
Die Stichwahl ist eine besondere Form einer Wahl, die zum Einsatz kommt, wenn keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erlangen konnte. Eine Stichwahl, bei der Bürger ihre Stimme abgeben können, erfolgt in Deutschland lediglich bei Landrats- und Bürgermeisterwahlen.
Kann im Zuge einer Landrats- oder Bürgermeisterwahl keiner der zur Wahl stehenden Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen und somit die absolute Mehrheit erlangen, folgt zwangsläufig eine Stichwahl. Dieser zweite Wahlgang findet in der Regel 14 Tage nach dem ersten Wahlgang statt. Hierbei sind nur noch die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang zur Wahl zugelassen. Wer in der Stichwahl mehr Stimmen erlangt, wird Sieger der Wahl. Bei Bundes- oder Landtagswahlen gibt es keinen zweiten Wahlgang und somit keine Stichwahl.