Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Politiker keine oder nur sehr wenige Abgaben auf ihre Bezüge haben. Besonders häufig wird dabei kritisiert, dass Politiker keine Steuern zahlen müssen. Doch stimmt das? Wir haben das Thema intensiv recherchiert. Im folgenden Artikel verraten wir Ihnen, welche Bezüge der Bundeskanzler, Abgeordnete, Minister und Co. versteuern müssen und welche Gelder steuerfrei ausgezahlt werden. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie hoch die Bezüge von Politikern in unterschiedlichen Positionen ausfallen.
Übersicht
Politiker im Hauptamt erhalten für Ihre Tätigkeit Amtsgehälter und/oder Abgeordnetenentschädigungen, auch als Diäten bezeichnet. Bei diesen handelt es sich um Bruttobezüge. Entsprechend müssen auch Politiker auf ihre Gehälter Steuern zahlen.
Eine Ausnahme können ehrenamtliche Politiker sein. Das sind etwa Stadträte oder Bürgermeister in kleineren Gemeinden. Sie erhalten keine Diäten, sondern eine Aufwandsentschädigung, die häufig nur wenige hundert Euro pro Monat beträgt. Je nach Gemeinde gibt es hier jedoch Freigrenzen von 100 € bis 300 € im Monat. Liegt die Entschädigung unter der Grenze, sind die steuerfrei.
Doch auch hauptamtliche Politiker erhalten neben ihrem Grundgehalt steuerfreie Bezüge. So bekommen der Bundeskanzler und die Bundesminister eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung sowie Kostenpauschale. Die liegt bei monatlich 1.022,58 € + 3.788,66 (Bundeskanzler) bzw. 306,76 € + 3.788,66 (Bundesminister). Bundestagsabgeordnete hingegen erhalten monatlich eine steuerfreie Aufwandspauschale von 5.051,54 € sowie 12.000 € pro Jahr für Büroausstattung.
Zu versteuernde Einkommen von Politikern
- Amtsgehälter und Abgeordnetenentschädigungen (Diäten)
- Aufwandsentschädigung Ehrenamt (oberhalb der Freigrenzen)
Steuerfreie Bezüge von Politikern
- Dienstaufwandsentschädigung
- Aufwandspauschale
- Sachkonto Büroausstattung
Diäten sind zu versteuern
Die Gehälter von Politikern werden als Diäten bezeichnet. Dabei handelt es sich um Bruttogehälter. Diese müssen genauso besteuert werden wie Gehälter in der freien Wirtschaft. Das gilt sowohl für kommunale Politiker im Hauptamt (z. B. Bürgermeister) als auch für Abgeordneten des Bundestags bzw. der Landtage, für den Bundeskanzler, Ministerpräsident und Bundesminister. Sie alle zahlen eine Einkommensteuer auf ihre Diäten.
Eine Besonderheit sind ehrenamtliche Politiker. Das sind häufig Bürgermeister sowie Stadträte in kleineren Gemeinden. Sie erhalten keine Gehälter, sondern eine Aufwandsentschädigung. Diese ist bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei. Je nach Größe der Gemeinde liegt die Freigrenze bei 100 € bis 300 € im Monat. Kommunalpolitiker führen ihr Amt jedoch ohnehin in den seltensten Fällen mit der Absicht von finanziellen Vorteilen aus, sondern lassen ihre Aufwandsentschädigung häufig vollständig der eigenen Partei zukommen.
Steuerfreie Bezüge
Hauptamtliche Politik erhalten häufig nicht nur ihre Diäten, sondern auch diverse Aufwandspauschalen und Zuschüsse. Die wohl prominentesten Beispiele hierfür sind Bundestagsabgeordnete, der Bundeskanzler und die Bundesminister. Sie erhalten monatlich Aufwandsentschädigungen sowie eine Kostenpauschale in Höhe von insgesamt rund 5.000 € bis 10.000 €.
Die konkrete Höhe ist dabei abhängig von der jeweiligen Position des Politikers. All diese Bezüge haben jedoch eins gemeinsam: Sie sind steuerfrei.
Die Bundesminister erhalten darüber hinaus eine jährliche Pauschale von 12.000 €. Diese ist für Büroausstattung zu verwenden.
Dienstaufwandsentschädigung
Die Dienstaufwandsentschädigung wird monatlich an den Bundeskanzler und die Bundesminister gezahlt. Dabei handelt es sich um eine steuerfreie Zahlung in Höhe von 1.022,58 € (Bundeskanzler) bzw. 306,76 € (Bundesminister) pro Monat. Durch die Dienstaufwandsentschädigung werden alle persönlichen Kosten abgegolten, die mit der Ausübung eines Amts von besonders hoher Stellung unvermeidbar sind.
