Amtszeit

Die Amtszeit bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Person ein öffentliches oder politisches Amt innehat. Die Amtszeit beginnt mit der offiziellen Amtsübernahme und endet mit dem Ablauf der festgelegten Dauer oder durch vorzeitigen Rücktritt, Abwahl bzw. Amtsenthebung.

Die Amtszeit (auch: Amtsdauer) bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Person ein öffentliches oder politisches Amt innehat. Die Amtszeit beginnt mit der offiziellen Amtsübernahme und endet mit dem Ablauf der festgelegten Dauer oder durch vorzeitigen Rücktritt, Abwahl bzw. Amtsenthebung. Die Dauer der Amtszeit ist je nach Posten unterschiedlich. Sie beträgt zum Beispiel für den Bundespräsidenten 5 Jahre und für Abgeordnete des Bundestags 4 Jahre.

Warum ist die Amtszeit wichtig?

Die Regelung der Amtszeit ist ein zentrales Element demokratischer Systeme. Sie ist entscheidend für die Transparenz und die Stabilität des politischen Systems und dient unter anderem dazu:

  • Machtbegrenzung sicherzustellen,
  • politischen Wandel zu ermöglichen und
  • demokratische Kontrolle zu gewährleisten.

Wie lange ist eine Amtszeit?

Die Länge der Amtszeit variiert je nach Amt, politischem System sowie dem Land. Während der Bundespräsident als Staatsoberhaupt in Deutschland alle 5 Jahre gewählt wird, ist der Präsident der USA für jeweils 4 Jahre gewählt. 

Position

Amtszeit

Begrenzung der Amtszeit

Bundespräsident

5 Jahre

maximal 2 Amtszeiten

Bundeskanzler

4 Jahre

keine Begrenzung

Mitglied des Bundestages

4 Jahre

keine Begrenzung

Ministerpräsident

5 Jahre (außer Bremen, 4 Jahre)

keine Begrenzung

Mitglied des Landtages

5 Jahre (außer Bremen, 4 Jahre)

keine Begrenzung

Landrat

6 Jahre

keine Begrenzung

Bürgermeister

je nach Bundesland zwischen 4 und 6 Jahren

keine Begrenzung

Gibt es eine Begrenzung der Amtszeit?

Neben der Länge der Amtszeit gibt es in vielen demokratischen Staaten auch eine Amtszeitbegrenzung. Durch diese gesetzliche Regelung soll ein Machtmissbrauch verhindert und eine politische Weiterentwicklung ermöglicht werden. 

Innerhalb Deutschlands ist eine Amtszeitbegrenzung für den Bundeskanzler sowie Ministerpräsidenten nicht festgelegt. Für das Staatsoberhaupt, den Bundespräsidenten, gilt jedoch eine Begrenzung auf zwei Amtszeiten. Nach einer Wahlperiode darf ein amtierender Bundespräsident somit nur einmal wiedergewählt werden.

Amtszeitverlängerung und -verkürzung

Die Amtszeit für ein politisches Amt ist per Gesetz festgelegt. Dennoch gibt es Situationen, in welchen von den gesetzlichen Regelungen abgewichen werden kann. Eine Verkürzung der Amtszeit kann beispielsweise durch einen Rücktritt, ein Misstrauensvotum oder vorgezogene Neuwahlen passieren.

Ebenfalls ist auch eine Verlängerung der Amtszeit unter bestimmten Umständen möglich. Darunter können, je nach gesetzlichen Vorgaben, unter anderem Katastrophen oder auch ein Krieg fallen.

Amtszeit des Staatsoberhauptes im internationalen Vergleich

Weltweit gibt es teils starke Unterschiede in den Amtszeiten sowie der Begrenzung der Amtszeit für das Staatsoberhaupt des Landes:

Land

Staats-

oberhaupt

Amtszeit

Begrenzung der Amtszeit

Deutschland

Bundespräsident

5 Jahre

maximal 2 Amtszeiten

USA

Präsident

4 Jahre

maximal 2 Amtszeiten

Frankreich

Präsident

5 Jahre

maximal 2 Amtszeiten

Russland

Präsident

6 Jahre

de facto unbegrenzt durch Reformen

China

Präsident

5 Jahre

Begrenzung aufgehoben

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