Abgeordneter

Abgeordnete sind Vertreter des Volkes in einem Parlament, die durch die Bevölkerung gewählt werden. Als Abgeordnete bezeichnet man sowohl die Mitglieder des Bundes- als auch des Landtages. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Wähler im Parlament zu vertreten. 

Abgeordnete sind Vertreter des Volkes in einem Parlament, die durch die Bevölkerung gewählt werden. Als Abgeordnete bezeichnet man sowohl die Mitglieder des Bundes- als auch des Landtages. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Wähler im Parlament zu vertreten. 

Was ist ein Abgeordneter?

Ein Bundestags- oder Landtagsabgeordneter ist ein Mitglied des Bundestages (MdB) oder eines Landtages (MdL). Dadurch ist er Teil eines Parlaments, dem gesetzgebenden Organ der Bundesrepublik Deutschland.

Ein Abgeordneter wird stets “in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt”. Sie üben ihr Mandat für eine festgelegte Legislaturperiode aus, die in der Regel vier oder fünf Jahre beträgt. Während seiner Amtszeit vertritt er die Interessen seiner Wähler. An Weisungen und Aufträge ist er dabei nicht gebunden.

Rechte von Abgeordneten

Damit Abgeordnete ihre parlamentarischen Aufgaben unabhängig und frei durchführen können, genießen sie eine Reihe von Rechten:

Freies Mandat

 Ein Abgeordneter ist gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes dem gesamten Volk verpflichtet und nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden. Er entscheidet nach seinem eigenen Gewissen und nicht nach Parteivorgaben.

Immunität und Indemnität

Immunität beschreibt den Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung während der Amtszeit. Indemnität schützt zudem vor dienstlicher oder gerichtlicher Verantwortung für parlamentarische Abstimmungen und politischen Meinungsäußerungen. Während die Immunität durch den Bundes- oder Landtag aufgehoben werden kann, ist dies bei der Indemnität nicht der Fall.

Zeugnisverweigerungsrecht

Abgeordnete dürfen über Informationen, die ihnen in ihrer Funktion anvertraut wurden, auch vor Gericht schweigen.

Rederecht und Informationsrechte

Abgeordnete besitzen das Recht, an Plenarsitzungen und Ausschusssitzungen teilzunehmen. Zudem dürfen sie Anträge und Fragen im Parlament stellen sowie an Abstimmungen teilnehmen.

Pflichten von Abgeordneten

Neben ihren Rechten besitzen Abgeordnete auch Pflichten, welche ihre Arbeit und das Ansehen des Parlaments betreffen:

Anwesenheitspflicht

Ein Abgeordneter ist verpflichtet, an Sitzungen des Parlaments und den zuständigen Ausschüssen teilzunehmen. Fehlzeiten sind dabei immer zu entschuldigen.

Wahrung der parlamentarischen Ordnung

Abgeordnete sind zur Einhaltung der Geschäftsordnung des Parlaments und einem respektvollen Verhalten verpflichtet. Andernfalls drohen einem Abgeordneten Sanktionen durch das Parlament.

Offenlegung von Nebentätigkeiten

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, müssen Abgeordnete ihre Nebentätigkeiten und Einkünfte offenlegen.

Verhaltensregeln

Um die Unabhängigkeit eines Abgeordneten sicherzustellen, dürfen diese keine Zuwendungen annehmen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Aufgaben von Abgeordneten

Ein Abgeordneter nimmt einen Platz in einem Parlament ein und ist somit direkt mit der Gesetzgebung vertraut. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Gesetze anzupassen oder neue Gesetze zu verabschieden. Weiterhin nimmt ein Abgeordneter eine Kontrollfunktion ein und kontrolliert die Regierung bei der Arbeit. Im Detail ist ein Abgeordneter mit folgenden Aufgabengebieten vertraut:

Gesetzgebung

Abgeordnete beraten und beschließen Gesetze und nehmen Änderungen an bestehenden vor.

Kontrolle der Regierung

Mithilfe von parlamentarischen Mitteln wie Anfragen können Abgeordnete die Arbeit der Regierung überwachen.

Vertretung der Bürger

Abgeordnete sind die direkten Interessenvertreter der Bürger. Sie vertreten die Wähler aus ihrem Wahlkreis und nehmen an öffentlichen Veranstaltungen teil.

