Wahlwerbung

Als Wahlwerbung werden alle Maßnahmen bezeichnet, mit denen Parteien und Kandidaten vor einer Wahl um Stimmen werben. Dazu zählen Wahlplakate, Wahlwerbespots in Fernsehen und Radio, Anzeigen, Infostände, Hausbesuche und Werbung in sozialen Netzwerken.

Als Wahlwerbung werden alle Maßnahmen bezeichnet, mit denen Parteien und Kandidaten vor einer Wahl um Stimmen werben. Dazu zählen Wahlplakate, Wahlwerbespots in Fernsehen und Radio, Anzeigen, Infostände, Hausbesuche und Werbung in sozialen Netzwerken.

Ein eigenes Gesetz für Wahlwerbung gibt es in Deutschland nicht. Die Regeln verteilen sich auf das Parteiengesetz, das Bundeswahlgesetz, das Rundfunkrecht und das Straßenrecht.

Formen der Wahlwerbung

Zu den wichtigsten Formen der Wahlwerbung zählen:

  • Wahlplakate an Laternen, Bauzäunen und auf Großflächen, meist mit dem Gesicht des Spitzenkandidaten oder einer Kernbotschaft aus dem Wahlprogramm
  • Wahlwerbespots in Fernsehen und Radio
  • Anzeigen in Zeitungen und bezahlte Werbung in sozialen Netzwerken
  • Infostände in Fußgängerzonen und auf Wochenmärkten, dazu Flyer und Wahlkampfzeitungen
  • Haustürwahlkampf, bei dem Wahlkämpfer die Wähler direkt an der Wohnungstür ansprechen

Geplant wird die Wahlwerbung von den Wahlkampfteams der Parteien, zum Beispiel von Campaignern und Wahlkampfleitern.

Welche Regeln gelten für Wahlwerbung?

Die wichtigsten Regeln betreffen die Vergabe öffentlicher Leistungen wie Sendezeit und Plakatflächen sowie den Wahltag selbst.

Chancengleichheit

Stellt ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen oder Leistungen zur Verfügung, sollen alle Parteien gleich behandelt werden. So steht es im Parteiengesetz (§ 5 PartG). Der Umfang darf nach der Bedeutung der Parteien abgestuft werden, die sich vor allem an früheren Wahlergebnissen bemisst. Eine Partei, die im Bundestag in Fraktionsstärke vertreten ist, muss aber mindestens halb so viel erhalten wie jede andere Partei. Im Wahlkampf gilt das nur für Parteien, die Wahlvorschläge eingereicht haben.

Sendezeit

Parteien, für die bei einer Bundestagswahl mindestens eine Landesliste zugelassen ist, haben Anspruch auf angemessene Sendezeit im ZDF (§ 11 ZDF-Staatsvertrag). Bei der Europawahl genügt ein zugelassener Wahlvorschlag. Ablehnen darf das ZDF einen Spot nur, wenn er inhaltlich keine Wahlwerbung ist oder offenkundig und schwerwiegend gegen die allgemeinen Gesetze verstößt. Bundesweit ausgerichtete private Sender müssen ebenfalls Sendezeit einräumen, dürfen dafür aber ihre Selbstkosten verlangen (§ 68 Medienstaatsvertrag).

Plakate

Wer an öffentlichen Straßen plakatiert, nutzt die Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Diese Sondernutzung braucht eine Erlaubnis, in Ortsdurchfahrten die der Gemeinde (für Bundesstraßen § 8 FStrG). Ab wann und wo Wahlplakate hängen dürfen, legen deshalb in aller Regel die Städte und Gemeinden fest.

Wahltag

Während der Wahlzeit ist Wahlwerbung im und am Gebäude des Wahlraums verboten. Das regelt das Bundeswahlgesetz in § 32 BWahlG:

„§ 32 Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen
(1) Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.“

Ebenso dürfen Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe erst nach Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht werden.

Was kostet Wahlwerbung?

Wie viel Geld die Parteien für Wahlkämpfe ausgeben, müssen sie in ihren jährlichen Rechenschaftsberichten unter der Position „Ausgaben für Wahlkämpfe“ angeben (§ 24 PartG). Die Berichte erscheinen als Bundestagsdrucksache. Wir haben die Werte der sieben Parteien, die 2021 im Bundestag vertreten waren, für 2020 und das Jahr der Bundestagswahl 2021 zusammengestellt:

Partei

2020

2021 (Bundestagswahl)

Anteil an den Gesamtausgaben 2021

CDU

27,1 Mio. €

73,2 Mio. €

41,9 %

SPD

35,5 Mio. €

55,3 Mio. €

33,1 %

Bündnis 90/Die Grünen

13,0 Mio. €

42,6 Mio. €

46,2 %

FDP

7,9 Mio. €

25,2 Mio. €

48,7 %

AfD

2,7 Mio. €

15,5 Mio. €

45,5 %

Die Linke

3,4 Mio. €

13,0 Mio. €

35,0 %

CSU

22,2 Mio. €

10,4 Mio. €

27,6 %

Zusammen

111,9 Mio. €

235,3 Mio. €

–

Quelle: Rechenschaftsberichte der Parteien für 2021, Bundestagsdrucksache 20/5960, Zusammenfassung der Gesamtpartei, Stand 03/2023

Zusammen gaben die sieben Parteien 2021 rund 235 Mio. € für Wahlkämpfe aus, mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr. Den größten Betrag meldete die CDU mit 73,2 Mio. €, gefolgt von der SPD mit 55,3 Mio. € und den Grünen mit 42,6 Mio. €. Bei FDP und Grünen floss 2021 fast die Hälfte aller Ausgaben in den Wahlkampf. Die CSU ist die Ausnahme: Ihre Wahlkampfausgaben waren 2020 höher, im Jahr der bayerischen Kommunalwahlen. Zahlen für das Wahljahr 2025 liegen noch nicht vor: Die Rechenschaftsberichte für 2025 waren bis zum 30. September 2026 einzureichen (§ 19a PartG) und sind noch nicht als Drucksache veröffentlicht.

Einen Teil ihrer Ausgaben bestreiten die Parteien aus der staatlichen Teilfinanzierung. Deren Höhe richtet sich unter anderem nach den Stimmen, die eine Partei bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erhalten hat (§ 18 PartG).

Newsletter

Keine Stellenangebote mehr verpassen mit unserem Newsletter.
Alle 14 Tage. Jederzeit kündbar. Keine Werbung.