Gemeinsamer Ausschuss

Der Gemeinsame Ausschuss ist ein Gremium aus Abgeordneten des Bundestages und Mitgliedern des Bundesrates. Im Verteidigungsfall nimmt er die Rechte beider Organe wahr, wenn der Bundestag nicht rechtzeitig zusammentreten kann oder nicht beschlussfähig ist. Er wird deshalb auch als Notparlament bezeichnet.

Der Gemeinsame Ausschuss ist ein Gremium aus Abgeordneten des Bundestages und Mitgliedern des Bundesrates. Im Verteidigungsfall nimmt er die Rechte beider Organe wahr, wenn der Bundestag nicht rechtzeitig zusammentreten kann oder nicht beschlussfähig ist. Er wird deshalb auch als Notparlament bezeichnet.

Der Verteidigungsfall liegt vor, wenn Deutschland mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Festgestellt wurde er in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie. Der Gemeinsame Ausschuss musste deshalb bisher nicht als Notparlament tätig werden.

Einberufung

Trotz seines Namens ist der Gemeinsame Ausschuss kein Ausschuss des Bundestages, sondern ein eigenes Organ mit demselben Rang wie Bundestag und Bundesrat. Einberufen wird er von seinem Vorsitzenden. Dieser muss das tun, wenn der Bundespräsident, der Bundeskanzler oder sechs Mitglieder des Ausschusses es verlangen (§ 8 der Geschäftsordnung).

An die Stelle des Parlaments tritt der Ausschuss aber erst, wenn er selbst festgestellt hat, dass der Bundestag nicht handeln kann. Das regelt das Grundgesetz in Art. 115e GG:

„(1) Stellt der Gemeinsame Ausschuß im Verteidigungsfalle mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens mit der Mehrheit seiner Mitglieder fest, daß dem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder daß dieser nicht beschlußfähig ist, so hat der Gemeinsame Ausschuß die Stellung von Bundestag und Bundesrat und nimmt deren Rechte einheitlich wahr.“

Mit derselben Zweidrittelmehrheit kann der Gemeinsame Ausschuss auch den Verteidigungsfall selbst feststellen, wenn die Lage ein sofortiges Handeln erfordert (Art. 115a GG). Seine Befugnisse sind begrenzt:

  • Der Gemeinsame Ausschuss kann Gesetze beschließen. Das Grundgesetz darf er aber weder ändern noch außer Kraft setzen.
  • Wird die Wahl eines neuen Bundeskanzlers nötig, wählt ihn der Ausschuss mit der Mehrheit seiner Mitglieder (Art. 115h GG).
  • Der Bundestag kann Gesetze des Gemeinsamen Ausschusses jederzeit mit Zustimmung des Bundesrates wieder aufheben (Art. 115l GG).

Schon in Friedenszeiten muss die Bundesregierung den Gemeinsamen Ausschuss über ihre Planungen für den Verteidigungsfall unterrichten. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Zusammensetzung und Vorsitz

Der Gemeinsame Ausschuss hat 48 Mitglieder. Zwei Drittel sind Abgeordnete des Bundestages, ein Drittel Mitglieder des Bundesrates (Art. 53a GG). Das sind 32 Abgeordnete und 16 Vertreter der Länder. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestimmt, der nur einspringt, wenn das Mitglied verhindert ist.

Vorsitzender ist der Präsident des Bundestages, in der 21. Wahlperiode Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. Zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden wählt der Ausschuss ein Mitglied, das dem Bundesrat angehört (§ 7 der Geschäftsordnung).

Mitglieder des Bundestags

Der Bundestag bestimmt seine 32 Mitglieder zu Beginn jeder Wahlperiode. Die Sitze werden nach der Größe der Fraktionen verteilt, und jede Fraktion schlägt ihre Mitglieder und Stellvertreter selbst vor. Wer der Bundesregierung angehört, kann nicht Mitglied sein. Der Präsident des Bundestages gehört dem Ausschuss von Amts wegen an und wird auf die Sitze seiner Fraktion angerechnet.

