Im Jahr 2023 wurde eine WahlrechtsreformAls Wahlrechtsreform versteht man eine Änderung des Wahlrechts an neue politische oder gesellschaftliche Gegebenheiten. Bei einer Wahlrechtsreform können Punkte wie die Wahldurchführung, die Stimmenauszählung oder auch die Sitzverteilung im Parlament behandelt werden. beschlossen, die erstmals bei der Bundestagswahl 2025 zum Tragen gekommen ist. In diesem Zusammenhang ist die Zweitstimmendeckung von großer Bedeutung.
Die Zweitstimmendeckung funktioniert folgendermaßen: Ein Kandidat, der die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis erhalten hat, erhält nur einen Sitz im Parlament, wenn dieser durch den Zweitstimmenanteil seiner Partei im Bundesland gedeckt ist.
Umgekehrt bedeutet das: Hat eine Partei in einem Bundesland mehr DirektmandateBei Wahlen in Deutschland werden auf dem Wahlzettel eine Erst- und eine Zweitstimme abgegeben. Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten im Wahlkreis. Mit der Zweitstimme werden die Parteien gewählt. Ein Direktmandat bezeichnet ein Mandat im Parlament, das ein Direktkandidat erhält, da er in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommen hat. gewonnen als ihr aufgrund der erhaltenen Zweitstimmen zustehen, erhält nicht jeder Wahlkreissieger ein Mandat im Bundestag. Die Wahlkreissieger mit den schlechtesten Ergebnissen gehen leer aus. Somit wird sichergestellt, dass die festgeschriebene Anzahl von 630 Sitzen im Bundestag nicht überschritten wird.
Vor der Wahlrechtsreform war es so, dass jeder Wahlkreissieger automatisch ein Direktmandat im Parlament erhielt. Gewann eine Partei mehr Wahlkreise als ihr Sitze aufgrund des Zweitstimmenanteils zustanden, wurde der Bundestag durch Überhangmandate vergrößert.
In den Wahljahren 2013, 2017 und 2021 wurden die zusätzlichen MandateEin Mandat ist ein Vertretungsauftrag. Im politischen Sinne beschreibt der Begriff in einer repräsentativen Demokratie den Vertretungsauftrag eines Angeordneten im Parlament, den er durch die wählende Bevölkerung erhält. Er bekommt den Auftrag, die Interessen der Wähler zu vertreten. ausgeglichen. Parteien mit weniger bzw. keinen ÜberhangmandatenBei Wahlsystemen, die aus einer Direktwahl und einer Verhältniswahl bestehen, kann es zu Überhangmandaten kommen. Das ist der Fall, wenn eine Partei durch die Direktwahl in den Wahlkreisen (Erststimme) mehr Mandate im Parlament erhält als ihr anteilig aus den Stimmenverhältnissen der Zweitstimmen zustehen. erhielten AusgleichsmandateBei einer Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl können Überhangmandate entstehen. Ausgleichsmandate dienen dazu, die Überhangmandate auszugleichen, sodass Parteien ohne bzw. mit weniger Überhangmandaten keinen Nachteil erhalten. Die Ausgleichsmandate werden so verteilt, dass das Stimmenverhältnis vor Vergabe der Überhangmandate gewahrt bleibt., was die Sitzanzahl erheblich vergrößerte. Die Wahlrechtsreform von 2023 mit dem Prinzip der Zweitstimmendeckung wirkt dem entgegen.
Beispielrechnung
Partei X stehen bei der Bundestagswahl 2025 in einem Bundesland aufgrund ihres Zweitstimmenanteils 10 Sitze zu. Im Bundesland gewinnt sie 12 Wahlkreise, indem sie die meisten Erststimmen erhält. Die zwei Wahlkreissieger mit den schlechtesten Ergebnissen würden aufgrund der fehlenden Zweitstimmendeckung kein Direktmandat im Parlament erhalten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, für die LegislaturperiodeEin Parlament wird in demokratischen Staaten für einen bestimmten Zeitraum gewählt. Diesen Zeitraum nennt man eine Legislaturperiode. Landtage in Deutschland werden beispielsweise für eine Periode von fünf Jahren gewählt und der Deutsche Bundestag für vier Jahre. über einen Listenplatz zu einen Sitz im Bundestag zu gelangen.
Hinweis: Beim Zweitstimmenanteil werden nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die in den Bundestag einziehen. Die SperrklauselEine Sperrklausel ist eine Regelung im Wahlsystem, die besagt, dass Parteien oder Listen nur Sitze im Parlament erhalten, wenn sie einen bestimmten Anteil der Stimmen erreichen. Dies soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien ein Mandat erhalten und somit einer Zersplitterung des Parlaments vorbeugen. hierfür beträgt fünf Prozent der Wählerstimmen (Fünf-Prozent-HürdeDie Fünf-Prozent-Hürde ist eine Sperrklausel, die besagt, dass nur Parteien bei der Mandatsverteilung beachtet werden, wenn sie mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten. In Deutschland findet die Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl und der Wahl der Landesparlamente Anwendung.) bzw. drei Direktmandate (Grundmandatsklausel).