Zustimmungsgesetz

Zustimmungsgesetze sind Bundesgesetze, die nach Abstimmung im Bundestag auch eine Zustimmung mit Mehrheit der Stimmen im Bundesrat benötigen. Wird keine Mehrheit im Bundesrat erreicht, kann dieser das Gesetz ablehnen. Zuvor muss er jedoch den Vermittlungsausschuss einberufen.

Zustimmungsgesetze (auch: zustimmungsbedürftige Gesetze) sind Bundesgesetze, die nach Abstimmung im Bundestag auch eine Zustimmung mit Mehrheit der Stimmen im Bundesrat benötigen. Wird keine Mehrheit im Bundesrat erreicht, kann dieser das Gesetz ablehnen. Zuvor muss er jedoch den Vermittlungsausschuss einberufen. In dem Fall haben auch der Bundestag und die Bundesregierung die Möglichkeit zur Anrufung.

Gesetzgebungsverfahren Zustimmungsgesetze

In der Praxis wird ein Gesetzesvorschlag auf Bundesebene in den meisten Fällen von der Bundesregierung eingebracht oder als Formulierungshilfe für die Mehrheitsfraktionen erstellt.

Der Gesetzesvorschlag wird in diesem Fall zunächst dem Bundesrat für eine Stellungnahme vorgelegt. Gemeinsam mit der Stellungnahme des Bundesrats und einer Gegenäußerung der Bundesregierung wird der Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Wird der Gesetzesentwurf aus der Mitte des Bundestags oder vom Bundesrat eingebracht, entfallen die Stellungnahme und die Gegenäußerung.

Im Bundestag wird das Gesetz in mehreren Lesungen beraten. Bei einer Ablehnung ist das Gesetz gescheitert. Im Falle eines Gesetzesbeschlusses gelangt das Gesetz zur Entscheidung im Bundesrat.

Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, ist eine Zustimmung durch den Bundesrat mit absoluter Mehrheit der Stimmen notwendig. Bei Verfassungsänderungen ist zusätzlich eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.  Findet das Gesetz keine Zustimmung in der notwendigen Mehrheit, muss der Vermittlungsausschuss angerufen werden, bevor der Bundesrat die Zustimmung endgültig verweigert.

Gibt es infolge der Arbeit des Vermittlungsausschusses einen Änderungsvorschlag, ist ein erneuter Gesetzesbeschluss im Bundestag notwendig. Unabhängig vom Vermittlungsergebnis findet eine erneute Abstimmung im Bundesrat statt.

Wird dem Ergebnis zugestimmt, wird es von der Bundesregierung gegengezeichnet und dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündigung vorgelegt.

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Zustimmungsbedürftige Gesetze

Das Grundgesetz regelt, welche Gesetze einer Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Dazu zählen unter anderem:

Beispiel: Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz ist ein Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness. Da es sich aufgrund der Inhalte um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, war eine Mehrheit im Bundesrat notwendig, um es zu verabschieden.

Das Gesetz wurde am 30. August 2023 als Regierungsentwurf eingebracht und am 17. November 2023 im Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat in seiner 1038. Sitzung am 24. November 2023 beschlossen, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird, um das Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Nachdem eine Einigung im Vermittlungsausschuss getroffen wurde, stimmen Bundestag (23. Februar 2024) und Bundesrat (22. März 2024) dem angepassten Gesetz zu, sodass es am 27. März 2024 verkündet wurde und am 28. März 2024 in Kraft getreten ist.

Unterschied zum Einspruchsgesetz

Dem Zustimmungsgesetz gegenüber steht das Einspruchsgesetz. Dieses bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Stattdessen kann der Bundesrat mit derselben Mehrheit einen Vermittlungsausschuss anrufen und nach dem Vermittlungsverfahren einen Einspruch einlegen. Der Einspruch kann allerdings vom Bundestag mit einer entsprechenden Mehrheit zurückgewiesen werden.