Indemnität

Indemnität bedeutet, dass Abgeordnete für Äußerungen, die sie im Parlament, in der Fraktion oder in Ausschüssen tätigen, weder dienstlich noch gerichtlich verfolgt oder anderweitig zur Verantwortung gezogen werden dürfen.

Indemnität (lat. indemnitas, “die Schadlosigkeit” d.h. Verantwortungsfreiheit) bedeutet, dass Abgeordnete für Äußerungen, die sie im Parlament, in der Fraktion oder in Ausschüssen tätigen, weder dienstlich noch gerichtlich (strafrechtlich, zivilrechtlich) verfolgt oder anderweitig zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Abgeordnete beim Ausführen ihrer Tätigkeit die eigene Meinung frei äußern können, ohne Nachteile zu befürchten.

Eine Ausnahme von der Indemnität liegt bei Verleumdungen und Beleidigungen vor.

Im Gegensatz zur politischen Immunität kann die Indemnität nicht aufgehoben werden.