
Bei einem imperativen Mandat (kurz I. M.) ist der Abgeordnete an den Auftrag seiner Wähler gebunden. Er handelt weisungsgebunden gegenüber seinen Wählern und der entsendenden Partei/Fraktion. Folgt der Abgeordnete nicht dem Willen seiner Wählerschaft oder dem der entsendenden Organisation, kann ihm das Mandat entzogen werden.
In Deutschland ist eine solche Bindung an den Wählerwillen gemäß Art. 38 Abs. 1 GG nicht zulässig. Die Abgeordneten der Parlamente erhalten ein freies MandatDas freie Mandat ist ein Grundprinzip der repräsentativen Demokratie. Es bedeutet, dass die Abgeordneten nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden sind, insbesondere nicht an Aufträge ihrer Wähler, der eigenen Partei oder ihrer Fraktion..
Beispiel: Bundesrat
Die Mitglieder des BundesratsDer Bundesrat ist eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und dient als Vertretung der Bundesländer auf Bundesebene. Er wirkt an der Gesetzgebung mit und ist das föderale Gegengewicht zum Bundestag im parlamentarischen System. Laut Art. 50 GG wirken die Länder über den Bundesrat bei der Gesetzgebung, der Bundesverwaltung und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. unterliegen im Gegensatz zu den Bundestagsabgeordneten keinem freien Mandat. Sie sind der Weisung ihrer jeweiligen Landesregierung gebunden und unterliegen damit de facto einem imperativen Mandat. Sie stimmen gemäß der einheitlichen, im KabinettUnter einem Kabinett versteht man die Gesamtheit der Regierungsmitglieder eines Staates. Das Kabinett in Form der Bundesregierung ist für die Leitung und Koordination der Regierungspolitik zuständig. Es setzt sich aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern zusammen. beschlossenen Linie im Sinne ihres Landes.