Splitterpartei

Als Splitterparteien werden umgangssprachlich Kleinparteien bezeichnet. Da der Begriff negativ konnotiert ist, wird er nur selten in Fachliteratur verwendet. Häufig findet man die Bezeichnung Splitterpartei im Kontext der Weimarer Republik wieder.

Als Splitterparteien werden umgangssprachlich Kleinparteien bezeichnet. Da der Begriff negativ konnotiert ist, wird er nur selten in Fachliteratur verwendet. Häufig findet man die Bezeichnung Splitterpartei im Kontext der Weimarer Republik wieder. Während dieser Zeit gab es keine Sperrklausel wie die Fünf-Prozent-Hürde im heutigen Bundestag. Das hatte zur Folge, dass auch Klein- und Kleinstparteien ins Parlament einzogen. Diese Zersplitterung des Parlaments erschwerte die Regierungsbildung und führte in Teilen zur Handlungsunfähigkeit der Regierung, da nur schwer eine Mehrheit für gemeinsame Beschlüsse gebildet werden konnte.