Imperatives Mandat

Bei einem imperativen Mandat ist der Abgeordnete an den Auftrag seiner Wähler gebunden. Er handelt weisungsgebunden gegenüber seinen Wählern und der entsendenden Partei/Fraktion.

Bei einem imperativen Mandat (kurz I. M.) ist der Abgeordnete an den Auftrag seiner Wähler gebunden. Er handelt weisungsgebunden gegenüber seinen Wählern und der entsendenden Partei/Fraktion. Folgt der Abgeordnete nicht dem Willen seiner Wählerschaft oder dem der entsendenden Organisation, kann ihm das Mandat entzogen werden.

In Deutschland ist eine solche Bindung an den Wählerwillen gemäß Art. 38 Abs. 1 GG nicht zulässig. Die Abgeordneten der Parlamente erhalten ein freies Mandat.

Beispiel: Bundesrat

Die Mitglieder des Bundesrats unterliegen im Gegensatz zu den Bundestagsabgeordneten keinem freien Mandat. Sie sind der Weisung ihrer jeweiligen Landesregierung gebunden und unterliegen damit de facto einem imperativen Mandat. Sie stimmen gemäß der einheitlichen, im Kabinett beschlossenen Linie im Sinne ihres Landes.