Bürgerrat

Ein Bürgerrat ist ein Gremium aus zufällig ausgelosten Bürgern, das über eine politische Frage berät und Empfehlungen an Parlament oder Regierung abgibt. Die Teilnehmer sollen in ihrer Zusammensetzung die Bevölkerung abbilden.

Ein Bürgerrat ist ein Gremium aus zufällig ausgelosten Bürgern, das über eine politische Frage berät und Empfehlungen an Parlament oder Regierung abgibt. Die Teilnehmer sollen in ihrer Zusammensetzung die Bevölkerung abbilden.

Verbindlich sind die Empfehlungen eines Bürgerrates nicht. Was davon umgesetzt wird, entscheiden die gewählten Abgeordneten.

Wie wird ein Bürgerrat zusammengesetzt?

Die Mitglieder eines Bürgerrates werden nicht gewählt, sondern in mehreren Stufen ausgelost. Wie das abläuft, zeigt der erste Bürgerrat des Bundestages aus dem Jahr 2023 (Bürgergutachten):

  • Zunächst wurden Gemeinden aus allen Bundesländern ausgelost.
  • Aus den Melderegistern dieser Gemeinden, also den Einwohnerverzeichnissen, wurden 19.327 Personen ab 16 Jahren zufällig ausgewählt und angeschrieben.
  • 2.220 Angeschriebene meldeten ihr Interesse an.
  • Ein Computerprogramm stellte daraus 1.000 mögliche Bürgerräte mit je 160 Mitgliedern zusammen, von denen einer ausgelost wurde.

Bei der Zusammenstellung wurde auf Alter, Geschlecht, regionale Herkunft, Gemeindegröße und Bildungshintergrund geachtet, damit der Bürgerrat der Bevölkerung möglichst ähnlich ist. Die 160 Mitglieder berieten an drei Wochenenden und in sechs Online-Sitzungen, hörten Sachverständige an und stimmten am Ende über ihre Empfehlungen ab. Den Abschlussbericht mit diesen Empfehlungen nennt man Bürgergutachten.

Welche Bürgerräte gab es auf Bundesebene?

Die ersten bundesweiten Bürgerräte organisierten Vereine und Stiftungen, ohne Auftrag des Parlaments. Am 10. Mai 2023 setzte der Bundestag erstmals selbst einen Bürgerrat ein (Drucksache 20/6709). Er trug den Titel „Ernährung im Wandel“ und übergab am 20. Februar 2024 sein Bürgergutachten mit neun Empfehlungen, darunter ein kostenfreies Mittagessen für alle Kinder.

Bürgerrat

Jahr

Auftraggeber oder Träger

Teilnehmer

Empfehlungen

2019

Mehr Demokratie e. V., Schöpflin Stiftung

160

22

2021

Mehr Demokratie e. V., Es geht LOS (Thema vom Ältestenrat des Bundestages)

154

32

2021

BürgerBegehren Klimaschutz e. V.

160

84

2023/2024

Deutscher Bundestag

160

9

Quelle: Bürgergutachten und Angaben der Träger, Stand 10/2026

Einen weiteren eigenen Bürgerrat hat der Bundestag seitdem nicht eingesetzt (Stand 10/2026). Im Koalitionsvertrag von 2025 haben CDU, CSU und SPD vereinbart, „dialogische Beteiligungsformate wie zivilgesellschaftliche Bürgerräte des Deutschen Bundestages“ fortzusetzen. Mit ausgelosten Bürgern arbeitet inzwischen auch die Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie: Für den Herbst 2026 hat sie regionale Dialogforen in vier Regionen Deutschlands angekündigt, das erste am 10. Oktober 2026 in Wolfsburg.

Wie verbindlich sind die Empfehlungen?

Ein Gesetz über Bürgerräte gibt es nicht. Der Bürgerrat des Bundestages beruhte auf einem einfachen Beschluss des Parlaments. Seine Empfehlungen fließen in die parlamentarischen Beratungen ein, binden die Abgeordneten aber nicht. Diese sind nach Art. 38 GG an Aufträge und Weisungen nicht gebunden (freies Mandat).

Darin liegt der Unterschied zu zwei verwandten Formen:

  • Bei einem Referendum stimmen alle Wahlberechtigten ab und entscheiden selbst. Ein Bürgerrat berät nur.
  • Eine Enquete-Kommission besteht aus Abgeordneten und Sachverständigen, ein Bürgerrat aus gelosten Bürgern ohne politisches Amt.

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