
Als Landesgruppe wird ein Zusammenschluss von Abgeordneten einer Fraktion bezeichnet, die aus dem gleichen Bundesland (Bundestag) bzw. Land (Europäisches Parlament) kommen. Im Europäischen Parlament wird üblicherweise Delegation als Synonym für Landesgruppe verwendet.
Bundestag
Jede (große) Fraktion im Deutschen Bundestag verfügt über eigene Landesgruppen. In ihnen organisieren sich die Bundestagsabgeordneten aus dem jeweiligen Bundesland.
Eine Besonderheit stellt hierbei die bayerische Landesgruppe der Unionsfraktion (CDU/CSU) dar: In Bayern tritt lediglich die CSU zur Wahl an. Die CDU hingegen ist in allen anderen Ländern vertreten. Demnach entspricht die Landesgruppe dem CSU-Teil der Fraktion. Dadurch kann sie den Einfluss auf die eigene Fraktion besser bündeln als andere Landesgruppen.
Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass sich bei der SPD seit 2009 und bei der CDU seit 2017 jeweils die Abgeordneten aus Bremen und Niedersachsen gemeinsam in einer Landesgruppe organisieren.
Europäisches Parlament
Fraktionen im Europäischen Parlament bestehen grundsätzlich aus Vertretern verschiedener nationaler Parteien. Diese wiederum organisieren sich in einer nationalen Delegation (Landesgruppe). Die Delegation wird vom Spitzenkandidaten der jeweiligen Partei bei der vorherigen EU-Wahl geleitet. Delegationen von Kleinparteien und/oder Parteien aus kleinen Mitgliedstaaten können auch nur aus einem Abgeordneten bestehen.