Abweichler

Der Begriff Abweichler bezeichnet im politischen Kontext Abgeordnete, die bei Abstimmungen entgegen der Fraktionslinie votieren.

Der Begriff Abweichler bezeichnet im politischen Kontext Abgeordnete, die bei Abstimmungen entgegen der Fraktionslinie votieren. Zwar ist ein Fraktionszwang in Deutschland verboten und aufgrund des freien Mandats unterliegen Abgeordnete nur ihrem Gewissen. Sie sind keiner Weisung gebunden und auch nicht dem Wählerwillen verpflichtet. So heißt es in Art. 38 GG zu den Bundestagsabgeordneten:

“Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.”

Dennoch gibt es eine Fraktionsdisziplin. Das heißt: Abgeordnete beschließen innerhalb der Fraktion eine gemeinsame Linie für Abstimmungen. Die Mitglieder der Fraktion sollten sich daran halten.

Außerhalb der Politik werden unter anderem Menschen, deren Handlungen und Meinungen sich von Regeln oder Mehrheitsmeinungen unterscheiden, als Abweichler bezeichnet.

Der Begriff Abweichler soll entsprechend eine negative Konnotation transportieren. Er deutet auf Ungehorsam sowie Abweichung von der Norm hin und lässt auf eine Opposition schließen.

Beispiel: Kanzlerwahl 2025

Das wohl bekannteste Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit für Abweichler ist die Bundeskanzlerwahl vom 06. Mai 2025. Im Rahmen der Wahl benötigte Friedrich Merz 316 der 630 möglichen Stimmen, um zum Kanzler gewählt zu werden. Die Koalition aus CDU und SPD hatte 328 mögliche Stimmen. Im ersten Wahlgang erhielt Merz jedoch nur 310 Ja-Stimmen. In der Koalition gab es mindestens 18 Abweichler. Aufgrund dessen musste ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden.

Friedrich Merz (CDU) erhielt im zweiten Durchlauf mit 325 Stimmen die nötige Mehrheit. Es gab demnach weiterhin mindestens drei Abweichler.

Außerdem wurde aufgrund der abweichenden Stimmen im ersten Wahlgang Geschichte geschrieben: Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde der Kanzler nicht im ersten Wahlgang gewählt.