Aufwandspauschale
Ein Abgeordneter des Bundestags erhält aktuell monatlich 4.725,48 € in Form einer steuerfreien Aufwandspauschale. Die Pauschale wird jährlich zum 01. Januar an die aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst. Das Geld dient zum Bestreiten aller Kosten, die zur Ausführung des Amtes anfallen. Damit bezahlt der Abgeordnete demnach unter anderem sein Wahlkreisbüro, Kosten für eine Zweitwohnung in Berlin, die Betreuung des Wahlkreisbüros und die Geschäfts- sowie Betriebsausstattung in diesem.
Büroausstattung
Bundestagsabgeordnete haben Anspruch auf ein Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmetern. Dieses können sie selbst und ihre Mitarbeiter nutzen. Außerdem ist das Büro mit Möbeln und Kommunikationsgeräten ausgestattet.
Darüber hinaus stehen jedem Abgeordneten des Bundestags jährlich 12.000 € steuerfrei für Sachleistungen zur Verfügung. Mit diesen Geldern können zusätzliche Büro- und Geschäftsausstattungen erworben werden. So wird das Geld etwa für Papier, Druckerzubehör und Schreibmaterial verwendet. Ebenso werden davon technischen Geräte finanziert, etwa Digitalkameras, Tablets und Laptops.
Übergangsgeld für Abgeordnete auch zu versteuern
Scheidet ein Abgeordneter aus dem Bundestag aus, wird ihm ein Übergangsgeld gezahlt, bis er einen neuen Berufseinstieg gefunden hat. Diese Gelder werden bis zu 18 Monate lang gezahlt und entsprechen der vollen Höhe der Abgeordnetenentschädigung. Ein Bundestagsabgeordneter erhält somit bis zu 202.089,60 € an Übergangsgeld. Wie bei den Diäten handelt es sich hierbei um Bruttobezüge, welche entsprechend versteuert werden müssen.
Nebeneinkünfte werden versteuert
Einige Politiker erzielen außerhalb ihres Amtes Nebeneinkünfte. Sie sind beispielsweise Unternehmer, arbeiten als Berater oder sitzen in Aufsichtsräten. Diese Nebeneinkünfte sind allesamt zu melden und steuerpflichtig.
Wie hoch ist das Gehalt von Politikern?
Auf diese Frage lässt sich keine pauschale Antwort geben. Das liegt schlichtweg daran, dass es auch bei Politikern große Unterschiede hinsichtlich der Bezüge gibt. Beginnen die Gehälter eines hauptamtlichen Bürgermeisters bei rund 1.000 € pro Monat, erhält ein Bundesminister ein Grundgehalt von über 10.000 € pro Monat und der Bundeskanzler erhält inklusive sämtlicher Zuschläge, Pauschalen sowie Zuschüsse sogar mehr als 30.000 € monatlich.
Doch die Position alleine ist nicht der einzige Faktor für die Bezüge. So bestimmt etwa bei Abgeordneten der Landtage das Bundesland maßgeblich die Höhe der Diäten. Bei Kommunalpolitikern (z. B. Stadträte oder Bürgermeister) spielt auch die Größe der Gemeinde eine große Rolle. Hier gilt: Je größer die Gemeinde, desto höher die Bezüge.
Für eine bessere Übersicht haben wir Ihnen deshalb folgenden Tabelle mit den Bezügen verschiedener Politiker erstellt:
Beruf | Jährliche Bezüge | Bonuszahlungen |
Bürgermeister (Ehrenamt) | 12.000 € bis 60.000 € | |
Bürgermeister (Hauptamt) | 50.000 € bis 120.000 € | |
Abgeordeneter des Landtags | 48.000 € bis 118.000 € | 540 € bis 4.525 € monatl. Kostenpauschale |
Abgeordeneter des Bundestags | 134.726,40 € | 5.051,54 € monatl. Aufwandspauschale |
Bundesminister | 256.706,40 € | 67.363,20 € Abgeordneten-entschädigung pro Jahr |
Bundeskanzler | 321.687,12 € | 67.363,20 € Abgeordneten-entschädigung pro Jahr |
Stand 07/2024
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Fazit – Zahlen Politiker steuern?
Um die Bezüge von Politikern ranken sich zahlreiche Mythen. Eine davon bezieht sich darauf, dass Politiker keine bzw. kaum Steuern zahlen. Das stimmt so jedoch nicht. Auf Diäten und Nebeneinkünfte zahlen Politiker, wie jeder andere, Einkommenssteuer. Lediglich bestimmte Pauschalen und Entschädigung sind steuerfrei. Welche das sind, haben wir Ihnen im Artikel erklärt. Auch haben wir Ihnen gezeigt, wie hoch die verschiedenen Bezüge von Politikern auf Bundesebene ausfallen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!
Quellen
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