Das freie Mandat ist ein Grundprinzip der repräsentativen Demokratie. Es bedeutet, dass die Abgeordneten nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden sind, insbesondere nicht an Aufträge ihrer Wähler, der eigenen Partei oder ihrer Fraktion. Gemäß Grundgesetz Art. 38 sind Abgeordnete in Deutschland “nur ihrem Gewissen unterworfen”. In der Praxis unterliegen die Abgeordneten jedoch der Parteidisziplin ihrer Partei, um die Wahrscheinlichkeit einer Unterstützung durch die Partei im nächsten Wahlkampf zu erhöhen.
Spannungsverhältnis Freies Mandat und Fraktionsdisziplin
Auch wenn Abgeordnete in Deutschland nicht an Weisungen gebunden sind, besteht im Parlament eine FraktionsdisziplinAls Fraktionsdisziplin (auch: Parteidisziplin) bezeichnet das einheitliche Abstimmungsverhalten von Abgeordneten einer Fraktion. Vor Abstimmung legen Fraktionen hierzu in einer internen Beratung fest, wie gemeinsam abgestimmt wird.. Dadurch wird das freie Mandat gewissermaßen beschränkt. Abgeordnete halten sich in den meisten Fällen an die interne Abstimmung ihrer Fraktion, um ein einheitliches Abstimmungsergebnis im Parlament zu erreichen und die Interessen der Partei und Wähler durchzusetzen.
Ein Fraktionszwang hingegen ist verfassungswidrig. Ein Zwang bestünde dann, wenn eine Abweichung vom Abstimmungsverhalten der Fraktion mit Strafzahlungen, dem Verlust des Mandats und ähnlichen Konsequenzen geahndet würde.