Vertrauensfrage

Die Vertrauensfrage ist ein parlamentarisches Instrument und steht dem amtierenden Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Es dient der Überprüfung der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und kann entweder zur Bestätigung der Mehrheit oder zur Einleitung von Neuwahlen führen.

Die Vertrauensfrage ist ein parlamentarisches Instrument und steht dem amtierenden Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Es dient der Überprüfung der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und kann entweder zur Bestätigung der Mehrheit oder zur Einleitung von Neuwahlen führen. Kommt es zu einer Verweigerung des Vertrauens durch den Bundestag, kann der Bundespräsident Neuwahlen herbeiführen.

Zweck und Bedeutung

Die Vertrauensfrage ist ein parlamentarisches Mittel für den amtierenden Bundeskanzler einer Regierung. Mit diesem Verfahren werden sämtliche Parlamentsmitglieder dazu aufgefordert, ihm das Vertrauen auszusprechen oder zu verweigern. Hauptsächlich wird die Vertrauensfrage bei Streitigkeiten innerhalb der Partei oder der Koalition eingesetzt. Erscheint eine Regierung nicht mehr handlungs-/tragfähig, können somit schnell Neuwahlen herbeigeführt werden.

Verfassungsrechtliche Grundlage

Das parlamentarische Verfahren der Vertrauensfrage beruht auf Artikel 68 des deutschen Grundgesetzes, in welchem steht:

“Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.”

In der Praxis bedeutet dies, dass eine Ablehnung des Vertrauens zu einer Auflösung des Bundestages führen kann. Ob die Auflösung durchgeführt wird, liegt allein beim Bundespräsidenten.

Unterschied zum Misstrauensvotum

Gleich dem Misstrauensvotum handelt es sich bei der Vertrauensfrage um ein parlamentarisches Verfahren. Das konstruktive Misstrauensvotum nach Artikel 67 GG wird dagegen nicht vom Kanzler, sondern vom Bundestag initiiert. Hierbei wird in Verbindung mit der Abwahl des Kanzlers direkt ein neuer Kanzler gewählt, wohingegen das Verfahren der Vertrauensfrage ohne einen direkten Nachfolger endet.

Historische Beispiele

  • 1972: Willy Brandt stellte die Vertrauensfrage, um Neuwahlen herbeizuführen.
  • 2005: Gerhard Schröder stellte die Vertrauensfrage mit der Ziel, abgewählt zu werden und Neuwahlen einzuleiten.
  • 2024: Olaf Scholz stellte die Vertrauensfrage, um seine gebrochene Regierung zu beenden und Neuwahlen herbeizuführen.