Grundmandatsklausel

Die Grundmandatsklausel legt fest, dass eine Partei ins Parlament einzieht, wenn sie eine bestimmte Anzahl an Direktmandaten gewinnt. Diese Regelung kann bei einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl zum Einsatz kommen. In Deutschland gibt es eine Grundmandatsklausel bei der Bundestagswahl sowie bei vier Landtagswahlen (Berlin, Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein).

Die Grundmandatsklausel legt fest, dass eine Partei ins Parlament einzieht, wenn sie eine bestimmte Anzahl an Direktmandaten gewinnt. Diese Regelung kann bei einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl zum Einsatz kommen. In Deutschland gibt es eine Grundmandatsklausel bei der Bundestagswahl sowie bei vier Landtagswahlen (Berlin, Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein).

Grundmandatsklausel bei der Bundestagswahl

Das Bundeswahlgesetz legt eine Sperrklausel von fünf Prozent der Stimmen im Wahlgebiet fest (Fünf-Prozent-Hürde). Parteien werden somit nur bei der Sitzverteilung im Parlament berücksichtigt, wenn sie mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten.

Davon gibt es eine Ausnahme: Gewinnt eine Partei mindestens drei Direktmandate (Grundmandate) hält sie aufgrund der Direktmandatsklausel dennoch Einzug in den Bundestag.

Zuletzt hat von dieser Regelung die Partei Die Linke profitiert. Im Wahljahr 2021 erhielt sie nur 4,9 % der Zweitstimmen, konnte jedoch drei Wahlkreise direkt gewinnen. Infolgedessen erhielt die Partei entsprechend ihres Zweitstimmenanteils 39 Sitze im Parlament, stellte somit 5,3 % aller Angeordneten und erreichte damit Fraktionsstärke.

Abschaffung der Grundmandatsklausel

Mit der Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung im Jahr 2023 wurde die Abschaffung der Grundmandatsklausel beschlossen. Aufgrund der zeitlichen Nähe zur Bundestagswahl 2025 hat das Bundesverfassungsgericht verordnet, dass die Grundmandatsklausel bestehen bleibt, bis der Gesetzgeber eine andere Regelung getroffen hat.

Pro und Contra

Es gibt sowohl Argumente für als auch gegen die Grundmandatsklausel. In Diskussionen zur Regelung finden sich unter anderem folgende Argumente immer wieder:

Pro

Befürworter argumentieren, dass die Grundmandatsklausel zur politischen Vielfalt in Deutschland beiträgt. Sie gibt kleineren Parteien die Möglichkeit, die Bundespolitik mitzugestalten.

Ein Wegfall würde unter anderem regional starken Parteien schaden. Hier ist die CSU als prominentes Beispiel zu nennen. Die Partei könnte alle Wahlkreise in Bayern gewinnen, aber dennoch nicht ins Parlament einziehen, wenn sie nicht mindestens 5 % der bundesweiten Zweitstimmen erhält. Damit wäre ein gesamtes Bundesland unterrepräsentiert.

Contra

Es wird kritisiert, dass die Grundmandatsklausel zu einer Chancenungleichheit zwischen den Parteien führt. Während einige Parteien aufgrund der Klausel ins Parlament einziehen und die Politik mitgestalten können, wird anderen diese Möglichkeit verwehrt, da sie trotz eines ähnlichen Zweitstimmenanteils nicht genügend Direktmandate gewinnen.

Weiterhin widerspricht die Grundmandatsklausel der Wahlrechtsänderung und der damit verbundenen Zweitstimmendeckung. Die Erststimmen sollen keinen Einfluss mehr auf die Anzahl der Sitze im Bundestag haben. Die Grundmandatsklausel umgeht diesen Grundsatz.