Arbeit in Ausschüssen

In Ausschüssen prüfen Abgeordnete spezielle Themen und bereiten anschließend Gesetze vor. Ausschüsse gibt es für verschiedene Bereiche wie Bildung, Gesundheit oder Finanzen.

Erfahren Sie hier alles Weitere rund um den Bundestagsabgeordneten: Abgeordnete des Bundestags: Voraussetzungen. Aufgaben. Bezahlung. Gehalt nach Ausscheiden.

Wie wird man Abgeordneter?

Um Mitglied des Bundes- oder eines Landtages zu werden, muss man deutscher Staatsbürger sein und ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben. 

Erfüllt man diese Voraussetzungen, kann man sich zur Wahl um ein Mandat aufstellen. Um anschließend in das Parlament einzuziehen, muss man bei der Wahl ein Mandat gewinnen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten, die wir am Beispiel der Bundestagswahl vorstellen:

  1. Gewinnt ein Kandidat in einem der 299 Wahlkreise Deutschlands die Erststimme, zieht er als Abgeordneter in den Bundestag ein. 
  2. Auch über den Listenplatz besteht die Möglichkeit durch die Zweitstimme, als Abgeordneter ins Parlament gewählt zu werden. Hierfür muss eine Partei mindestens 5 % der Stimmen erreichen. Hat eine Partei mehr Sitze im Bundestag durch die Zweitstimme als Direktmandate aus der Erststimme, werden diese von Listenkandidaten aufgefüllt. Je weiter oben ein Kandidat auf der Liste steht, desto bessere Chancen hat er, ins Parlament einzuziehen.

Nach dem Einzug in ein Parlament ist ein Abgeordneter für die jeweilige Legislaturperiode gewählt. Auf Bundesebene beträgt die Dauer 4 und auf Landesebene 5 Jahre. Verkürzt werden kann dies nur, wenn sich das jeweilige Parlament auflöst.

Interesse an einer Karriere in der Politik? Lesen Sie mehr dazu hier: Politiker werden: So gelingt der Einstieg in die Politik. Anforderungen. Aufgaben. Gehalt.

Was verdient ein Abgeordneter?

Anders als ein Angestellter bekommen Abgeordnete für ihre parlamentarische Tätigkeit kein Gehalt, sondern sogenannte Diäten. Durch die Zahlung von Diäten soll die Unabhängigkeit der Abgeordneten gesichert und eine angemessene Vergütung gewährleistet werden. Im Vergleich zu einem „normalen Gehalt“ gibt es bei Abgeordneten einige Besonderheiten:

Höhe der Diäten

Die Höhe der Diäten bei Mitgliedern des Bundestages (MdB) beträgt seit dem 01. Juli 2024 11.227,20 € monatlich. Hieraus ergibt sich ein Bruttogehalt von 134.726,40 € pro Jahr. Abgeordnete in Landtagen erhalten geringere Gehälter, welche je nach Bundesland variieren.

Kostenpauschale

Neben den Diäten steht einem Abgeordneten auch eine Kostenpauschale für die Ausübung seiner parlamentarischen Arbeit zu. Auf Bundesebene ist dies eine steuerfreie Aufwandspauschale von 5.051,54 € pro Monat, eine Pauschale für Büroausstattung von jährlich 12.000 € sowie bis zu 25.874 € für eigene Mitarbeiter. Auch hier variieren die Beträge bei Mitgliedern des Landtages je nach Bundesland.

Altersversorgung

Mit ihrer parlamentarischen Arbeit verdienen sich Abgeordnete einen Anspruch auf eine Pension. Auf Bundesebene liegt der Anspruch bei 2,5 Prozent der Diät pro Jahr der Zugehörigkeit zum Bundestag. Bei der aktuellen Diät ergibt sich pro Jahr ein Pensionsanspruch in Höhe von 280,68 € monatlich.

Weitere Informationen zu den Bezahlungen von Bundeskanzler, Abgeordneten, Ministern und weiteren Politikern erhalten Sie hier: Verdienst aufgeschlüsselt: Wie werden Politiker in Deutschland bezahlt?

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