Fünf-Prozent-Hürde

Die Fünf-Prozent-Hürde ist eine Sperrklausel, die besagt, dass nur Parteien bei der Mandatsverteilung beachtet werden, wenn sie mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten. In Deutschland findet die Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl und der Wahl der Landesparlamente Anwendung.

Die Fünf-Prozent-Hürde (bzw. Fünfprozenthürde) ist eine Sperrklausel, die besagt, dass nur Parteien bei der Mandatsverteilung beachtet werden, wenn sie mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten. In Deutschland findet die Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl und der Wahl der Landesparlamente Anwendung. Sie wird auch als Fünf-Prozent-Klausel bezeichnet.

Ausnahmen

Ausgenommen von der Fünfprozenthürde sind Parteien, die mindestens drei Direktmandate für sich gewinnen können (Direktmandatsklausel).

Die Klausel gilt teilweise auch nicht für Parteien, die nationale Minderheiten repräsentieren. Beispielsweise wird in Schleswig-Holstein der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen. Der SSW vertritt in dem Bundesland die ansässige nationale Minderheit der Dänen.

Gründe

Je mehr Parteien (vor allem Kleinst- und Splitterparteien) es im Parlament gibt, desto mehr verschiedene Meinungen und Interessen treffen aufeinander. Entsprechend fällt eine gemeinsame Entscheidungsfindung schwerer als bei wenigen Parteien. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Bildung einer stabilen Regierung schwerfällt und deren Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden kann. Diese Erfahrungen wurden während der Zeit der Weimarer Republik gemacht. Eine Sperrklausel, wie die Fünf-Prozent-Hürde, soll dem entgegenwirken und einer Zersplitterung des Parlaments vorbeugen.

Vor- und Nachteile

Die Fünf-Prozent-Hürde gilt als umstritten und hat sowohl Fürsprecher als auch Gegner. Als Pro und Contra werden hierbei folgende Argumente genutzt:

Pro

Die Fünf-Prozent-Klausel führt zu einer Konzentration der Sitzverteilung im Parlament. Dadurch wird eine stabile Mehrheit und Regierungsbildung gefördert. Ebenso wird einer Zersplitterung des Parlaments aufgrund von Kleinparteien vorgebeugt.

Contra

Laut Kritikern widerspricht die Fünf-Prozent-Hürde dem Gedanken der Demokratie, da nicht jede Stimme den gleichen Wert hat. Häufig erhalten Regierungen die absolute Mehrheit im Parlament, obwohl sie weniger als 50 % der Stimmen auf sich vereinen. Die Stimmen vieler Wähler hingegen verfallen.

Alleine bei der Bundestagswahl 2013 verfielen 6,8 Millionen Stimmen (15,7 Prozent) aufgrund der Sperrklausel. Diese Wähler werden somit während der Legislaturperiode von Abgeordneten vertreten, die sie nicht gewählt haben.

Da es viele Parteien mit anderen Ansichten nicht in den Bundestag bzw. die Landtage schaffen, wird auch die Meinungsvielfalt im Parlament verringert.