Als Splitterparteien werden umgangssprachlich Kleinparteien bezeichnet. Da der Begriff negativ konnotiert ist, wird er nur selten in Fachliteratur verwendet. Häufig findet man die Bezeichnung Splitterpartei im Kontext der Weimarer Republik wieder. Während dieser Zeit gab es keine SperrklauselEine Sperrklausel ist eine Regelung im Wahlsystem, die besagt, dass Parteien oder Listen nur Sitze im Parlament erhalten, wenn sie einen bestimmten Anteil der Stimmen erreichen. Dies soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien ein Mandat erhalten und somit einer Zersplitterung des Parlaments vorbeugen. wie die Fünf-Prozent-HürdeDie Fünf-Prozent-Hürde ist eine Sperrklausel, die besagt, dass nur Parteien bei der Mandatsverteilung beachtet werden, wenn sie mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten. In Deutschland findet die Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl und der Wahl der Landesparlamente Anwendung. im heutigen Bundestag. Das hatte zur Folge, dass auch Klein- und Kleinstparteien ins Parlament einzogen. Diese Zersplitterung des Parlaments erschwerte die Regierungsbildung und führte in Teilen zur Handlungsunfähigkeit der Regierung, da nur schwer eine Mehrheit für gemeinsame Beschlüsse gebildet werden konnte.
Splitterpartei
Als SplitterparteienAls Splitterparteien werden umgangssprachlich Kleinparteien bezeichnet. Da der Begriff negativ konnotiert ist, wird er nur selten in Fachliteratur verwendet. Häufig findet man die Bezeichnung Splitterpartei im Kontext der Weimarer Republik wieder. werden umgangssprachlich Kleinparteien bezeichnet. Da der Begriff negativ konnotiert ist, wird er nur selten in Fachliteratur verwendet. Häufig findet man die Bezeichnung Splitterpartei im Kontext der Weimarer Republik wieder.