Koalition

Eine Koalition ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr politischen Parteien mit dem Ziel, gemeinsam eine Regierung zu bilden.

Als Koalition bezeichnet man den Zusammenschluss von zwei oder mehr politischen Parteien, mit dem Ziel einer gemeinsamen Regierungsbildung. Die Bildung von Koalitionen wird in parlamentarischen Demokratin wie Deutschland oftmals notwendig, da keine Partei die notwendige Mehrheit im Parlament erreicht. Um die gemeinsame Zusammenarbeit von Parteien abzusichern, gibt es sogenannte Koalitionsverträge, welche die Grundlage für eine stabile Regierungsarbeit bildet.

Ziel und Funktion einer Koalition

Das Hauptziel einer Koalition ist es, politische Stabilität zu gewährleisten und eine gemeinsame inhaltliche Grundlage für die Regierungsführung zu schaffen. Die Zusammenarbeit der Koalitionsparteien wird in einem Koalitionsvertrag geregelt. Darin sind politische Leitlinien, konkrete Vorhaben sowie die Verteilung von Ministerien und Zuständigkeiten festgelegt. Der Koalitionsvertrag bildet die Grundlage für die Arbeit der Regierung während der gesamten Legislaturperiode.

Bedeutung im politischen System

Koalitionen spielen eine zentrale Rolle im politischen System Deutschlands. Sie beeinflussen maßgeblich die Regierungsbildung, den politischen Kurs sowie den Gesetzgebungsprozess. Je nach Zusammensetzung und Parteifarben erhalten Koalitionen häufig bildhafte Bezeichnungen. Bekannte Beispiele sind:

  • Ampelkoalition (SPD, Grüne, FDP)

  • Große Koalition (CDU/CSU, SPD)

  • Jamaika-Koalition (CDU/CSU, Grüne, FDP)

Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über weitere bereits eingetretene oder zumindest diskutierte Koalitionen im Bundestag und in den Landtagen.

Koalitionen auf verschiedenen Ebenen

Koalitionen werden nicht nur auf Bundesebene gebildet, sondern auch in den Bundesländern und in Kommunen. Insbesondere in Mehrparteiensystemen wie in Deutschland sind Koalitionen ein zentrales Instrument, um handlungsfähige Regierungen zu bilden und unterschiedliche politische Interessen in Einklang zu bringen. Sie erfordern Kompromissbereitschaft, Verhandlungsgeschick und ein hohes Maß an Abstimmung zwischen den beteiligten Parteien.