländer auf Bundesebene. Er wirkt an der Gesetzgebung mit und ist das föderale Gegengewicht zum Bundestag im parlamentarischen System. Laut Art. 50 GG wirken die Länder über den Bundesrat bei der Gesetzgebung, der Bundesverwaltung und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit..

Newsletter
Keine Stellenangebote mehr verpassen mit unserem Newsletter.
Alle 14 Tage. Jederzeit kündbar. Keine Werbung.
