Direktmandat

Bei Wahlen in Deutschland werden auf dem Wahlzettel eine Erst- und eine Zweitstimme abgegeben. Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten im Wahlkreis. Mit der Zweitstimme werden die Parteien gewählt. Ein Direktmandat bezeichnet ein Mandat im Parlament, das ein Direktkandidat erhält, da er in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommen hat.

Bei Wahlen in Deutschland werden auf dem Wahlzettel eine Erst- und eine Zweitstimme abgegeben. Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten im Wahlkreis. Mit der Zweitstimme werden die Parteien gewählt. Ein Direktmandat bezeichnet ein Mandat im Parlament, das ein Direktkandidat erhält, da er in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommen hat.

Bundestagswahlen

Bis zur 21. Bundestagswahl in 2025 haben alle Kandidaten, die im einem der 299 Wahlkreise die meisten Erststimmen erhalten haben, ein Direktmandat im Bundestag erhalten. Hat eine Partei mehr Sitze durch Direktmandate erhalten als ihr aufgrund der Zweitstimmen zustanden, wurden zusätzliche Sitze in Form von Überhangmandaten vergeben. In den Wahljahren 2013, 2017 und 2021 wurden zusätzlich Ausgleichsmandate an die restlichen Parteien vergeben, um den Parteienproporz gemäß der Zweitstimmen wiederherzustellen.

Abschaffung Direktmandate Bundestagswahl 2025

Ab dem Wahljahr 2025 trat eine neue Wahlrechtsreform in Kraft, die unter der Ampelregierung in 2023 beschlossen wurde. Infolgedessen wurden Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft. Die Sitzanzahl im Bundestag wurde auf 630 festgelegt.

Auch Direktmandate wurden eingeschränkt. Direktkandidaten erhalten nur dann einen Sitz, wenn sie die meisten Stimmen im Wahlkreis erreichen und ihr Wahlsieg durch das Zweitstimmenergebnis der eigenen Partei gedeckt ist (Zweitstimmendeckung). Dadurch ist es nicht mehr garantiert, dass der Sieger eines Wahlkreises auch ins Parlament einzieht. Hat eine Partei mehr Direktmandate in einem Bundesland als durch die Zweitstimmen gedeckt sind, erhalten die Wahlkreissieger mit den geringsten Stimmenanteilen keinen Sitz bis die Anzahl der Mandate so weit gesenkt wurde, dass sie der Zweitstimmendeckung entspricht.

Drei-Direktmandate-Regel

Für den Bundestag gilt die Fünfprozenthürde. Parteien erhalten grundsätzlich nur einen Sitz im Parlament, wenn sie mindestens 5 % der Stimmen erzielen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist durch die Grundmandatsklausel möglich.

Die Grundmandatsklausel besagt, dass eine Partei auch dann in den Bundestag einzieht, wenn sie mindestens drei Direktmandate erzielt. Das war beispielsweise bei der Partei Die Linke bei der Bundestagswahl 2021 der Fall.

Die Grundmandatsklausel sollte ursprünglich auch mit der Wahlrechtsreform 2023 abgeschafft werden. Die Abschaffung wurde allerdings 2024 durch das Bundesverfassungsgericht gekippt.

Landtagswahlen

Die Landtage werden ebenfalls in einer Kombination aus Direkt- und Listenwahl gewählt. Der Anteil an Direktmandaten im jeweiligen Parlament variiert je nach Bundesland. Auch wird der Umgang mit entstehenden Überhangmandaten und der Verteilung von Ausgleichsmandaten individuell in zugrunde liegenden Wahlgesetz des Landes geregelt.