
Abgeordnete sind Vertreter des Volkes in einem Parlament, die durch die Bevölkerung gewählt werden. Als Abgeordnete bezeichnet man sowohl die Mitglieder des Bundes- als auch des Landtages. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Wähler im Parlament zu vertreten.
Was ist ein Abgeordneter?
Ein Bundestags- oder Landtagsabgeordneter ist ein Mitglied des Bundestages (MdB) oder eines Landtages (MdL). Dadurch ist er Teil eines Parlaments, dem gesetzgebenden Organ der Bundesrepublik Deutschland.
Ein Abgeordneter wird stets “in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt”. Sie üben ihr MandatEin Mandat ist ein Vertretungsauftrag. Im politischen Sinne beschreibt der Begriff in einer repräsentativen Demokratie den Vertretungsauftrag eines Angeordneten im Parlament, den er durch die wählende Bevölkerung erhält. Er bekommt den Auftrag, die Interessen der Wähler zu vertreten. für eine festgelegte LegislaturperiodeEin Parlament wird in demokratischen Staaten für einen bestimmten Zeitraum gewählt. Diesen Zeitraum nennt man eine Legislaturperiode. Landtage in Deutschland werden beispielsweise für eine Periode von fünf Jahren gewählt und der Deutsche Bundestag für vier Jahre. aus, die in der Regel vier oder fünf Jahre beträgt. Während seiner AmtszeitDie Amtszeit bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Person ein öffentliches oder politisches Amt innehat. Die Amtszeit beginnt mit der offiziellen Amtsübernahme und endet mit dem Ablauf der festgelegten Dauer oder durch vorzeitigen Rücktritt, Abwahl bzw. Amtsenthebung. vertritt er die Interessen seiner Wähler. An Weisungen und Aufträge ist er dabei nicht gebunden.
Rechte von Abgeordneten
Damit Abgeordnete ihre parlamentarischen Aufgaben unabhängig und frei durchführen können, genießen sie eine Reihe von Rechten:
Freies MandatDas freie Mandat ist ein Grundprinzip der repräsentativen Demokratie. Es bedeutet, dass die Abgeordneten nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden sind, insbesondere nicht an Aufträge ihrer Wähler, der eigenen Partei oder ihrer Fraktion.
Ein Abgeordneter ist gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes dem gesamten Volk verpflichtet und nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden. Er entscheidet nach seinem eigenen Gewissen und nicht nach Parteivorgaben.
Immunität und IndemnitätIndemnität bedeutet, dass Abgeordnete für Äußerungen, die sie im Parlament, in der Fraktion oder in Ausschüssen tätigen, weder dienstlich noch gerichtlich verfolgt oder anderweitig zur Verantwortung gezogen werden dürfen.
Immunität beschreibt den Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung während der Amtszeit. Indemnität schützt zudem vor dienstlicher oder gerichtlicher Verantwortung für parlamentarische Abstimmungen und politischen Meinungsäußerungen. Während die Immunität durch den Bundes- oder Landtag aufgehoben werden kann, ist dies bei der Indemnität nicht der Fall.
Zeugnisverweigerungsrecht
Abgeordnete dürfen über Informationen, die ihnen in ihrer Funktion anvertraut wurden, auch vor Gericht schweigen.
Rederecht und Informationsrechte
Abgeordnete besitzen das Recht, an Plenarsitzungen und Ausschusssitzungen teilzunehmen. Zudem dürfen sie AnträgeEin Antrag ist im parlamentarischen Verständnis ein Vorschlag, mit dem Ziel eine Maßnahme zu ergreifen, eine Entscheidung herbeizuführen oder auch eine Diskussion anzustoßen. Ein Antrag ist ein zentrales Mittel für die Arbeit im Parlament, das vor allem durch die Opposition genutzt wird. und Fragen im Parlament stellen sowie an Abstimmungen teilnehmen.
Pflichten von Abgeordneten
Neben ihren Rechten besitzen Abgeordnete auch Pflichten, welche ihre Arbeit und das Ansehen des Parlaments betreffen:
Anwesenheitspflicht
Ein Abgeordneter ist verpflichtet, an Sitzungen des Parlaments und den zuständigen AusschüssenEin Ausschuss ist eine Arbeitsgruppe für die Beratung von Fachthemen, die nicht vom gesamten Parlament bearbeitet werden können. Bei den Mitgliedern der Ausschüsse handelt es sich um Abgeordnete des jeweiligen Parlaments, z. B. des Bundestags. Innerhalb der Ausschüsse werden Gesetze für die Einbringung ins Plenum vorbereitet, aber auch Kompromisse zwischen den unterschiedlichen Meinungen der Parteien verhandelt.... teilzunehmen. Fehlzeiten sind dabei immer zu entschuldigen.
Wahrung der parlamentarischen Ordnung
Abgeordnete sind zur Einhaltung der GeschäftsordnungDie Geschäftsordnung ist ein zentrales Instrument für die Organisation politischer Gremien und Institutionen. Sie regelt verbindlich, wie Sitzungen ablaufen, welche Rechte und Pflichten Mitglieder haben und welche Verfahrensregeln gelten. Geschäftsordnungen gibt es sowohl im Bundestag, in Landtagen, in Gemeinderäten als auch in Ausschüssen. Sie bildet das Fundament für eine demokratisch geordnete Entscheidungsfindung. des Parlaments und einem respektvollen Verhalten verpflichtet. Andernfalls drohen einem Abgeordneten Sanktionen durch das Parlament.
Offenlegung von Nebentätigkeiten
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, müssen Abgeordnete ihre Nebentätigkeiten und Einkünfte offenlegen.
