Das Europäische Parlament ist das direkt gewählte Organ der Europäischen Union (EU). Es vertritt rund 450 Millionen Bürger der EU-Mitgliedsstaaten. Das Europäische Parlament spielt eine zentrale Rolle in der europäischen Gesetzgebung, der demokratischen Kontrolle sowie der politischen Willensbildung innerhalb der EU. Als einzige direkt gewählte supranationale Institution der Welt steht das Europäische Parlament im Zentrum der europäischen Demokratie und trägt maßgeblich zur Legitimität der EU-Entscheidungen bei.
Geschichte des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament besitzt eine langjährige Geschichte, wobei die Ursprünge bis in das Jahr 1952 zurückreichen. Damals wurde die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet, das der Vorläufer des heutigen Parlaments war. Die erste Sitzung mit damals 142 AbgeordnetenAbgeordnete sind Vertreter des Volkes in einem Parlament, die durch die Bevölkerung gewählt werden. Als Abgeordnete bezeichnet man sowohl die Mitglieder des Bundes- als auch des Landtages. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Wähler im Parlament zu vertreten. wurde am 19. März 1958 in Straßburg als “Europäische Parlamentarische Versammlung” abgehalten. Am 30. März 1962 erfolgte die Umbenennung in “Europäisches Parlament”.
Erweiterung der EU und des Europäischen Parlaments nach der Gründung
Seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften in den 1950er Jahren hat sich die Europäische Union von ursprünglich 6 Mitgliedsstaaten auf heute 27 Staaten erweitert. Jede dieser Erweiterungsstufen hatte auch Auswirkung auf das Europäische Parlament, da neue Mitgliedsstaaten jeweils eigene Abgeordnete entsenden.
Chronologische Entwicklung der Mitgliedsstaaten:
- 1973: Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich
- 1981: Griechenland
- 1986: Spanien, Portugal
- 1995: Österreich, Schweden, Finnland
- 2004: Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Zypern
- 2007: Bulgarien, Rumänien
- 2013: Kroatien
- 2020: Austritt des Vereinigten Königreichs (Brexit)
Zusammensetzung und Sitzverteilung
Das Europäische Parlament besteht aktuell aus 720 Abgeordneten, die alle fünf Jahre direkt von den Bürgern der Mitgliedsstaaten gewählt werden. Die Sitzverteilung richtet sich nach der Bevölkerungsgröße der Mitgliedsstaaten, wobei kleinere Länder verhältnismäßig stärker vertreten sind (degressiv proportionale Repräsentation).
Beispiele:
- Deutschland: 96 Sitze (maximale Anzahl)
- Frankreich: 81 Sitze
- Malta: 6 Sitze (Mindestanzahl)
Die gewählten Abgeordneten organisieren sich anschließend nicht nach Nationalitäten, sondern nach politischen FraktionenEine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten innerhalb eines Parlaments, die derselben Partei oder politisch nahestehenden Parteien angehören. Sie ermöglichen eine koordinierte parlamentarische Arbeit und bündeln politische Positionen, um den Einfluss im parlamentarischen Prozess zu stärken..
Politische Fraktionen im Europäischen Parlament
Auch wenn die Abgeordneten des Europäischen Parlaments landesweit gewählt werden, organisieren sie sich anschließend nach europaweiten Fraktionen, die gemeinsame politische Ansichten teilen. Wichtige Fraktionen des Europäischen Parlaments sind:
- EVP (Europäische Volkspartei): Christdemokratisch, konservativ
- S&D (Progressive Allianz der Sozialdemokraten): Sozialdemokratisch
- Renew Europe: Liberal-zentristisch
- Grüne/EFA: Umwelt- und bürgerrechtsorientiert
- ECR: Konservativ-reformistisch
- ID: Rechtsnational
- Die Linke: Linkssozialistisch
Wie wird das Europäische Parlament gewählt
Die Wahl des Europäischen Parlaments findet alle fünf Jahre statt. Es ist die größte grenzüberschreitende demokratische Wahl der Welt. Zur Wahl berechtigt sind dabei die Bürger der 27 EU-Mitgliedsstaaten in einer allgemeinen, freien, direkten und geheimen Wahl.
Wichtige Merkmale der Europawahl sind unter anderem:
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger ab einem Mindestalter von 18 Jahren beziehungsweise vereinzelt ab 16 Jahren (z. B. in Deutschland und Österreich).
Nationaler Wahlmodus
Jeder Mitgliedsstaat organisiert die Wahl nach seinen eigenen Regeln in Bezug auf Wahlkreise, Listenarten (offene oder geschlossene Liste) und Sperrklauseln.
Spitzenkandidatenprinzip
In der Regel verständigen sich die großen europäischen Parteien auf einen gemeinsamen Spitzenkandidaten für alle Mitgliedsstaaten.
Sitzverteilung
Die Zahl der Sitze pro Land richtet sich nach der Bevölkerungsgröße, wobei kleinere Länder relativ stärker gewichtet sind.
