Panaschieren

Panaschieren bezeichnet bei Wahlen mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem die Möglichkeit, dass Wähler die Stimmen auf mehrere Kandidaten verschiedener Listen (Parteien) verteilen können. Dadurch ist es dem Wähler möglich, das gewünschte Gremium aus den Politikern verschiedener Parteien zusammenzustellen.

Panaschieren (franz. panacher für farbig machen oder mischen) bezeichnet bei Wahlen mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem die Möglichkeit, dass Wähler die Stimmen auf mehrere Kandidaten verschiedener Listen (Parteien) verteilen können. Dadurch ist es dem Wähler möglich, das gewünschte Gremium aus den Politikern verschiedener Parteien zusammenzustellen.

Die Anzahl der Stimmen eines Kandidaten bestimmt ausschließlich seine Position innerhalb der Liste. Je mehr Stimmen wiederum die Liste über die Gesamtzahl ihrer Kandidaten erhält, desto mehr Sitze bekommt sie im Parlament bzw. im Gemeinde- oder Stadtrat.

Vor- und Nachteile

Der Vorteil des Panaschierens besteht darin, dass der Wähler seinen Willen frei äußern kann. Er muss sich nicht auf eine bestimmte Liste/Partei festlegen, sondern kann verschiedene Kandidaten aus mehreren Listen wählen.

Als Nachteil hingegen wird angesehen, dass das Ausfüllen des Stimmzettels beim Panaschieren etwas komplexer ausfällt und zu Fehlern führen kann, sodass der Stimmzettel ungültig wird.

Unterschiede Kumulieren und Panaschieren

Beim Panaschieren werden die Stimmen auf mehrere Listen bzw. mehrere Personen in den Listen verteilt.

Auch beim Kumulieren gibt es mehrere Stimmen. Der Unterschied besteht darin, dass beim Kumulieren mehrere Stimmen auf die gleiche Person vergeben werden können. Sie werden in dem Fall “angesammelt”, also kumuliert.

Beispiele

Vom Panaschieren wird unter anderem bei den Parlamentswahlen in der Schweiz sowie der Kommunalwahl in folgenden deutschen Bundesländern Gebrauch gemacht:

  • Baden-Württemberg,
  • Bayern,
  • Brandenburg,
  • Hessen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Niedersachsen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Schleswig-Holstein,
  • Thüringen.

In der freien Hansestadt Bremen und in Hamburg kann sowohl bei der Kommunalwahl als auch bei der Landtagswahl panaschiert werden.