Verhaltensregeln
Um die Unabhängigkeit eines Abgeordneten sicherzustellen, dürfen diese keine Zuwendungen annehmen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.
Aufgaben von Abgeordneten
Ein Abgeordneter nimmt einen Platz in einem Parlament ein und ist somit direkt mit der Gesetzgebung vertraut. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Gesetze anzupassen oder neue Gesetze zu verabschieden. Weiterhin nimmt ein Abgeordneter eine Kontrollfunktion ein und kontrolliert die Regierung bei der Arbeit. Im Detail ist ein Abgeordneter mit folgenden Aufgabengebieten vertraut:
Gesetzgebung
Abgeordnete beraten und beschließen Gesetze und nehmen Änderungen an bestehenden vor.
Kontrolle der Regierung
Mithilfe von parlamentarischen Mitteln wie Anfragen können Abgeordnete die Arbeit der Regierung überwachen.
Vertretung der Bürger
Abgeordnete sind die direkten Interessenvertreter der Bürger. Sie vertreten die Wähler aus ihrem Wahlkreis und nehmen an öffentlichen Veranstaltungen teil.
Arbeit in Ausschüssen
In Ausschüssen prüfen Abgeordnete spezielle Themen und bereiten anschließend Gesetze vor. Ausschüsse gibt es für verschiedene Bereiche wie Bildung, Gesundheit oder Finanzen.
Erfahren Sie hier alles Weitere rund um den Bundestagsabgeordneten: Abgeordnete des Bundestags: Voraussetzungen. Aufgaben. Bezahlung. Gehalt nach Ausscheiden.
Wie wird man Abgeordneter?
Um Mitglied des Bundes- oder eines Landtages zu werden, muss man deutscher Staatsbürger sein und ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.
Erfüllt man diese Voraussetzungen, kann man sich zur Wahl um ein Mandat aufstellen. Um anschließend in das Parlament einzuziehen, muss man bei der Wahl ein Mandat gewinnen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten, die wir am Beispiel der Bundestagswahl vorstellen:
- Gewinnt ein Kandidat in einem der 299 WahlkreiseEin Wahlkreis ist ein geografisch abgegrenztes Gebiet, in dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme bei einer Wahl für einen Kandidaten abgegeben. In Deutschland ist der Wahlkreis vor allem bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen relevant. Jeder Wahlkreis entsendet bei einer Wahl eine oder mehrere Personen in das Parlament. Dadurch wird die regionale Vielfalt gesichert und der Wahlkreis im Parlament und... Deutschlands die Erststimme, zieht er als Abgeordneter in den Bundestag ein.
- Auch über den Listenplatz besteht die Möglichkeit durch die Zweitstimme, als Abgeordneter ins Parlament gewählt zu werden. Hierfür muss eine Partei mindestens 5 % der Stimmen erreichen. Hat eine Partei mehr Sitze im Bundestag durch die Zweitstimme als DirektmandateBei Wahlen in Deutschland werden auf dem Wahlzettel eine Erst- und eine Zweitstimme abgegeben. Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten im Wahlkreis. Mit der Zweitstimme werden die Parteien gewählt. Ein Direktmandat bezeichnet ein Mandat im Parlament, das ein Direktkandidat erhält, da er in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommen hat. aus der Erststimme, werden diese von Listenkandidaten aufgefüllt. Je weiter oben ein Kandidat auf der Liste steht, desto bessere Chancen hat er, ins Parlament einzuziehen.
Nach dem Einzug in ein Parlament ist ein Abgeordneter für die jeweilige Legislaturperiode gewählt. Auf Bundesebene beträgt die Dauer 4 und auf Landesebene 5 Jahre. Verkürzt werden kann dies nur, wenn sich das jeweilige Parlament auflöst.
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Was verdient ein Abgeordneter?
Anders als ein Angestellter bekommen Abgeordnete für ihre parlamentarische Tätigkeit kein Gehalt, sondern sogenannte Diäten. Durch die Zahlung von Diäten soll die Unabhängigkeit der Abgeordneten gesichert und eine angemessene Vergütung gewährleistet werden. Im Vergleich zu einem „normalen Gehalt“ gibt es bei Abgeordneten einige Besonderheiten:
Höhe der Diäten
Die Höhe der Diäten bei Mitgliedern des Bundestages (MdB) beträgt seit dem 01. Juli 2024 11.227,20 € monatlich. Hieraus ergibt sich ein Bruttogehalt von 134.726,40 € pro Jahr. Abgeordnete in Landtagen erhalten geringere Gehälter, welche je nach Bundesland variieren.
Kostenpauschale
Neben den Diäten steht einem Abgeordneten auch eine Kostenpauschale für die Ausübung seiner parlamentarischen Arbeit zu. Auf Bundesebene ist dies eine steuerfreie Aufwandspauschale von 5.051,54 € pro Monat, eine Pauschale für Büroausstattung von jährlich 12.000 € sowie bis zu 25.874 € für eigene Mitarbeiter. Auch hier variieren die Beträge bei Mitgliedern des Landtages je nach Bundesland.
Altersversorgung
Mit ihrer parlamentarischen Arbeit verdienen sich Abgeordnete einen Anspruch auf eine Pension. Auf Bundesebene liegt der Anspruch bei 2,5 Prozent der Diät pro Jahr der Zugehörigkeit zum Bundestag. Bei der aktuellen Diät ergibt sich pro Jahr ein Pensionsanspruch in Höhe von 280,68 € monatlich.
Weitere Informationen zu den Bezahlungen von Bundeskanzler, Abgeordneten, Ministern und weiteren Politikern erhalten Sie hier: Verdienst aufgeschlüsselt: Wie werden Politiker in Deutschland bezahlt?
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