
Zu den Pensionen von Abgeordneten, Kanzlern sowie Ministern gibt es viele Mythen, Fragen und Gerüchte. Eine häufig gestellte Frage lautet “Zahlen Politiker in die Rentenkasse ein?”
Diese Frage werden wir Ihnen in diesem Artikel beantworten. Dabei gehen wir nicht nur auf die Renten-Thematik ein, sondern erklären Ihnen auch, welche Pensionen Politiker nach ihrer aktiven AmtszeitDie Amtszeit bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Person ein öffentliches oder politisches Amt innehat. Die Amtszeit beginnt mit der offiziellen Amtsübernahme und endet mit dem Ablauf der festgelegten Dauer oder durch vorzeitigen Rücktritt, Abwahl bzw. Amtsenthebung. erhalten.
Die Antwort
Politiker zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Dennoch erhalten Abgeordnete des Bundestags, Kanzler und Minister eine hohe Altersvorsorge. Ein Bundestagsabgeordneter erhält für jedes Jahr der Tätigkeit einen Rentenanspruch in Höhe von 2,5 Prozent seiner Diät. Diese beträgt aktuell 11.227,20 € monatlich. Demnach ergeben sich pro Jahr als AbgeordneterAbgeordnete sind Vertreter des Volkes in einem Parlament, die durch die Bevölkerung gewählt werden. Als Abgeordnete bezeichnet man sowohl die Mitglieder des Bundes- als auch des Landtages. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Wähler im Parlament zu vertreten. Pensionsansprüche in Höhe von 280,68 € monatlich.
Noch besser im Alter abgesichert sind Politiker der Bundesregierung, zu denen der Bundeskanzler Friedrich Merz und die Bundesminister zählen. Während der vier Jahre der ersten Amtszeit erhalten Sie Pensionsansprüche von 6,935 Prozent jährlich. Ab der zweiten Amtszeit bzw. dem fünften Jahr sinken die Ansprüche auf rund 2,4 Prozent pro Jahr.
Das aktuelle Amtsgehalt des Bundeskanzlers liegt bei 26.807,26 € pro Monat. Alleine nach der ersten Amtszeit erwirbt er somit Pensionsansprüche in Höhe von 7.436 € monatlich.
Bundesminister bekommen aktuell ein Amtsgehalt von 21.392,20 € monatlich. Nach der ersten Amtsperiode liegen die Pensionsansprüche somit bei rund 5.934 € pro Monat.
Allerdings sind die Pensionsansprüche nach oben hin begrenzt. Sie dürfen maximal 67,5 Prozent der ursprünglichen Diäten betragen. Außerdem gelten Ansprüche erst nach dem ersten vollen Arbeitsjahr.
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