Erststimme

Die Erststimme ist ein besonderes Element bei der Bundestagswahl in Deutschland. Bei der Wahl des Bundestages hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme. Die Erststimme entscheidet dabei, welche Person aus dem Wahlkreis ein Direktmandat erhält und direkt in den Bundestag einzieht.

Definition und rechtliche Grundlage

Die Erststimme ist Teil des personalisierten Verhältniswahlrechts, das in Deutschland bei Bundestagswahlen angewandt wird. Sie dient der Wahl eines Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis. Deutschland ist aktuell in 299 Wahlkreise unterteilt. In jedem dieser Wahlkreise treten verschiedene Kandidaten gegeneinander an, wobei nur einer den Wahlkreis durch die meisten Erststimmen gewinnen kann.

Die rechtliche Grundlage für diese Wahlform ist im Bundeswahlgesetz (BWahlG) geregelt. Dort steht, dass die Person, mit den meisten Erststimmen in ihrem Wahlkreis ein Direktmandat erhält und direkt in den Bundestag einzieht. Welche Partei die Person angehört und wie viele Stimmen diese erlangt, spielt dabei keine Rolle.

Funktion der Erststimme bei der Bundestagswahl

Mit der Erststimme wird bei der Bundestagswahl nach dem Mehrheitswahlrecht entschieden. Das bedeutet, in jedem Wahlkreis gewinnt die Person, die die relative Mehrheit der Stimmen erlangt. Es genügt somit, eine Stimme mehr als alle anderen Kandidaten zu habe. Eine absolute Mehrheit von 50 % wird nicht benötigt.

Erststimme und Zweitstimme: Der zentrale Unterschied

Jede wahlberechtigte Person hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, die Erststimme für eine Person und die Zweitstimme für eine Partei. Dieser Aufbau des Wahlsystems verbindet Elemente der Mehrheits- mit der Verhältniswahl und sorgt für eine ausgewogene Mischung aus direkter Repräsentation und fairer Verteilung der Sitze.

Die Erststimme entscheidet, welcher Kandidat aus dem Wahlkreis ein Direktmandat erhält und in den Bundestag einzieht. Sie hat somit eine regionale Wirkung. Die Zweitstimme hingegen entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages insgesamt. Von ihr abhängig ist, wie viele Sitze jede Partei im Parlament erhält und bestimmt somit die Mehrheitsverhältnisse.

Diese Trennung schafft eine Balance zwischen individueller und parteipolitischer Repräsentation. Sie erlaubt es Wählern auch strategisch abzustimmen, zum Beispiel, indem sie mit der Erststimme eine Person ihres Vertrauens unterstützen und mit der Zweitstimme eine andere Partei wählen. Dies bezeichnet man auch als Stimmensplitting.

Merkmal

Erststimme

Zweitstimme

Wofür wird sie genutzt?

Wahl eines Direktkandidaten im Wahlkreis

Wahl einer Partei (Landesliste)

Wahlverfahren

Mehrheitswahl

Verhältniswahl

Einfluss

Bestimmt 299 der Bundestagsmandate

Bestimmt die Sitzverteilung im Bundestag

Die Bedeutung der Erststimme für das Wahlergebnis

Auch wenn die Zweitstimme die Zusammensetzung des Bundestages maßgeblich bestimmt, hat die Erststimme einen bedeutenden Einfluss auf die politische Realität in Deutschland. Direkt gewählte Abgeordnete genießen häufig ein hohes Maß an Vertrauen in ihrer Region.

Direktmandate können in knappen Wahlausgängen entscheidend sein. Außerdem tragen sie dazu bei, dass auch Kandidaten ohne Listenplatz über die Erststimme ins Parlament einziehen können. Das betrifft vor allem Vertreter kleinerer Parteien, die lokal stark verankert sind.

Newsletter

Keine Stellenangebote mehr verpassen mit unserem Newsletter.
Alle 14 Tage. Jederzeit kündbar. Keine Werbung.