Für die 21. Wahlperiode hat der Bundestag die Mitglieder am 26. Juni 2025 gewählt (Drucksache 21/595). Die CDU/CSU stellt elf Mitglieder, die AfD acht, die SPD sechs, Bündnis 90/Die Grünen vier und Die Linke drei. Im Oktober 2026 gehörten dem Gemeinsamen Ausschuss diese Abgeordneten an:

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

CDU/CSU

Julia Klöckner

Vorsitzende

Dr. Cornell-Anette Babendererde

Frederik Bouffier

Peter Beyer

Dr. Reinhard Brandl

Mark Helfrich

Thorsten Frei

Dr. Ottilie Klein

Alexander Hoffmann

Prof. Dr. Günter Krings

Dr. Hendrik Hoppenstedt

Jens Lehmann

Markus Koob

Andrea Lindholz

Thomas Röwekamp

Dr. Jan-Marco Luczak

Catarina dos Santos-Wintz

Thomas Silberhorn

Sebastian Steineke

Dieter Stier

Paul Ziemiak

Johannes Wiegelmann

AfD

Dr. Bernd Baumann

Dr. Gottfried Curio

Stephan Brandner

Peter Felser

Tino Chrupalla

Dr. Götz Frömming

Stefan Keuter

Martin Hess

Rüdiger Lucassen

Enrico Komning

Jan Ralf Nolte

Jörn König

Gerold Otten

Sebastian Münzenmaier

Dr. Alice Weidel

Beatrix von Storch

SPD

Sonja Eichwede

Dr. Wiebke Esdar

Dr. Matthias Miersch

Dr. Johannes Fechner

Siemtje Möller

Macit Karaahmetoğlu

Dagmar Schmidt

Esra Limbacher

Dirk Wiese

Derya Türk-Nachbaur

Armand Zorn

Marja-Liisa Völlers

Bündnis 90/Die Grünen

Agnieszka Brugger

Misbah Khan

Katharina Dröge

Dr. Konstantin von Notz

Britta Haßelmann

Omid Nouripour

Dr. Irene Mihalic

Dr. Julia Verlinden

Die Linke

Ina Latendorf

Desiree Becker

Sören Pellmann

Clara Bünger

Heidi Reichinnek

Janine Wissler

Quelle: Deutscher Bundestag, Stand 10/2026

Mitglieder des Bundesrats

Jede der 16 Landesregierungen bestimmt eines ihrer Mitglieder im Bundesrat zum Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses. Jedes Land hat damit genau einen Sitz. Im Bundesrat stimmen die Mitglieder so ab, wie es ihre Landesregierung vorgibt. Im Gemeinsamen Ausschuss sind sie dagegen nicht an Weisungen gebunden. Die meisten Länder entsenden ihren Regierungschef:

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Baden-Württemberg

Cem Özdemir

Ministerpräsident

Manuel Hagel

Minister

Bayern

Joachim Herrmann

Staatsminister

Dr. Florian Herrmann

Staatsminister

Berlin

Iris Spranger

Senatorin

Kai Wegner

Regierender Bürgermeister

Brandenburg

Dr. Dietmar Woidke

Ministerpräsident

Dr. Jan Redmann

Minister

Bremen

Dr. Andreas Bovenschulte

Bürgermeister

Nancy Böhning

Staatsrätin

Hamburg

Dr. Peter Tschentscher

Erster Bürgermeister

Katharina Fegebank

Zweite Bürgermeisterin

Hessen

Boris Rhein

Ministerpräsident

Prof. Dr. Roman Poseck

Staatsminister

Mecklenburg-Vorpommern

Manuela Schwesig

Ministerpräsidentin

Simone Oldenburg

Ministerin

Niedersachsen

Olaf Lies

Ministerpräsident

Julia Willie Hamburg

Ministerin

Nordrhein-Westfalen

Hendrik Wüst

Ministerpräsident

Mona Neubaur

Ministerin

Rheinland-Pfalz

Gordon Schnieder

Ministerpräsident

Doris Ahnen

Staatsministerin

Saarland

Anke Rehlinger

Ministerpräsidentin

Jürgen Barke

Minister

Sachsen

Michael Kretschmer

Ministerpräsident

Petra Köpping

Staatsministerin

Sachsen-Anhalt

Sven Schulze

Ministerpräsident

Dr. Tamara Zieschang

Ministerin

Schleswig-Holstein

Daniel Günther

Ministerpräsident

Aminata Touré

Ministerin

Thüringen

Mario Voigt

Ministerpräsident

Stefan Gruhner

Minister

Quelle: Deutscher Bundestag, Stand 10/2026

Rechtsgrundlagen

Der Gemeinsame Ausschuss kam 1968 mit den Notstandsgesetzen in das Grundgesetz, die den Staat für Krisen und den Kriegsfall handlungsfähig halten sollen. Zunächst hatte er 33 Mitglieder, seit der deutschen Einheit sind es 48. Die wichtigsten Vorschriften:

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