Eine Sperrklausel ist eine Regelung im Wahlsystem, die besagt, dass Parteien oder Listen nur Sitze im Parlament erhalten, wenn sie einen bestimmten Anteil der Stimmen erreichen. Dies soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien ein Mandat erhalten und somit einer Zersplitterung des Parlaments vorbeugen.
Bundestag und Landtage
Für die Bundestagswahlen, die Landtagswahlen sowie einige Kommunalwahlen gilt eine Sperrklausel von 5 Prozent (Fünf-Prozent-Hürde). Parteien bzw. Listen erhalten demnach nur Sitze im Parlament, wenn sie mindestens 5 % aller Stimmen erhalten haben.
Bei den Kommunalwahlen gibt es keine Sperrklausel in allen Flächenländern (Bundesländer, die keine Stadtstaaten sind). In Bremen beträgt die Sperrklausel für Kommunalwahlen 5 %.
Eine Sperrklausel über 5 % ist in der Regel nicht zulässig und bedarf gemäß Rechtsprechung ganz besonderer, zwingender Gründe. So wurde ein QuorumAls Quorum bezeichnet man eine Mindestanzahl an Stimmen, die erreicht werden muss, damit eine Abstimmung oder Wahl Gültigkeit erlangt. Quoren finden in der Politik Anwendung, können aber auch zur gemeinschaftlichen Entscheidungsfindung in Unternehmen, Vereinen oder Familien eingesetzt werden. in Höhe von 7,5 % für die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt (BVerfGE 1, 208).
Geschichtlicher Hintergrund
Eine Sperrklausel wurde bei Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1952 eingeführt und als 5-Prozent-Hürde in der Verfassung verankert. Hintergrund hierfür waren die Erfahrungen aus der Zeit der Weimarer Republik. Während dieser Zeit gab es keine Sperrklausel. Dies hatte zur Folge, dass Kleinst- und Splitterparteien Einzug ins Parlament hielten. Das wieder führte zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Regierungsbildung.
Europawahl
Die Europawahl findet in einer allgemein, frei, direkt und geheimen Wahl statt und muss als Verhältniswahl ablaufen. Davon abgesehen können die EU-Staaten die Wahl frei gestalten. Dadurch gibt es je nach Staat erhebliche Unterschiede, unter anderem bei der Regelung zur Sperrklausel. Etwa die Hälfte der Staaten haben keine Sperrklausel bei der Europawahl, darunter auch Deutschland. In anderen Ländern beträgt die Hürde 1,8 % (Zypern), 3 % (Griechenland), 4 % (z. B. Italien, Österreich) oder 5 % (z. B. Frankreich).
Bei der nächsten EU-Wahl (2029) soll eine Sperrklausel wieder eingeführt werden und mindestens 2 % betragen.