Alterspräsident

Der Alterspräsident ist der älteste Teilnehmer einer Versammlung, häufig eines Parlaments. Das Amt des Alterspräsidenten wird in der Regel dem Teilnehmer (Abgeordneten) mit den meisten Lebensjahren zugewiesen. In Ausnahmefällen kann der Alterspräsident auch das dienstälteste Mitglied sein. In erster Linie ist der Alterspräsident dafür zuständig, die erste Sitzung (konstituierende Sitzung) der Versammlung zu leiten bis ein Vorsitzender bzw. Präsident gewählt worden ist.

Der Alterspräsident ist der älteste Teilnehmer einer Versammlung, häufig eines Parlaments. Das Amt des Alterspräsidenten wird in der Regel dem Teilnehmer (Abgeordneten) mit den meisten Lebensjahren zugewiesen. In Ausnahmefällen, etwa dem Bundestag seit 2017 oder dem Schweizer Nationalrat seit 2003, kann der Alterspräsident auch das dienstälteste Mitglied sein.

In erster Linie ist der Alterspräsident dafür zuständig, die erste Sitzung (konstituierende Sitzung) der Versammlung zu leiten bis ein Vorsitzender bzw. Präsident gewählt worden ist. Bei der Ausführung dieser Tätigkeit wird der Alterspräsident von den jüngsten Mitgliedern unterstützt. Sie amtieren währenddessen als seine Beisitzer und vorläufige Schriftführer.

Die Alterspräsidenten des Bundestags haben ihr Amt auch genutzt, um eine Eröffnungsrede vor dem Plenum zu halten.

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