Der Bundesrat ist eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und dient als Vertretung der Bundesländer auf Bundesebene. Er wirkt an der Gesetzgebung mit und ist das föderale Gegengewicht zum Bundestag im parlamentarischen System. Laut Artikel 50 des Grundgesetzes wirken die Länder über den Bundesrat bei der Gesetzgebung, der Bundesverwaltung und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
Zusammensetzung und Stimmenverteilung
Im Gegensatz zum Bundestag wird der Bundesrat nicht direkt gewählt. Seine Mitglieder werden von den Landesregierungen entsandt und gehören diesen auch an – in der Regel sind es Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten oder Fachminister. Die Anzahl der Stimmen, über die ein Bundesland im Bundesrat verfügt, richtet sich nach der Bevölkerungsgröße und liegt zwischen drei und sechs Stimmen. Alle Stimmen eines Landes müssen einheitlich abgegeben werden, eine Aufteilung auf unterschiedliche Positionen ist nicht zulässig. Insgesamt gibt es derzeit 69 Stimmen im Bundesrat. Die aktuelle Sitzverteilung setzt sich wie folgt zusammen:
Bundesland (Sitze) | KoalitionEine Koalition ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr politischen Parteien mit dem Ziel, gemeinsam eine Regierung zu bilden. |
Baden-Württemberg (6) | CDU / Grüne |
Bayern (6) | CSU / Freie Wähler |
Berlin (4) | CDU / SPD |
Brandenburg (4) | SPD / BSW |
Bremen (3) | SPD / Grüne / Linke |
Hamburg (3) | SPD / Grüne |
Hessen (5) | CDU / SPD |
Mecklenburg-Vorpommern (3) | SPD / Linke |
Niedersachsen (6) | SPD / Grüne |
Nordrhein-Westfalen (6) | CDU / Grüne |
Rheinland-Pfalz (4) | SPD / Grüne / FDP |
Saarland (3) | SPD |
Sachsen (4) | CDU / SPD |
Sachsen-Anhalt (4) | CDU / SPD / FDP |
Schleswig-Holstein (4) | CDU / Grüne |
Thüringen (4) | CDU / SPD / BSW |
Aufgaben und Funktionen
Der Bundesrat hat vielfältige Aufgaben: Er kann eigene Gesetzesinitiativen einbringen, ist an der Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts beteiligt und spielt bei der Verabschiedung von Gesetzen eine wichtige Rolle. Dabei wird zwischen Zustimmungsgesetzen und Einspruchsgesetzen unterschieden. Zustimmungsgesetze, etwa bei Verfassungsänderungen oder Gesetzen mit finanziellen Auswirkungen auf die Länder, benötigen die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat Einwände erheben, die jedoch vom Bundestag überstimmt werden können.
Rolle im politischen System
Als föderales Verfassungsorgan sichert der Bundesrat die Mitwirkung der Länder an der Bundespolitik und ist ein zentrales Element des deutschen politischen Systems. Er unterscheidet sich damit deutlich vom Bundestag, der direkt vom Volk gewählt wird und in dem die Parteipolitik eine größere Rolle spielt.