Kanzlermehrheit

Der Bundeskanzler muss in Deutschland mit einer absoluten Mehrheit gewählt werden. Das bedeutet, er muss von mehr als der Hälfte aller Abgeordneten gewählt werden. Die absolute Mehrheit im Parlament nennt man daher auch Kanzlermehrheit.

Der Bundeskanzler muss in Deutschland mit einer absoluten Mehrheit gewählt werden. Das bedeutet, er muss von mehr als der Hälfte aller Abgeordneten gewählt werden. Die absolute Mehrheit im Parlament nennt man daher auch Kanzlermehrheit.

Erhält eine Person im ersten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit, wird eine zweite Wahl durchgeführt. Entscheidet sich dann noch immer nicht mindestens die Hälfte der Abgeordneten für einen Kanzler, findet ein letzter Wahlgang statt. In der dritten Wahl gewinnt die Person mit den meisten Stimmen, auch wenn sie keine absolute Mehrheit erreicht.

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Lesen Sie mehr dazu hier: Wer kann Bundeskanzler werden? – Voraussetzungen. Ablauf der Wahl. Amtsdauer.

Beispiel: Bundestagswahl 2025

Der 21. Deutsche Bundestag hat 630 Mitglieder. Die Kanzlermehrheit wird demnach mit mindestens 316 Stimmen erreicht. Beim ersten Wahlgang des Bundeskanzlers konnte erstmals nicht die benötigte Mehrheit erzielt werden. Friedrich Merz erhielt nur 310 Stimmen anstatt der erforderlichen 316. Im zweiten Wahlgang konnte Friedrich Merz 325 Stimmen auf sich vereinen, erreichte damit die Kanzlermehrheit und wurde zum Kanzler der 21. Wahlperiode (2025 bis 2029) gewählt.