Ausgleichsmandat

Bei einer Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl können Überhangmandate entstehen. Ausgleichsmandate dienen dazu, die Überhangmandate auszugleichen, sodass Parteien ohne bzw. mit weniger Überhangmandaten keinen Nachteil erhalten. Die Ausgleichsmandate werden so verteilt, dass das Stimmenverhältnis vor Vergabe der Überhangmandate gewahrt bleibt.

Bei einer Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl können Überhangmandate entstehen. Ausgleichsmandate dienen dazu, die Überhangmandate auszugleichen, sodass Parteien ohne bzw. mit weniger Überhangmandaten keinen Nachteil erhalten. Die Ausgleichsmandate werden so verteilt, dass das Stimmenverhältnis vor Vergabe der Überhangmandate gewahrt bleibt.

In Deutschland wurden bei den Bundestagswahlen 2013, 2017 und 2021 Ausgleichsmandate vergeben.

Verfahren

Erhält eine Partei im Rahmen der Erststimmen (Mehrheitswahl) mehr Sitze im Parlament als ihr durch das Stimmenverhältnis der Zweitstimme (Verhältniswahl) zusteht, spricht man von Überhangmandaten. Um diese auszugleichen, werden an die anderen Parteien Ausgleichsmandate vergeben. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Parteien im Parlament das Machtverhältnis haben, für das sich die Wähler entschieden haben. Das Verfahren zur Verteilung wird im jeweiligen Wahlgesetz beschrieben. Je nach Parlament ist das Verfahren sehr unterschiedlich, wie die Beispiele von Niedersachsen und Thüringen zeigen.

Niedersachsen

Es werden die Überhangmandate verdoppelt und zu der ursprünglichen Sitzanzahl addiert.  Anschließend werden sämtliche Berechnungen so durchgeführt als wäre die errechnete Summe die Anzahl der ursprünglichen Sitze. Auf diese Weise soll das Kräfteverhältnis zumindest annähernd wiederhergestellt werden.

Gesetzesgrundlage: Art. 33 Abs. 7 Niedersächsisches Landeswahlgesetz (NLWG)

Thüringen

Erhält eine Partei Überhangmandate aus der Erststimme, wird die Anzahl der Sitze im Landtag so mit Ausgleichsmandaten für andere Parteien erhöht, dass das Stimmenverhältnis der Zweitstimme wiederhergestellt ist.

Gesetzesgrundlage: Art. 5 Abs. 6 Thüringer Landeswahlgesetz (ThürLWG)

Beispiel zur Berechnung

Ein Parlament verfügt über 600 Sitze.

  • Partei A erhält 10 % der Zweitstimmen. Ihr stehen 60 Mandate zu.
  • Partei B erhält 30 % der Zweitstimmen. Ihr stehen 180 Mandate zu.
  • Partei C erhält 20 % der Zweitstimmen. Ihr stehen 120 Mandate zu.
  • Partei D erhält 40 % der Zweitstimmen. Ihr stehen 240 Mandate zu.

Bei den Erststimmen gewinnt Partei A  70 Wahlkreise. In dem Fall erhält die Partei 70 Sitze im Parlament, von denen 10 Überhangmandate sind.

Nun werden die Sitze des Parlaments so aufgestockt, dass die 70 Sitze den 10 % der Zweitstimmen der Partei entsprechen. Demnach hat das Parlament jetzt 700 Sitze. Die 90 übrigen zusätzlichen Sitze werden gemäß Zweitstimmenanteil an die anderen Parteien als Ausgleichsmandate vergeben:

  • Partei B erhält zusätzlich 30 Ausgleichsmandate.
  • Partei C erhält zusätzlich 20 Ausgleichsmandate.
  • Partei D erhält zusätzlich 40 Ausgleichsmandate.

Ausgleichsmandate im Bundestag

Bei den Bundestagswahlen von 1949 bis 2009 gab es keine Ausgleichsmandate. Die Sitzverteilung entsprach daher nicht prozentual der Verteilung der Zweitstimmen.

Anfang 2013 wurde eine Anpassung des Bundeswahlgesetzes durchgeführt. Infolgedessen gab es bei den Wahlen der Jahre 2013, 2017 und 2021 Ausgleichsmandate. Die Regelung des Ausgleichs wurde jedoch kritisiert, da diese die Gefahr barg, die Sitzanzahl erheblich aufzublähen.

Am 14. Juni 2023 trat deshalb erneut ein Gesetz zur Wahlrechtsreform in Kraft. Seitdem gilt das Prinzip der Zweitstimmendeckung. Überhang- und Ausgleichsmandate wurden abgeschafft. Damit ist die Anzahl der Sitze im Bundestag auf 630 begrenzt.

Bundestagswahl 2013

Überhang

Ausgleich

CDU

4

13

CSU

0

Grüne

2

Linke

4

SPD

10

Summe

4

29

Bundestagswahl 2017

Überhang

Ausgleich

AfD

11

CDU

36

0

CSU

7

0

FDP

15

Grüne

10

Linke

10

SPD

3

19

Summe


46

65

Bundestagswahl 2021

Überhang

Ausgleich

AfD

1

13

CDU

12

18

CSU

11

0

FDP

16

Grüne

24

Linke

7

SPD

10

26

SSW

0

Summe

34

104