
Unter einer Zweidrittelmehrheit (auch: qualifizierte Mehrheit) versteht man das Erreichen einer Mehrheit mit einem Quorum von zwei Dritteln bei einer Abstimmung. Abhängig von der Grundmenge für die Berechnung wird zwischen einfacher und absoluter Zweidrittelmehrheit unterschieden.
Einfache Zweidrittelmehrheit
Eine einfache Zweidrittelmehrheit liegt vor, wenn sich die Grundmenge nur auf die abgegebenen Stimmen bezieht.
Absolute Zweidrittelmehrheit
Von einer absoluten Zweidrittelmehrheit wird gesprochen, wenn die Gesamtheit der Stimm- oder Wahlberechtigten inklusive Stimmenthaltungen und Nichtwähler als Grundmenge betrachtet wird.
Die Zweidrittelmehrheit spielt in demokratischen Staaten eine wichtige Rolle in der Politik. Sie soll einen Minderheitenschutz bieten, da bereits mit einem Drittel der Stimmen eine Verfassungsänderung verhindert werden kann.
Beispiel
Bei einer Abstimmung gibt es 1.500 Stimmberechtigte. Davon geben 900 ihre Stimme ab.
Um eine absolute Mehrheit zu erreichen sind zwei Drittel der 1.500 möglichen Stimmen notwendig, in dem Fall wären das 1.000 Stimmen, was aufgrund der geringen WahlbeteiligungAls Wahlbeteiligung wird das Verhältnis der tatsächlichen Wähler in Bezug auf die Gesamtheit der wahlberechtigten Bürger bezeichnet. Der Anteil der an der Wahl teilgenommenen Personen wird in der Regel in Prozent angegeben. Anhand der Wahlbeteiligung lässt sich das Interesse der Bevölkerung an der Politik messen. nicht erreichbar ist.
Für die einfache Zweidrittelmehrheit hingegen sind 600 Stimmen ausreichend (zwei Drittel der 900 abgegebenen Stimmen).
Bundesebene
In Deutschland verlangt das Grundgesetz auf Bundesebene in bestimmten Fällen eine Zweidrittelmehrheit:
Einfache Zweidrittelmehrheit
- Art. 115a Abs. 1 GG: Der Bundestag will den Verteidigungsfall feststellen.
- Art. 115a Abs. 2 GG: Der Gemeinsame AusschussEin Ausschuss ist eine Arbeitsgruppe für die Beratung von Fachthemen, die nicht vom gesamten Parlament bearbeitet werden können. Bei den Mitgliedern der Ausschüsse handelt es sich um Abgeordnete des jeweiligen Parlaments, z. B. des Bundestags. Innerhalb der Ausschüsse werden Gesetze für die Einbringung ins Plenum vorbereitet, aber auch Kompromisse zwischen den unterschiedlichen Meinungen der Parteien verhandelt.... will den Verteidigungsfall feststellen.
- Art. 115e Abs. 1 GG: Der Gemeinsame Ausschuss will im Verteidigungsfall die Verhinderung des Bundestages feststellen und an dessen Stelle sowie an Stelle des Bundesrates treten.
Absolute Zweidrittelmehrheit
- Art. 79 Abs. 2 GG: Bundestag und BundesratDer Bundesrat ist eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und dient als Vertretung der Bundesländer auf Bundesebene. Er wirkt an der Gesetzgebung mit und ist das föderale Gegengewicht zum Bundestag im parlamentarischen System. Laut Art. 50 GG wirken die Länder über den Bundesrat bei der Gesetzgebung, der Bundesverwaltung und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. wollen ein Bundesgesetz zur Änderung des Grundgesetzes beschließen.
- Art. 115h Abs. 2 GG: Der Gemeinsame Ausschuss will bei Verhinderung des Bundestages im Verteidigungsfall den Bundeskanzler durch Neuwahl eines Nachfolgers absetzen.
Landesebene
Auch bei Abstimmungen in den Landtagen müssen regelmäßig Zweidrittelmehrheiten erzielt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die jeweilige Landesverfassung geändert werden soll.