Aufgaben und Befugnisse des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament hat zentrale Aufgaben in der Gesetzgebung, der Kontrolle der Executive und der Vertretung von Bürgerinteressen in der EU. Es organisiert seine Tätigkeiten eigenständig und hat eine eigene GeschäftsordnungDie Geschäftsordnung ist ein zentrales Instrument für die Organisation politischer Gremien und Institutionen. Sie regelt verbindlich, wie Sitzungen ablaufen, welche Rechte und Pflichten Mitglieder haben und welche Verfahrensregeln gelten. Geschäftsordnungen gibt es sowohl im Bundestag, in Landtagen, in Gemeinderäten als auch in Ausschüssen. Sie bildet das Fundament für eine demokratisch geordnete Entscheidungsfindung.. Die tägliche Arbeit umfasst insbesondere folgende Punkte:
Gesetzgebung
Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union bildet das Parlament die legislative Gewalt der EU. Es wirkt aktiv an der Ausarbeitung. Änderung und Verabschiedung von EU-Gesetzen mit.
Haushaltsbefugnis
Das Parlament entscheidet und überwacht den EU-Haushalt. Es kann Haushaltsentwürfe ablehnen und Änderungen vorschlagen.
Demokratische Kontrolle
Das Parlament kontrolliert die Arbeit der Europäischen Kommission und anderer EU-Institutionen. Es kann UntersuchungsausschüsseEin Untersuchungsausschuss wird gegründet, um Missstände in der Regierung und Verwaltung sowie das Fehlverhalten von Politikern zu untersuchen. Dieser Ausschuss besteht nur für die Zeit der Untersuchung und wird anschließend aufgelöst. In Deutschland werden Untersuchungsausschüsse sowohl vom Bundestag (Bundesebene) als auch auf Landesebene durch die Landtage einberufen. einrichten.
Wahl und Kontrolle der Kommission
Das Parlament wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission und bestätigt die Kommissare. Es kann der Kommission auch das Misstrauen aussprechen, was deren Rücktritt herbeiführen kann.
Arbeitsweise und Sitzungen
Das Europäische Parlament ist eine komplexe Institution, die auf mehreren Ebenen arbeitet. Neben großen Plenardebatten tagen regelmäßig Fachausschüsse für die Detailarbeit. Die Arbeit ist geprägt von einem intensiven Austausch zwischen Abgeordneten, politischen Fraktionen, AusschüssenEin Ausschuss ist eine Arbeitsgruppe für die Beratung von Fachthemen, die nicht vom gesamten Parlament bearbeitet werden können. Bei den Mitgliedern der Ausschüsse handelt es sich um Abgeordnete des jeweiligen Parlaments, z. B. des Bundestags. Innerhalb der Ausschüsse werden Gesetze für die Einbringung ins Plenum vorbereitet, aber auch Kompromisse zwischen den unterschiedlichen Meinungen der Parteien verhandelt.... und anderen EU-Institutionen. Die Organisation des Parlaments ermöglicht effiziente Entscheidungsprozesse bei einer Abbildung der politischen Vielfalt Europas.
Das Europäische Parlament hat insgesamt drei Arbeitsorte, welche sich auf die Städte Straßburg, Brüssel und Luxemburg verteilen:
Straßburg (Frankreich)
Hier finden die monatlichen Plenarsitzungen statt, in denen alle Abgeordnete zusammentreffen, um über Gesetzesvorschläge abzustimmen, Debatten zu führen und Beschlüsse zu fassen. Die Plenartagungen dauern in der Regel vier Tage und sind öffentlich.
Brüssel (Belgien)
In Brüssel befindet sich das Zentrum der täglichen Parlamentsarbeit. Hier tagen Ausschüsse und politische Fraktionen. Viele informelle Treffen und Verhandlungen werden ebenfalls in Brüssel abgehalten. Der Rat der EU und die Kommission sind ebenfalls hier angesiedelt.
Luxemburg (Luxemburg)
In Luxemburg liegt der Verwaltungssitz des Europäischen Parlaments, einschließlich eines Teils des Generalsekretariats.
Bedeutung für die EU-Mitgliedsstaaten
Das Europäische Parlament ist nicht nur die Stimme der europäischen Bürger, sondern auch ein zentrales Organ für die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedsstaaten. Es wirkt dabei als verbindendes Element zwischen nationaler und europäischer Politik. Länder haben hier die Möglichkeit nationale Interessen zu vertreten und gemeinsame europäische Ziele zu definieren.
Durch seine gesetzgeberische Mitwirkung in Bereichen wie Migration, Klimaschutz, Binnenmarkt, aber auch Außen- und Handelspolitik trägt das Parlament dazu bei, Kompromisse zu finden, die für alle Mitgliedsstaaten akzeptabel sind. Gleichzeitig erleichtert dies die Zusammenarbeit einzelner Mitgliedsstaaten durch gleiches Recht.