Sonderausschuss

Parlamente (z. B. Bundestag, Landtage) können Sonderausschüsse einsetzen, um zeitweise bestimmte Angelegenheiten zu beraten. Ein Sonderausschuss zeichnet sich dadurch aus, dass er nur für einen bestimmten Zeitraum besteht bzw. bis das Thema abschließend beraten wurde.

Parlamente (z. B. Bundestag, Landtage) können Sonderausschüsse einsetzen, um zeitweise bestimmte Angelegenheiten zu beraten. Ein Sonderausschuss zeichnet sich dadurch aus, dass er nur für einen bestimmten Zeitraum besteht bzw. bis das Thema abschließend beraten wurde. Infolgedessen wird der Ausschuss wieder aufgelöst. Ziel des Sonderausschusses ist es, Vorschläge für zukünftige Gesetze zu formulieren und Handlungsempfehlungen zu geben. Er grenzt sich vom Untersuchungsausschuss dahingehend ab, dass der Sonderausschuss über keine formalen Untersuchungsbefugnisse verfügt.

Im Bundestag

In § 54 der Geschäftsordnung des Bundestags heißt es unter der Überschrift “Ständige Ausschüsse und Sonderausschüsse”, dass der Bundestag für “einzelne Angelegenheiten” Sonderausschüsse einsetzen kann. Seit Gründung des Parlaments im Jahr 1949 wurde von diesem Recht lediglich 16 Mal Gebrauch gemacht. Das erste Mal war dies am 18. März 1953 der Fall. Damals wurde der Ausschuss eingesetzt, um kurzfristig ein Wahlgesetz für die Bundestagswahl noch im selben Jahr zu schaffen.

Der letzte Sonderausschuss im Bundestag wurde vor mehr als 20 Jahren einberufen. Der Sonderausschuss „Maßstäbegesetz/ Finanzausgleichsgesetz“ wurde während der 14. Wahlperiode am 12. Oktober 2000 vom Bundestag ins Leben gerufen, konstituierte sich am 27. Oktober 2000 und wurde nach Beendigung der Arbeit am 14. Juni 2002 aufgelöst.

Sonderausschuss Landwirtschaft im EU Parlament

Eine besondere Form des Sonderausschusses ist der Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL, englisch: Special Committee on Agriculture, SCA) als Gremium der Europäischen Union. Er bereitet die Ratssitzungen im Fachbereich Landwirtschaft und Fischerei vor. Für diesen Rat übernimmt der SAL damit die Position des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV), ohne einen Umweg über diesen zu gehen.

Der Sonderausschuss besteht aus Wirtschaftsexperten der EU-Mitgliedstaaten. Seine Sonderstellung hat der Ausschuss durch die Anfangsphase der Europäischen Gemeinschaft erhalten. Damals waren die zu klärenden agrarpolitischen Fragen auf EU-Ebene sehr kompliziert und machten gleichzeitig einen großen Teil des EG-Budgets aus. Entsprechend sollten hierzu Experten mit einer besonderen Ausbildung beraten. Auf diese Weise besteht er bereits seit über 60 Jahren.